58
wie der Reichskommissar für die Preisbildung im der
Tagespresse vom 11. Januar 1937 bekanntgab, die Preise
nach Schluß des Sonderverkaufs wegen des besonderen
Zweckes solcher Veranstaltungen wieder auf den Stand
vor dem Sanderverkauf heraufgesetzt werden. Jedoch. darf
in keinem Falle der Preisstand vor dem Sonderverkauf,
also der jetzt zulässige Höchsstand. überschritten werden.
Vergebung öffentlicher Aufträge.
Wir verweisen auf die auf Seite 69 veröffentlichten Ausrührungen.
Koppelgeschäfte.
Der Reichskommissar für das Saarland teilt mit:
Wenn Butter, Margarine, Eier oder andere begehrte
Lebensmittel knapp werden, so blüht allemal das Koppelgeschäft
auf. Butter gibts dann zuweilen in Verbindung
mit Schokolade, Eier mit Käse usw. Selbst altes Geschirr,
ja alte Kinderwagen sollen da zuweilen wieder „Flügel“
bekommen. Wenn die Knappheit am größten ist, liegt
das Koppelgeschäft am nächsten. So kommt es, daß
ein einziges Pfund Butter manch alten Ladenhüter, der
bereits den Glauben an die „Wiederauferstehung“‘“ verloren
hatte, aus dem Winterschlaf weckte; der Ladeninhaber
oder der Bauer freute sich dann über das .gelungene
Ceeschäft und kam sich wieder ein Quäntchen,
klüger vor, Und doch verdankten sie die Geschäfte nicht
ihrer Klugheit, sondern der Kuh, die einmal mehr Milch
und dem Huhn, das einmal weniger Eier vom sich gibt;
sogar die berufsmäßigen „Asphalttreter“ in den Großstädten
wissen davon, seit Ministerpräsident Generaloberst
Göring einmal scherzhaft die Schwankungen der Erzeugung
in den verschiedenen Jahreszeiten an dem Beispiel
„Huhn“ erläuterte.
Es ist ein Glück, daß die große Mehrheit unserer Erzeuger
und Kaufleute sich der Verantwortung bewußt
bleibt, die sie als Erzeuger oder Mittler zwischen Erzeugung
und Verbrauchslenkung tragen. Die staatlichen
Maßnahmen zur gleichmäßigen Verteilung von Speisefetten
sind gerade in diesen Kreisen bereitwillig und freudig auf
genommen worden. Daß die „alten Kunden‘ bei der Verteilung
heute besser fahren als die „Wandervögel‘“ unter
den Kunden, die heute da, morgen dort einkaufen, ist
natürlich. Ueber dem „alten Kunden‘“ steht aber der
minderbemäittelte Kunde; er ist zu bevorzugen, besonders
wenn es sich um kinderreiche Familien handelt. Die bessergestellten
Kunden sind eher in der Lage, das allergrößte
Interesse, keine Außenseiter zu dulden. Wer nicht im
Schritt und Tritt marschieren will oder kann, der ist
nicht zu gebrauchen. Er suche sich eine andere Mann
schaft, ein anderes Gewerbe, die ohne, Disziplin auskommen!
Die Durchführung des Vierjahresplanes verlangt
freilich Disziplin auf allen Getieten,
Den schwierigen „Pufferdienst“ zwischen Kaufkraft und
Preisgefüge versieht in erster Linie der Einzelhandel.
Wenn die Preise den Löhnen davonlaufen wollen,
dann entsteht das bekannte „Tauzichen‘“, bei dem der
Einzelhändler wohl am meisten hin und hergezerrt wird
Darum freut sich der Einzelhandel zur Zeit mit Recht,
„ennm die amtliche Preiskontrolle die Quellen der
Preisbildung untersucht, in die Vorstufen einsteigt,
hinter die Kulissen leuchtet, Bisher war es nicht selten
der Einzelhändler -— als der Letzte in der Kette der
Warenbewegung —, den „die Hunde bissen‘“. Wenn die
leidigen Außenseiter, die ihr Glück im Koppeln von Lebensmitteln
mit anderen Waren suchen, einmal verschwunden
sind, so werden die Hunde hoffentlich kein Hosenbein
mehr finden, wo sie anbeißen! Dann werden auch die
„Reformer“ verschwinden, die alle Lebensmittel durch
staatliche Stellen verteilt sehen möchten oder einzig
auf die Konsumvereine schwören. Wenn der Kaufmann
überall der billigste, schnellste und zuverlässigste Verteiler
ist, gibt es auf diesem Cichiet wohl nicht mehr viel
zu „Teformieren“‘
Ob man den Kaufmantı „königlich“ nennt oder „Händver“
oder „Verteiler“, kann uns gleich sein; wer seine
Pflicht tut, der ist uns racht. Wer koppelt, der verstößt
gegen seine Pflicht, Die organisierten Berufsstände bieten
heute Gewähr, daß sie Mitglieder. die so zuwiderhandeln.,
nit allen Mitteln der Verbandsgewalt in die Schranken
-ufen. Sie tun das um so lieber, als sie dann den
Meckerern und Kritikern, die die Öffentliche Meinung
zegen den Kaufmannsstand oder gegen den Nährstand
äinnehmen möchten, sagen können: „Kehrt Ihr erst vo'
Eurer eigenen Tür!“
Aufforderung zur Meldung zur Prüfung in
Kurzschrift und Maschinenschreiben.
