Full text : 42.1937 (0042)

36

ZTNr.

Bezeichnung der Waren Kontingent
f.d. 1. Viertelj.
10937

mehr als 81000 m:
Andere Länder einschließl.
Deutschland . . ..
Garne aus Baumwolle, einfach, rein
oder gemischt, „double spun“:
Andere Länder einschließl,
Deutschland . 2...
aus 369, Garne aus Baumwolle, roh, zweiaus
 377 oder dreidrähtig usw.:
bis 81000 m:
Andere Länder einschließl.
Deutschland 2.0.0.0.
als 81000 m:
Andere Länder einschließ[.
Deutschland 2... 0...
404 u. aus Gewebe aus Baumwolle, glatt, ge-436,
 406 bis köpert und Zwilch, roh:
Deutschland . 2. 0...
405 u. aus Gewebe aus Baumwolle, glatt, ge-436,
 406 bis köpert und Zwilch, abgekocht
oder gebleicht:
Deu’schlard . 2. 2...
Gewebe aus Baumwolle, glatt, geköpert
 und Zwilch, gefärbt:
Deutschland

12 dz

nichte

sichts

2 dz

L

|

5 dz

aus 436,
aus 407 u.
aus 436,
406 bis

28 d7

Gewebe aus Baumwolle, glatt, ge-Köpert
 und Zwilch, bedruckt (andere
 als Foulards, Taschentücher
usw.):
Deutschland . . . ..
Samt, leinwandbindiger, sogenannter
 seidenartiger, glatt oder gerippt.

Samt, anderer, in der Kette auf
das Zentimeter mehr als 26 Fäden
 enthaltend, und Samt, dessen
Flor durch die Kette gebildet
wird:
Deutschland . 2.2...
Gewebe aus Baumwolle, glatt, ge-Köpert
 und Zwilch, ganz oder teilweise
 aus gefärbten Garnen hergestellt:

Deutschland . .. ..
aus 411,412 Gewebe aus Baumwolle, gemustert
und 412 bis, (brillante&s ou faconn&s), einschl.
aus 436, der Gewebe nach Art der Frottier-406
 bis gewebe, Gewebe mit Waffelbindung
 usw., roh, gebleicht, gefärbt,
aus gefärbten Garnen usw.:
Deutschland . 2. 2... 4,5 dz
Baumwollgewebe deutschen Ursprungs werden zur
Einfuhr nur zugelassen, wenn sic mit Bescheinigungen
folgender Verbände versehen sind: 1. für bedruckte Baumwollgewebe
 (ZTNr. 407 und aus 436) von der Ausfuhrstelle
 bei der Vereinigung deutscher Stoffdruckereien
 e. V., Berlin-Charlottenburg 2,
Hardenbergstraße 24; 2. für die anderen Arten
von Baumwollgeweben von der Ausfuhrstelle Baumwollgewebe
 und Wäsche, Berlin SW 1090,
Krausenstraße 25—9?

Wachsleinwand und Wachstuch,
aus ZTNr. 385*), 431*) ... Siehe „„B. Nee Kontingente“
Rpite 47

Packtuch.
ZTNr., 430... Einfuhrbewilligungsnpflichtig s. SWZ. 1033
S. 632.

Jutegewebe, Wollstoffe, Wollwirkwaren, Gewebe aus
Mohair, Gewebe aus Haar und aus Seide („Journal
 Officiel“ vom 31. Dezember 1936).
aus ZTNr. 304 u. aus 397*), 4410— 441 u. 441 ter, aus 443*),
aus 434, aus 450 bis*), 457, aus 459 A; aus 459 B,
H, 1, L; aus 459G,H2,J,K,P,L... Siehe „B.
Nee Kontingente“ Seite 475354

Strümpfe und Socken aus Baumwolle und_Kunstseide
 („Journal Officiel“ vom 31. Dezember 1936)
10377).
ZTNr. Bezeichnung der Waren Kontingen*
f.d. 1. Vierteli
1037

Strümpfe und Socken aus Baumwolle,
 Flachs, Hanf, Ramie usw.:
im Gewichte von 1 kg oder
weniger je Dutzend Paar
andere RB RUB m mm ms
Kontingentierung für beide Positionen
aufgehoben It. Dekret v. 8. 8. 10935.
J. OO. v. 9. 8. 1935 S. 8713. SWZ
1935 S. 630.
Strümpfe und Socken aus Kunstseide
 oder der Kunstseide gleichgestellten
 Stoffen, einschließlich
Strümpfe und Socken mit Metall,
gemischt mit anderen Spinnstoffen
als Seide oder Florettseide:
im Gewicht von 500 g oder
weniger je Dutzend Paar: Dizd.
Deutschland . , . . . 17750)Paar
andere:
Deutschland „2.0.0. 8012 kg
Strümpfe und Socken aus Seide oder Bouretteseide
 usw. s. „B. Neue Kontingente“ S. 59.
Waren deutschen Ursprungs können nur eingeführt
werden, wenn sie von einer Bescheinigung der Handelskammer
 Chemnitz, Abteilung Wirkwaren.
begleitet sind.

aus 419 u.
aus 300)

Krawattengewebe und Krawatten („Journal Offiziel“
vom 31. Dezember 1936).
aus ZTNr. 439 B, H, I, L; aus 459 G, H2, J, K, P,L; 460 bis .
Siehe „B. Neue Kontingente“ Scite 54.
Wäschestücke („Jowmwnal. Officiel‘ vom 31. Dezember
 1936).
ZTNr Bezeichnung der Waren Kontingent
f.d. 1. Viertel]
1027

aus 460E Wäschestücke, genäht:
für Herren, Bursenen u. Knaben
einschließlich der Taschentücher
von allen Abmessungen — mit
Ausnahme derjenigen, die eine
Stickerei von einem oder zwei
Buchstaben ohne Verzierung
oder von einem Buchstaben mit
Verzierung (im letzteren Falle
nicht größer als 1/,9 der Höhe
des Taschentuches) tragen -
mit Säumen jeder Art:
Deutschland . 2.0...
andere als für Herren usw. und
andere als für Damen usw.:
Deutschland . . . ..
Wäschestücke, genäht, für Damen,
 Mädchen und Kinder, siehe
„B. Neue Kontingente‘* S. 54.
Herrenwäsche deutschen Ursprungs muß von einem
<ontingentschein der Ausfuhrstelle für Wäsche
Abteilung Herrenwäsche), Berlin SW 19
Krausenstraße 253-—28, begleitet sein.
Für Wäschestücke, genäht, andere als für Herren usw.
und andere als für Damen usw. werden die Kontingentscheine
 von der Ausfuhrstelle für Baumwollzewebe
 und Wäsche, Berlin SW 19. Krausen
straße 25—28, erteilt.
Wegen Damen-, Mädchen- und Kinderwäsche s. unien
‚Konfektionierte Gegenstände‘.
Durch Dekret vom 11. Juni 19341 waren in die
Zinfuhrkontingentierung für genähte Wäschestücke für
Männer, Jünglinge und Knaben (aus ZTNr. 4690 E)
Taschentücher aller Größen, mit Ausnahme derer, die
ine Stickerei von 1 oder 2 Buchstaben ohne Verzierung
oder von 1 Buchstaben mit Verzierung, im letzteren
Falle nicht größer als 1‘,„ der Höhe des Taschentuches,
ragen. mit Säiäumen aller Art. einhezoaven warden. Die
            
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