Full text : 1.1926 (0001)

2. die Fälle, in denen neben Strafversetzung wegen der
vor dem“ 1. Januar 1926 verübten Dienstrergehen auf
Diensteinkemmensverminderung oder auf Goldstrafe er—
kannt ist, soweit am 1. Februar 1926 die Diensteinkommens—
minderung noch bestand oder die Geldstrafe, die Kosten des
Verfahrens oder die Stellvertretungskosten bis zum
1. Februar 1926 noch nicht eingezogen waren,
3.die Fälle, in denen wegen einer nach dem 1. Mai 1920
und vor dem 1. Januar 1926 rerübten Handlung auj
Dienstentlassung erkannt worden ist, sofern es sich um ein
politisches Vergehen mit Ausnahme des Landesverrats
handelt oder um andere Dienstvergehen, sofern die Fälle
ner Milderung im Gnadenwege würdig erscheinen.
Bei der Vorlegung zu 3 ist zu berichten:
a) inwieweit die Kosten des Verfahrens oder die Stell—
vertretungskosten bis zum 1. Februar 1926 noch nicht
eingezogen sind,
awicweit nach Lage der Umstände die gnadenweise
Bewilligung oder Erhöhung eines Unterhaltungs
zuschusses im Sinne des 8 75 Nr. 2 Abs. 2 RBG. be—
fürwortet wird.
1. Disziplinare, auf Bestrafung lautende Entscheidungen,
die nach dem heuͤtigen Tage wegen solcher Dienstrergehen
erlassen werden, die vor dem 1. Januar 1926 verübt wur—
den, siad dem Herrn Reichspräsidenten nach Maßgabe der
Nr. 123 zur Prüfung und Entscheidung vorzulegen.
Der Herr Reichspräsident hat zum Ausdruck gebracht, daß
er sich vorbehalte, in Ausübung seines verfassungsmäßigen
Begnadigungsrechtes jeden Einzelfall nach dessen besonderen
Umständen zu entscheiden.“
Wir empfehlen der neuen Regierungskommission des
Saargebietes, ebenfalls eine Revision der bisherigen
Disziplinartmaßnahmen alsbald in die Wege zu leiten.

Das Recht
der Abschriftnahme aus MPersonalakten
Auf die kleinen Anfragen Nr. 16 und 368 der Abgeordneten
Larteid (Hannover“ und Genossen hat der Preußische Minster
für Wissenschaft. Kunst und Volksbildung iolaende Antwort
7foi!

.Das Staatsministerium kann nicht anerkennen, daß das
den Bramten verfassungsmäßig zustehende Recht auf Ein—
sicht in die Personalnachweise ohne weiteres das Recht zur
Entnahme von Abschriften in sich schließt. Das Staats—
menister:!um ist jedoch der Ansicht, daß dem Beamten, der
seine Personalakten einsieht, eine Aufzeichnung über den
Inhalt' der Akten oder die Fertigung von Abschristen ein—
zelner Schriftstücke nicht verwehrt werden soll, es sei denn
daß dadutch ernstere Störungen des Geschäftsverkehrs ein—
treten und insoweit die dienstlichen Interessen venachteiligt
würden.“
Diese Entscheidung des Preußischen Staatsministeriums steht
im Widerspruch zu der Ansicht der Reichsregierung, die in den
bekannten Richtlinien über die Rechte, die sich aus dem diecht
der Einsicht in die Personalnachweise ergeben, der Ansich: ist,
daß aus dem Recht der Aktenkinsicht auch das Recht der Ab—
schriirnahme aus den Akten herzuleitken sei. Inzwischen hat der
Preußiiche Landtags bei der dritten Lesung des Staatshaushaltes
iür 1926 nach Beschluß des Beamtenausschusses folgenden Antrag
der Abgeordneten Falk. Barteld (Hannover) und Genossen an—
zenommen:
„Der Landtag wolle beschließen, das Staatsministerium
zu ersuchen, entsprechend dem Vorgehen des Reiches alsbald
Richtlinlen für die Durchführung des den Beamten üurch
Ari. 129 der Reichsverfassung gewährleisteten Recht- auf
Eönsicht in die Personalnachweise zu erlassen und diese dem
Vandtag mitzuteilen. In den Richtlinien ist auch das Recht
auf Entnahme von Abschriften aus den Versonalnachweisen
auszusprechen.“
Trotz dieses Beschlusses scheint das Preußische Staatsmi niste—
rium immer noch an seinem veralteten Standpunkt festhalten zu
wollen. Da der Landtag die Vorlegung der Richtlinien verlangt
hat, ist bestimmt damit zu rechnen, daß, wenn das Stoats—
ministerium nicht vorher nachgibt, der Landtas die Richtlinien
entsprechend seinem Beschluß ändern wird. Es ist auffällig, wie

auch heute noch die Bürokratie einen solchen vergeblichen Kamp
im ihre Aufiassung führt, trotzdem sie wissen sollte, daß sie sic
aicht mehr damit durchsetzt.
Wann wird wohl der Beamtenschaft des Saargebictes endticdh
einmal gestattet werden, wenigstens Einsicht in die Porsonal
akten zu nehmen?

