Hevren Stadtamtmann Dellwing, Saarbrücken, und Ober—
inspektor Braun, Gersweiler.
Der Haushaltplan wurde in Einnahme und, Ausgabe sich
ausgleichend auf 59 000 Frankðen festgesetzt.
Mit der GEinrichtung einer hauptamtlichen Geschäftsführung
var die Versammlung einstimmig einverstanden.
Unwesentliche Aenderungen der Satzungen wurden ohne De—
batte hingenommen. Eine größere Ansprache ergab sich be—
züglich der Aenderung hinsichtlich des korporativen Anschlusses
von Fachgruppen an den Verband (ß8 und 14 der Satzung,
Mit großer Mehrheit wurde eine Aenderumg der Satzungen an—
genommen, wonach Fachgruppen in der Folgezeit korporativ
nicht mehr dem Verband beitreten können.
Trotzdem soll es den einzelnen Beamtengruppen unbenommen
bleiben, kulturelle und Wirtschaftsfragen in Fachgruppen zu be—
sprechen und ihre Wünsche zur Vertretung dem Verband zu über—
geben. Wirtschaftliche Forderungen sollen ausschließklich durch
den Vorstand vertreten werden.
Der Vorsitzende des Verbandes referierte dann kurz über den
Stand der Besoldungsfragen und bat zum Schluß noch um
Vorschläge für den Termin zur Abhaltung der nächsten Voll—
bersammlung. Man einigte sich jedoch dahin, daß die Fest—
setzung des Termins dem Vorstand überlassen werden soll
Schluß der Versammlung gegen 68 Uhr.
Beförderung, zum Eisenbahninspektor ohne weitere Prü—
zung, wenn sich die Beamten in ihrer bisherigen Tätigkeit
oll bewährt und für die Wahrnehmung schwierigerer Dienst—
geschäfte als geeignet erwiesen haben. Reihenfolge nach dem
Anstellungstag in Gruppe 7. Versorgungsanwärter dabei
hne Vorrechte. Hervorragend befähigte Obersekretäre und
Obervorsteher können außer der Reihe zum Inspektor be—
ördert werden; ihre Zahl soll in einem Jahre nicht über
9 v. H. der zu besetzenden Stellen hinausgehen.
Für die Beförderung zum Oberinspektor in Gruppe 9
st lediglich der Grad der Tüchtigkeit auf dem Arbeitsgebiet
entscheidend, zu dem der zu besetzende Dienstposten gehört.
Der Begriff des Arbeitsgebiets ist nicht zu eng zu fassen.
Durch Personalverschiebungen ist dafür zu sorgen, daß gut
efähigte Beamte auf Posten beschäftigt werden, auf denen
ie die Aussicht auf Beförderung zum Oberinspektor haben,
da es die Wirtschaftlichkeit gebietet, die Beamten ihrer Be—
ähigung entsprechend zu verwenden. In der Regel soll der
Beamte vor der Beförderung mindestens 3 Jahre in dem
hetreffenden Dienstzweig (Kontrelleure und dergl., Beamte
n entspr. Arbeitsgebieten) beschäftigt gewesen sein. Be—
ondere Beachtung ist bei der Auswahl solchen Beamten zu
chenken, die sich mindestens 3 Jahre lang an der Erteilung
des verwaltungsseitigen Unterrichts für das Eisenbahnper—
onal beteiligt und darin besonders gute Erfolge erzielt
jahen. Wenn Beamte Zeugnisse über den Besuch der Ver—
valtungsakademie, von Akademiekursen oder Beamtenhoch—
chulen zu den Personalakten eingereicht haben, sind diese
Zeugnisse bei der Beurteilung der Perfönlichkeit mit zu be—
ücksichtigen. Entscheidend sind aber nicht die Zeugnifse an
ich, sondern die durch den Besuch der Vorlesungen gesteiger,
en Leistungen im Beruf.
Die Besetzung der Stellen für Eisenbahnamtmänner in
ßBruppe 10 regelt die Hauptverwaltung. Es sind nur Be—
unte zur Beförderung vorzuschlagen, die mindestens 3 Jahre
n dem betreffenden Dienstzweig mit gutem Erfolda be—
chäftigt gewesen sind.
Nachricht an die Mitglieder des Verbandes.
Die Regierungskommission des Saargebietes hat am
22. März 1926 J. Nr. XXV 8,26 H. gemäß Artikel 24 des
Beamtenftatbuts vom 29. Juli 1920 widerruflich die Ge—
nehmigung zum Anschluß an den Verband der Kommunal—-heamten
und Angestellten Vreußens in Berlim erteill.
Vorschriften für die Laufbahn des
gehobenen mittleren Dienstes
bei der Reichsbahn
Die Hauptverwaltung der Reichsbahn hat eine neue
Obersekretärlaufbahnvorschrift“ herausgegeben. Wir geben
daraus auszugsweise folgendes wieder. Als Anwärter für
die Laufbahn kommen in Betracht: Inhaber eines Versor—
gungsscheins, Zivilsupernumerare, nichttechn. Eisenbahn—
assistenten und Anwärter zum Eisenbahnassistenten sowie
Eisenbahnsekretäre (Aufstiegsbeamte). Von der Gesamtzahl
der Dienstanfänger sollen entfallen auf die unmittelbar für
die Besoldungsgruppe 7 eingestellten Versorgungsanwärter
zwei Sechstel, die Zivilsupernumerare für 7 zwei Sechstel,
die aus Versorgungsanwärtern hervorgegangenen Auf—
stiegsbeamten und die nicht versorgungsberechtigten Auf—
stiesbeamten je ein Sechstel. Die Versorgungsanwärter er—
halten beim Antritt des Vorbereitungsdienstes die Amts—
bezeichnung „Eisenbahnaspirant“ und beziehen eine Ver—
gütung. Den Supernumeraren können Unterhaltszuschüsse
gewährt werden. Ausbildungszeit für die Aspiranten 2, für
die Supernumerare 3 Jahre. Zur Obersekretärprüfung
werden beide Gruppen von Amts wegen herangezogen; die
anderen Anwärter haben die Zulassung zur Prüfung zu be—
antragen. Die planmäßige Anstellung als Obersekretär
(Obervorsteher) nach der Diätarzeit ist nur zulässig, wenn
der Anwärter für diesen Dienst unzweifelhaft befähigt und
praktisch geeignet ist, sonst Zurückstellung auf 1 Jahr, und
wenn auch dann nicht geeianet. Entlassung oder Anstellundg
als Assistent.
Reĩnste Seifenmasse ohne je den Sodegehelt,
in dünnen, nudelartigen Bändern, die
sich in warmem Wasser augenblicklich lösen
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