Die Frühjahrsprüfüung im‘ Kurzschrift und Maschinenschreiben
findel am Sonntag, den 14. März 1937
vormittags 845 Uhr, in der Friedrich-List-Schule,
Saarbrücken 1, Roonstraße, statt.
Die Meldung hat bis spätestens Montag, den
. März 1937, zu erfolgen und ist an die Industrieınd
Handelskammer zu Saarbrücken, Hindenburgstr. 9,
zu richten. Für die Anmeldungen sind die vorgeschriebenen
Vordrucke zu benutzen, die bei der Industrie- und Hanjelskammer
zu Saarbrücken, den Kaufmännischen Berufs:
schulen und den Ortsgruppen der Deutschen Stenografenschaft
erhältlich sind.
Die Gebühr für die Prüfung beträgt 3,— RM. Sie ist
zleichzeitiz mit der Meldung entweder auf das Postscheckkontoa
Saarbrücken Nr. 42 der Industrie- und Hanjelskammer
zu Saarbrücken oder auf deren Konto bei der
Deutschen Bank und Diskontogesellschaft, Saarbrücken,
der beim Bankhaus Gebr. Röchling, Saarbrücken, mit
dem Zusatz „K, u. M.-Prüfung‘ einzuzahlen,
Sofern nicht die eigene Maschine mitgebracht wird,
leibt die Wahl der Maschine dem Prüfling unter den
zur Verfügung stehenden Maschinen überlassen. Einer
Anspruch auf eine bestimmte Maschine hat er nicht
Schreibpapier wird gestellt
Im einzelnen wird auf die Prüfungsordnung verwiesen,
Jje bei der Industrie- und Handelskammer zu Saarbrücken,
Hindenburgstraße 9, bei den Berufsschulen und den Ortsgruppen
der Deutschen Stenografenschaft erhältlich ist
Ferienordnung für das Saarland im Schuliahr
1937/38.
‘Amtsbl. d. Reichskomm., f. d&. Saarlı Nr. 1 v. 5. 1.37 S. 1.
ı Die Gesamtdauer der Ferien für alle Schulgattungen
beträgt während des Schuljahres 85 Tage.
Hiervon fallen auf die Pfingstferien 7 Tage, auf
die Sommerferien 40 Tage, auf die Herbstferien 5 Tage,
auf die Weihnachtsferien 15 Tage und auf die Ostern-(Jahresschluß)ferien
18 Tage.
Die Oster-(Jahresschluß)ferien 1936/37 beginnen am
Montag, den 22. März (1. Ferientag) und endigen am
Donnerstag, den 8. April (letzter Ferientag).
Die Pfingstferien beginnen am Freitag, den 14. Mai
‘j. Ferientag) und enden am Donnerstag, dien 20. Ma’
/jetzter Ferientag).
Die Sommerferien beginnen am Donnerstag, den 22.
‚uli (1. Ferientag) und endigen am Montag, den 30
August (letzter Ferientag).
Die Herbstferien beginnen am Donnerstag, den 28.
Oktober (1. Ferientag) und endigen am Dienstag, den
2. November (letzter Ferientag).
Die Weihnachtsferien beginnen am Donnerstag, den
23, Dezember (1. Ferientag) und endigen am Donnerstag,
den 6. Januar (letzter Ferientag).
Die Oster(Jahresschluß)ferien 1937/38 beginnen am
“reitag, den‘ 1. April 1938 (1. Ferientag) und endigen
ım Montag, den 18. April 1938 (letzter Ferientag).
Für Volksschulen an Orten, at denen sich keine
höheren Lehranstalten befinden, sind folgende Abweichungen
zulässig:
a) Die Weihnachtsferien oder die Osterferien können
um sieben Tage verkürzt werden mit der Folge,
daß sich die Sommerferien entsprechend verlängern
Ferner ist es zulässızg, den Beginn der Sommerferien
nach den örtlichen Verhältnissen festzı'
et7zen und sie 711 teilen.