Full text : 1.1926 (0001)

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Der Bedamtenvnund
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des Saargebietes Millimeterzeile 50 Centimes.

Beraniworich E. Pallmann, Saarbrücken 3, Dudweilerstraße 77, Fernsprecher 4334.
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1. Jahrgang Nummer 2
5—— *

Vesoldungsregelungꝰ
Die Forderung der Beamtenschafthatinerster
Linie eine reinideelle Bedeukung.
An und für sich sind die in das Saargebiet beurlaubten deukschen
Beamkten nur zur Dienstleistung, d. h. zur Wahrnehmung ihrer Be—
rufsgeschäfte als aktive Beamte beurlaubt worden. Ihr Urverhält
ais bleibt vor wie nach dasjenige zu ihrer Heimalbehörde, die sie
beurlaubt hat; der Dienst unker der Regierungskommission des
Saargebiekes stellt in ihrem Beamkenleben nur elwas Vorübergehendes
 dar. Aus diesem Grunde verfolgt jeder Beamter die Ver—
hältnisse, unker denen sein Alkersgenosse bei der Heimatbehörde
lebt. Danach beansprucht er auch eine Werkschähung in ideeller
Hinsicht, wie sie in der entsprechenden Besoldungsgruppe ihren
Ausdruck findet.
Die im Saargebiet vorgenommene Abweichung besonders hin—
sichtlich der Gruppenzahl, also die Erweiterung der ursprünglich
13gruppigen auf eine 19gruppige Besoldungsordnung hat jeden
Vergleich erschwert, wenn nicht sogar unmöglich gemacht. Dazu
kommt noch, daß für die Beurteilung der Zwischengruppen keine
von der Beamtenschaft anerkennbaren Grundsätze aufgestellt worden
sind. Auch hinsichtlich der Amksbezeichnung sind die alten Auf—
fassungen außerordentlich verwirrt worden. So hat z. B. die Ein—
führung einer Oberamtmannsstellung bei den Lokalverwalkungen
deshalb stark auf die Einschätzung der Amtmannsstellung über—
haupt gedrückt, weil selbst diese Oberamtmannsstellung im Saar.
gebiet eine um eine Besoldungsgruppe niedrigere Einschätzung er⸗
fährk als die Eingangsstellung für Beamte der höheren Laufbahn.
Da nach der Reichsbesoldungsordnung der Amtmann jedoch be—
reits sich in derselben Besoldungsgruppe befindet, in der der höhere
Beamte seine Laufbahn beginnk, so ergibt sich daraus, daß weder
die Stellung als saarländischer Oberamtmann noch erst recht als
Amtmann einen Vergleich mit der des deutschen Amtsmanns aushälk.
 Darüber hilft keine noch so schöne Amtsbezeichnung hinweg.
Doppellt benachteiligt sind hierbei diejenigen Beamken, die eine
wirkliche Amtmannstelle im reichsdeutschen Sinne bekleiden: Enk—
werkete Amtsbezeichnung geldlicher und ideeller Abstand von der
Fingangsgruppe der höheren Beamken!
Ferner wurde bei den Beamten der unkeren Besoldungsgruppen
gelegentlich der Einführung der 19gruppigen Besoldungsordnung
besonders deshalb eine so große Enktäuschung ausgelöst, weil die
Beamken der Gruppen 12ÿVI in keiner Weise an dem Ausein—
anderziehen der Besoldungsgruppen keilgenommen haben. Be—
diesen Beamten wird nicht nur das Gefühl nicht weichen, stiefmütkerlich
 behandelt worden zu sein, sondern diese Beamten werden
es in steigendem Maße als bitterste Ungerechtigkeit empfinden,
daß man ihnen nach wie vor die gleichen niedrigen Besoldungs—
gruppen zuweist, während andere Beamtkenklassen um vier bis
            
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