683
c) für nachstehende Waren italienischen Ursprungs:
Einfuhrnummer
N Warenbezeichnung
NIisses
41a%e Blumen, Blüten, Blütenblätter und Knospen zu
Binde- oder Zierzwecken, frisch;
Einfuhrnummern des Statistischen Warenverzeichnisses.
210 —219d
270
343 —345
355 —358
372
388a—9390
128a/b
140a—443
517a—522c
530a/b
616A
681
724b
731a—733d
754 —768
798° — 800b
8) 213e
85
Q814— 4/5
8 2 Abs. 2c dieser
bruar 1937, die übrigen
‚83.
Bekanntmachung tritt am 1. Fe-Vorschriften
treten am 15. Janızar
1937 in Kraft. Die Bekanntmachungen der Reichsstelle
für Devisenbewirtschaftung vom 13. November 1933, 10.
August 1936 und 26. Oktober 1936 (Deutscher Reichsanzeiger
und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 269 vom 16.
November 1935, Nr. 185 vom 11. August 1936 und Nr.
251 vom 27. Oktober 1936)*) treten am 15. Januar 1937
außer Kraft.
Berlin, den 29, Dezember 1936.
Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung.
Il. V: Dr. Landwehr
Neufassung der Richtlinien der deutschen
Devisenbewirtschaftung.
Die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung hat vor kurzem
das Devisengesetz, Durchführungsverordnungen und
Richtlinien für die Devisenbewirtschaftung (Stand vom 1
Januar 1937) herausgegeben.
Der Preis der Druckschrift beträgt 1,35 RM. zuzüglich
)12 RM. Portokosten.
Die Veröffentlichung kann durch den Eildienst für amtäche
und private Handelsnachrichten G.m.b.H., Berlin
W 9, Potsdamerstr. 10/11 (Postscheckkonto Berlin 161177)
yezogen werden.
VERKEHRSWESEN
Wagenstellung für Saarkohle.
In der Woche vom 2. bis 8. Januar 1937 wurden für
den Versand von Saarkohlen 22055 Wagen zu je 10
Tonnen rechtzeitig gestellt: Am 2. Januar 3134, am 3.
Januar 429, am 4. Januar 3539, am .5. Januar 3630,
am 6. Januar 3721, am 7. Jamtar 3726 und am 8.
Januar 3876 Wagen. Gegenüber der Vorwoche, in die
allerdings 3 Sonn- und Feiertage fielen, wurden nahezu
3000 Waomen mehr gestellt.
FERNSPRECHVERKEHR
Trennung von Ortsgesprächen zu Gunsten von
Fernsprechverbindungen.
Im Frühjahr 1935 hat die Deutsche Reichspost Versuche
angestellt nach der Richtung, welche Vor- oder
Nachteile sich ergeben würden, wenm Ortsgespräche zu
Gunsten. von Fernsprechverbindungen nicht mehr. getrennt
würden. Trotz dieser schon 1935 angestellten Versuche,
war die Entscheidung über den allgemeinen Verzicht auf
Trennung von Ortsgesprächen zu Gunsten von Fernsprechverbindungen
noch durchaus offen. Dies hat der Arbeitsgemeinschaft
der Industrie- und Handelskammern Veranlassung
gegeben, erneut an den Herrn Reichspostminister
heranzutreten und um die Mitteilung seiner Auffassung zu
bitten. Darauf ist Ende Dezember 1936 der Bescheid
erteilt worden, daß Ortsverbindungenm zu Gumsten
von Fernsprechverbindungen aus
wichtigen beirieblichen und technischen
Gründen nicht mehr getrennt werden können.
Bisher hat die Erfahrung gezeigt, daß durch den
Verzicht auf die sogenannte Fernamtstrennung die Güte
des Fernsprechbetriebes nicht als beeinträchtigt angesehen
werden kann. Es lassen sich auch gewisse Bedenken dagegen
geltend machen, die jedoch nicht in der neuen Regelung,
sondern in anderen Tatsachen ihren Grund haben.
Ueberlastung des Verkehrs ist immer von Nachteil, ob
2 sich um den Fernverkehr oder den Ortsverkehr handelt.
Aus diesen Gründen wird es sich empfehlen, in solchen
Fällen die Anschlüsse zu vermehren oder besondere Anschlüsse
für den Fernverkehr bereitzustellen. Außerdem
nüssen die Teilnehmer nach der Anmeldung eines Fernyespräches
möglichst zu vermeiden suchen, daß ihre Anschlüsse
durch längere Ortsgespräche belegt und dem
Fernamt dadurch unzugänglich gemacht werden, Im gro-Ben
ganzen kann auf jeden Fall die neue Regelung von
der Wirtschaft aus beuvrüßt werden.
DOST
Postpakete und Briefsendungen mit Waren nach
Jugoslawien.
Nach einer Mitteilung der Postverwaltung von Jugo-;lawien
muß vom 1. Januar 1937 an jedem Postpaket
‘auch Luftpostpaket) oder jeder Sammelsendung von Pakeen
die vom Absender unterschriebene Urschrift der Waren-;echnung
beigefügt sein. Beim Fehlen der Rechnung wird
lie Sendung zurückgesandt. Ferner können die Zoll
zebühren für Warenproben mit Waren und gewöhnlichen
>der eingeschriebenen Briefsendungen, soweit ihre Verzollung
nicht regelrecht erfolgt, von den hierzu ermächtigten
Banken nur bezahlt werden, wenn der Wert
jeder einzelnen Sendung 300 Dinar nicht üherschreitet
Warensendungen im Postverkehr nach Italien.
Das Schweizerische Handelsamtsblatt Nr. 291 vom 11.
12. 1936 teilt aus einer Bekanntmachung der italienischen
Postverwaltung mit, daß künftig alle Poststücke nach
'talien zur Erleichterung der Verzollung von einem Doppel
jer Warenrechnung begleitet sein müssen. Dieses Rechıungsdoppel,
das den Begleitpapieren beizugeben ist, muß
das Datum und die Unterschrift des Ahsenders tragen
*) SW7. 1035 5 09M3