Von der Bunßesleitung
negienungstömmission des Saargebietes
M— 85/26.
Saarbrücken, den 16. April 1926.
Ich würde Wert darauf legen, demnächst eine Abordnung des
Beamtenbundes zu empfangen und werde, sobald wie irgend
nöclich, den Tag nach dort bekannt geben. Ich bedauere, noch
richt in der Lage gewesen zu sein und nicht unmittelbar in der
Lage zu sein, es zu tun, da ich, um an der Unterredung als Mit—
zlied der Regierungskommission für die Finanzen in gehöriger
Weise teilnehmen zu können, über einige Zeit verfügen muß, so
daß es dem Beamtenbund nicht entgehen wird, daß einige Tage
nir unbedingt notwendig sind, um mich in mein neues Amt
inzuarbeiten.
J. Morize, Weitglied der Rege-Komm.
Saarbrücken, den 16. April 1926
An die Regierungskommission des Saargebietes
Generalsekretariat
Saarbrücken 1
Wir beehren uns, der Regierungskommission ergebenst folgende—
zu unterbreiten:
Im Reich ist mit Wirkung vom 1. April 1926 an der Woh
aungsgeldzuschuß von 95 v. H. auf 100 v. H. erhöht worden
Wir bitten die Regierungskommission, dies bei der bevor
tehenden Neufestsetzung der Gehälter der Beamten des Saar
gebietes zu berücdsichtigen.
Für die Beamtenverbände: Schneider, Binmn.
Aus den Verbänden
F
Nachruf
Am 30. März 1926 entschlief nach kurzem.
zchweren Leiden unser Mitglied
Herr Adolf Schub
JAufseher im Sicherungsdienst in Saarbrücken5
Der Verstorbene war uns stets ein lieber, treuer
Kollege. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken
dewahren.
Saarbrũcken, den II. April 1926.
Der Verein der Werkführer und Anwärter
im Eisenbahn-Sicherundswesen
*
Fachgruppe der Weichensteller
und Bahnwärter. Ortsgruppe Gaarbrücken
Am Sonntag, den 2. Mai 1926, nachmittags 3 Uhr, findet in
ner Wertschaft Johnn, Saarbrücken 2, St. Johannerstraße 41,
zine Versammlung itati, zu der alle Kollegen freundlichst einge—
aden sind.
Die Tagesordnung wird in der Versammlung bekannt gegeben
J. A.: Scheffler, 2. Vorsitzender
Verband der Oemeinbebeamten und
Tngestellten des Saargebietes e. V.
Saarbrücken, 8 Mara 1996
An
Auswärtige Amt in Berlin, Wilhelmstraße;
Preußisches Ministerium des Innern, Berlin;
Bayerische Staatsreaierunag, Kammer des Innern.
München.
Im Jahre 1920 haben die beteiligten Regierungen (Reichsegierung,
preußische und bahyerische Regierung) für die Saar—
eamtenschaft recht bedeutsame Beschlüsse gefaßt. Für die Zeit
der vorübergehenden Trennung des Saargebietes von dem
Mutterlande sollen die Beamten vor Verlusten in ihrer Besol⸗
d)ung und in ihren Ruhegehaltsbezügen geschützt bleiben, den
dinterbliebenen außerdem die zu zahlenden Witwen- und
Waisengelder nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ga—
antiert werden. Die Gemeindebeamten und Angestellten des
S„Saargebietes, die bisher in allen beamtenrechtlichen Ange—
egenheiten mit den unmittelbaren Staatsbeamten des vorüber—
zehend getrennten Gebietes gleichgestellt wurden, haben bisher
niemals einen Zweifel gehegt, daß die Beschlüsse des Reichs-,
des preußischen und des banerischen dabinetts auch auf sie an—
zuwendan seien
In einer mündlichen im Juli 1925 im Preußischen Ministe
ium des Innern stattgefundenen Unterredung wurde den Ver
reterr unseres Verbandes und dem Vertreter des Verbandes—
»er Kommunalbeamten und -Angestellten Preußens von den
derrn Referenten auch eine beruhigende Erklärung dahin ge
zeben, daß selbstverständlich auch die Kommunalbeamten in ein
Aktion bezgl. der Staatsbeamten miteinzubeziehen seien. Diest
Frage müsse zwar vom gesamten Preußischen Kabinett entschie
en werden, es sei aber wohl nicht daran zu zweifeln, daß diest
ẽntscheidung günstig für die Kommunalbeamten ausfallen werde
Leider wird aber nach einer Erklärung des Herrn Geheimrat—
». Friedberg gelegentlich des Empfanges einer Beamtendelegatior
ius dem Saargebiet durch Vertreter der Reichs- und Länder—
regierungen am 9. Januar ds. Is. diese Ansicht jetzt vom Reick
ind den beteiligten Ländern (Preußen und Bayern) nicht geteilt
derr Geheimrat v. Friedberg führte bei diesen Verhandlungen
zielmehr aus, daß die erwähnten Beschlüsse nicht auf die von der
dommunalverbänden angestellten Beamten und Angestellten an—
sewandt werden könnten, weil hierin in gewissem Sinne dod
vohl ein Eingriff in die Rechte der Anstellungsbehörde zu er
licken wäre; nur die der Fürsorgepflicht des Reiches unter
iegenden Kommunalbeamten, die aus den abgetretenen Gebieten
tusgewiesen worden seien, im Saargebiet aber wiederum An
tellung gefunden hätten, würden auch weiterhin vom Reiche 3
etreuen sein.
Diese für die gesamte Kommunalbeamtenschaft des Saarge
netes durchaus eigentümlich berührende Stellungnahme der Reichs
ind Länderregierungen hat eine große Erregung in den be
eiligten Kreisen hervorgerufen, die zu beseitigen, die näckst
jegende Aufgabe der beteiligten Instanzen sein muß.
Wir richten deshalb an das Auswärtige Amt die dringende
Zitte, mit allen zu Gebote stehenden Mitteln dahin zu wirken
»aß die Auslegung der mehrfach erwähnten Beschlüsse, wie sie
derr Geheimrat v. Friedberg gegeben hat, einer Revision unter—
ogen wird und daß grundsätzlich eine Ausdehnung auch auf di—
dommunalbeamten erfolgt.
Zur Begründung unseres Antrages dienen nachstehende Au—
ührungen:
Als nach Kriegsende eine Anzahl unmittelbarer und mittel
barer Staatsbeamten ihrer bis dahin bekleideten Aemter ent—
joben wurden, haben Staat und Reich durch Gesetz und Aus
führungsbestimmungen, Erlasse und Verfügungen ftändig zum
Ausdruck gebracht, daß sie auch die Fürsorge für die mittel—
»aren Staatsbeamten, d. h. für die Kommunalbeamten über—
iehmen. Gerade in der Besprechung am 9. Januar 1026 has
derr Geheimrat v. Friedberg durch seine Ausführungen nod
inmal dokumentiert, daß auch jetzt noch die der Fürsorge de—
steiches unterstehenden Kommunalbeamten, soweit sie in
Zaargebiet Anstellung gefunden haben, unter die Bestimmun—
zen der Kabinettsbeschlüsse von 1920 fallen. Es würde abe'
ine Inkonsequenz der beteiligten Regierungsstellen bedeuten
venn heute diese Beschlüsse nur auf die der Ausweisung bereit