syndicale des fabricants de glaces et de vitres,
32, rue de Paradis, Paris, erforderlich (SWZ.
1934 S. 187 und S. 204).
Die Einfuhr von Akkumulatorenkästen (/bacs)
aus Glas (aus ZTNr. 576ter) kann nur mit einer
Einzeleinfuhrgenehmigung der Chambre syndizale
des fabricants de glaces et de vitres, 32,
ruede Paradis, Paris, erfolgen (SWZ. 1934 S. 284).
Zimmermanns-_und_Ste!lmacherarbeiten,
Für das Jahr 1937 ist eine Kontingentsfestsetzung noch
nicht erfolgt.
Furnierblätter und Sperrholzplatien.
ZTNr. 603 quaier A u. 3*) ... Siehe „B. Neue Kontinzenic“
Seite 50.
Grammophone, Phonographen usw. („Journal Officiel“
vom 31. Dezember 1936).
Elektrische Kondensatoren („Journal Officiel“ vom aus ZTNr, 604*) ...Siche „B. Neue Kontingente‘“ S. 48
31. Dezember 10936). . Musikinstrumente.
aus ZTNr. 576 qm qdes a Flektrische nen aus ZTNr. 60% aus 605... Siehe „B. Neue Konliingente“
von g und weniger un inz Y eite 48. 52.
; forem. Siehe „B. Neue Kontingente“ ) .
DER rem ME 7 Fahrräder, Kraftfahrräder und Kraftwagen sowie Ein.
x zelteile („Journal Offictel“ vom 31. Dezember 19306}.
Nickelwaren („Journal Officiel“ vom 31. Dezember aus ZTNr. 614 bis, aus 61l41ter A, aus 614terB ... Siehe
1936). „B. Neue Kontingente‘‘ Seite 48, 50.
aus ZTNr. 579... Siehe „Schloßriegel, Türbänder usw.“ Boote mit Häuten aus kautschukiertem Gewebe.
sh 42, nö hlüssel, Schlösser eo aus ZTNr. 617 ... Kontingentierung aufgehoben, siehe
schlösser ... eite 42, „Dandelsen, A .„o.v.7.7. WZ. 1934 5. 471.
Werkzeugmaschlnen .. Seite 41 J. 0. v 34,5 193 SA
Kautschukwaren („Journal Officiel‘“ vom 31. Deini
1 Officiel“ vom 31. De- zember 1936).
Sa („Journal Off V ZTNr. 620 C*), 620D, 620 EG), 620] u K#), 6221.
. . 620 0*), 620R*)...Siche „B. Neue Kontinaus
ZTNr. 579bisI.. Siehe „B. Neue Kontingente‘“ S A. S. 49, 2
LS
Möbel aus gebogenem Holz und Besen aus Sorghum
oder Kamelin („Journal Officiel“ vom 31. Dezember
1936).
ZTNr Bezeichnung der Waren Kontingent
f.d. 1. Viertelj.
1937
590 Möbel aus gebogenem Holz:
Deutschland .. ... &9 dz
596 Besen aus Sorghum oder Kamelin:
Kontingentierung aufgehoben It. Erlaß
vom 2. Oktober 1936 (J. O. v. 3. 10.
1936 S. 10443).
Möbel aus gebogenem Holz deutschen Ursprungs können
nur mit einem Kontingentschein der Ausfuhrstelle
der Fachgruppe Möbelindustrie der
Wirtschaftsgruppe holzverarbeitende Industrie,
Berlin SW 11, Saarlandstraße 11
eingeführt werden
Waren aus Amiant oder Asbest, Belag für Bremsen
(„Journal Officiel‘“ vom 31. Dezember 1936).
aus ZTNr, 620 bis... Siehe „B. Neue Kontingente‘* Seite
49, 52.
Filz und Filztücher („Journal Officiel‘“ vom 31. Dezember
1936),
aus ZTNr. 621*), 623 bis, 624*), 623*)... Siehe „B. Neue
Kontingente‘“ Seite 49 u. 50.
Filzhüte („Journal Officiel“ vom 31. Dezember 1936)
ZTNr Bezeichnung der Waren Kontingent
.d. 1. Vierteli
1037
Hüte aus Haarfılz oder aus Filz
von Wolle und Haar:
in Stumpenform, einschließlich
der Platten und Manchons,
weder gesteift, noch
geformt, noch weiter gestaltet:
Andere Länder einschließl.
Deutschland 2. 2...
andere:
nicht ausgerüstet:
Andere Länder einschließl.
Deutschland . . . .
teilweise ausgerüstet oder
ausgerüstet, auch mit Futter:
Andere Länder einschließl.
Deutschland . . . .
Hüte aus Wollfilz:
in Stumpenform, einschließlich
der Platten und Manchons,
weder gesteift, noch
geformt, noch weiter gestaltet:
Andere Länder einschließl.
Deutschland 4 w &
andere:
nicht ausgerüstet:
andere Länder einschl.
Deutschland 2... 2...
teilweise ausgerüstet oder
ausgerüstet, auch mit Futter:
Deutschland 00040 T071 Stück
Brenner für Azetylenbelzuchtung.
aus ZTNr. 630 quater*), 630 quinques*) Siehe
Neue Kontinzente‘“ Seite 49,
*) Kontingentierung aufcehoben
Gewisse Arten von Möbeln („Journal Officiel‘ vom
31. Dezember 1936).
ZTNr. Bezeichnung der Waren Kontingent
f..d. 4. Viertelj.
1937
Sitzmöbel, Stücke und Einzelteile
von Sitzmöbeln:
Deutschland . . . +.
Möbel, andere als Sitzmöbel und
Einzelteile:
Deutschland . . . +
Möbel, gepolstert, überzogen, jeder
Art, mit Rohr- oder Strohgeflecht
(cannes), zusammengesetzt
oder zerlegt, oder Teile
solcher Möbel:
Deutschland . . . + - 350 dz
Waren deutschen Ursprungs können zur Einfuhr nur
zugelassen werden, wenn sie von einer Bescheinigung der
Ausfuhrstelle der Fachgruppe Möbelindustrie
der Wirtschaftsgruppe holzverarbeitende
Industrie, Berlin SW 11, Saarlandstraße
101, begleitet sind.
Die Holzteile, welche das Zubehör zu bestimmten
elektrischen Lampen bilden und
diese Gegenstände begleiten, sowie die Holzteile von
Schreibmaschinen können außerhalb des Kontingentes
eingeführt werden, wenn eine Bescheinigung der
Zollverwaltung vorliegt, die nach dem Gutachten der
Confederation g6&nerale de l’ameublemen‘
de France, 1, rue Charles-Delescluze, Paris.
erteilt wird (SWZ. 1936 S. 872)