Ein Wort an die Unorganisierten

Durch die 1918 eingetretene Aenderung der Staatsform
ind der sozialen Machtverhältnisse sind den Beamtenorga—
risationen Aufgaben von allergrößter Tragweite zugewie—
en worden. Wenn Karl Legien, der verstorbene Führer
der freien Gewerkschaften, die Gewerkschaften als eine
Schulle der Geistesbildung mit dem Ziel und Zweck der
Frreichung besserer Arbeits- und Lohnbedingungen bezeich
nete, se erwachsen den Beamtenorganisationen noch weitere
Aufgaben, die aufs engste mit den Interessen des Staates
»erknüpft sind. Diese Aufgaben lassen sich nur durch die
Drganisationen lösen und es ist erforderlich, daß diese Er—
enntnis Gemeingut eines jeden Beamten wird, was heute
eider noch nicht der Fall ist.
Allenthalben stößt man auf Unorganisierte. In de
chwersten Wirtschaftskrise, in einer Zeit der größten Rechts
insicherheit bilden die Unorganisierten eine Gewerkschaf—
ür sich. Es ist dringende Pflicht der Stunde, noch einma
»inen Appell an alle Unorganisierten zu richten. Es geht
richt mehr an, daß die Unorganisierten auf Kosten der Or—
zjanisierten alle teuer erkauflen Vorteile der Organisation
nühelos einstecken, es darf nicht sein, daß nur Opfer von
»en Organisierten gebracht werden. „Einer für alle und
alle für einen,.“ dieser Grundsatz muß Gemeingut werden
der Trieb der Selbsterhaltung, der Trieb der Lebensfür
orge erfordert es, zumal in der jetzigen auch für die Be
imntenschaft besonders kritischen Zeit.
Mag sein, daß Organisatienen Enttänschungen bereiten
zaben; mag sein, daß Unorganisierte wegen irgendeiner
Zache verbittert zur Seite stehen. Aber mögen noch so vie'
ersönliche Gründe dem Unorganisierten zur Seite stehen
ie sind belanglos gegenüber der sich heute aus den Lebens
»edingungen eines jeden einzelnen ergebenden Notwendig
eit, im Zeitalter der kapitalistischen Wirtschaftsordnung
ür die Interessen der Gesamtheit einzutreten und organi
iert zu sein. Große Vorbilder haben wir im Arbeitgeber—
um, das nicht zuletzt vermöge seiner Organisation so außer
Adentliche Erfolge im Wirtschaftsleben zu erzielen weiß
VLergeßt nicht das Zusammengehörigkeitsbewußtsein, aber
»ergeßt Selbstsucht und Sonderinteressen. Bitterernst ist
die Zeit. Das Berufsbeamtentum ist in Gefahr Wir sind
ein Spielball der Zeit. Ein Bollwerk nach dem andern fällt
Fin gewaltiges Stück Arbeit liegt hinter uns. ein gewal—
iges Stück Arbeit gibt es zu tun.
Die Unorganisierten sind stets die größten Kritiker der
Organisation. Mit einem Worte gesagt, sie wissen meistens
illes besser. Dennoch: Es muß anders werden Allgemein
»ekannt ist es, daß die Unorganisierten den Fragen, die
die Organisationen behandeln, überall und immer In—
eresse entgegenbringen.
Die Unorganisierten müssen endlich den Weg zur Orgo
nisation finden. Sie müssen durchdrungen sein von dem
Lerantwortlichkeitsgefühl, das uns alle beseelt. Im In
eresse der Gesamtheit liegt es, heute mehr denn ie, ir
einer starken Organisation organisiert zu sein. Es ist ver
verflich, stets im Trüben zu fischen und als Nutznießen
achend zur Seite zu stehen. Es geht um Sein oder Nicht
ein. Das Arbeitgebertum, die Wirtschaft steht gewappnet
Jegen uns da. Der Staat hat demgegenüber nicht die er
orderliche Kraft. In uns selbst liegt die Macht. Unser
vesfamtinteresse fordert, daß wir alle zusamnmienstehen
FJedes Verbandsmitglied hat die Pflicht, die Unorganisier
en für die Organisatien zu gewinnen. sie daran zu er
nnern, welche Pflichten sie der Gesamtheit gegenübe
aben. (Deutsche Postzeitung. Koch, Charlottenbura
            
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