Full text : 42.1937 (0042)

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Geldgeber der I. und II. Hypothek.
Sparkassen Reichsversicherungs- Landes» Volks:
und Rhein. anstalt für versicherungs: fürz
Sirozentrale Angestellte anstalten sorge
T. Saarkredit)
S+4 000,— 184 400,— 799 300,— 391 000,—
179.003,— 40C09. 30 400-— 109 700,—
95 000,— — 30 600;
— 3 .000,— —_
15 900,— 6 000,-Preuß.

 Landes»
pfandbriefanstalt


Sonstige
Real»
kredit:
Institute
12 400.—

279 400,—
96 S00,-1
 495 200,— —
— 30 200,— 331 400,—
358 000.— 224 400,— 857 600,— 537 300,— 1901 600,— 369 300,—
Aus beiden Uebersichten ergibt sich, daß aus den bereitgestellten Saarrückgliederungskrediten noch größer
Beträge für ie Durchführung des Saar-Siedlungswerkes 1936 verfügbar waren.

Kleinsiedhing mit Reichsmitteln
Kleinsiedlung mit DAF,-Mitteln
Kleimhäuser
Klcmeigenheime
Wohncigenheime
Volkswohnungen
Zusammen

25 500.-AMTLICHERN

 TEI1IL4

Gründungshergang der Saargruben A.-G.
Der Prüfungsbericht der Revisoren für den Gründungshargang
 der Saargruben-Äktiengesellschaft zu Saarbrücken
liegt in der Geschättsstelle der Industrie- und Handelskxammer
 zu Saarbrücken zur Einsichtnahme ans.

Richtlinien für die Erfassung von Abwertunasgewinnen.


Wir verweisen auf den auf S. 24 veröffentlichten Wort-(aut
 der 1. Durchführungsverordnung zum Gesetz über
Abwertungsgewinne und auf einige Ausführungen hierzu.

Aufforderung zur Meldung zur Handlungsgehilfenprüfung
 Frühjahr 1937.
Die «diesjährige Frühjahrsprüfung für kaufmännische
Lehrlinge findet im Monat März statt.
An alle kaufmännischen Lehrlinge in nicht handwerkskammerpflichtigen
 Betrieben und Betriebsabteiiungen im
Bezirk der Industrie- und Handelskammer zu Saarbrücken,
die ihre Lehrzeit beendet haben oder bis zum 30. Juni 1937
beenden werden, ergeht die Aufforderung, sich der Handlungsgehilfenprüfung
 zu unterziehen. Die Lehrfirmen werden
 gebeten, ihre Lehrlinge nachdrücklich zur Teilnahme
an der Prüfung anzuhalten und ihnen die zur Wahrnehmung
 der Prüfungstermine erforderliche {freie Zeit 7u
gewähren
Die Meldung zur Prüfung hat bis spätestens 20.
Januar 1937 zu erfolgen. Sie ist mit den erforderlichen
Unterlagen bei der Industrie- und Handelskammer zu Saarbrücken,
 Hindenburgstraße 9, einzureichen. Nach dem
20. Januar 1937 eingehende Meldungen können nicht pehr
berücksichtigt werden, Für die Meldung zur Prüfung ist
ein besonderer Vordruck zu verwenden, der bei der Industrie-
 und Handelskammer zu Saarbrücken, sowie bei
den kaufmännischen Berufsschulen erhältlich ist.
Die näheren Einzelheiten über Zulassung und Meldung
zur Prüfung und Prüfungsgebühr sind dem von der Industrie-
 und Handelskammer ‘herausgegebenen Merkblatt
zıt entnehmen. Das Merkblatt ist gleichfalls durch die
Industrie- und Handelskammer zu Saarbrücken, Hindenburgstraße
 9, und durch. die kaufmännischen Berufsschulen
zu hezicehen. (Pressenntiz der L- u. HK. v. 6. 1. 10937.)

Generalversammlung der Saarpfälzischen
Heimstätte.
Die Saarpfälzische Heimstätte G. m. b. H., Treuhandstelle
 für Wohnungs- und Kleinsiedlungswesen, Neustadt
an dur Weinstraße, hielt am 19. Dezember 1936 im Stadthaus
 zu Neustadt ihre Generalversammlung ab. Die Versammlıng
 genehmigte den Bericht der Geschäftsführung
für 19235 «den Tahresahech!InR vam 231 Dezemher 1935

sowie den Bericht des Aufsichtsrates über das Revisionsorgebnis,
 Aufsichtsrat und Geschäftsführung wurden enthastet.
 Der .mit 1912,99 RM. ausgewiesene Reingewinr
wurde gemäß Vorschlag von Geschäftsführung und Aufsichtsrat
 derart verteilt, daß 1000 RM. der nach dem
Gesellschaftsvertrag zu bildendem- ordentlichen Rücklage
zugewiesen und die restlichen 912,09 RM. auf neue
Rechnung vorgetragen wurden. Ueber den Umfang der vor
4er Gesellschaft im Berichtsjahre 1935 entwickelten Tä-Hgkeit
 unterrichtet der an erster Stelle unserer heutigen
Ausgabe zur Veröffentlichung kommende Äuszug aus dem
Jahresbericht.

Verlängerung von Errichtungs- bzw. Herstellungsbeschränkungen.

In Ergänzung unserer Mitteilung in SWZ. Nr. 1 5. *
veröffentlichen wir nachstehend die in den letzten Tager
tıes Dezember 1936 verfügten Verlängerungen von Fr
richtungs- bzw. Herstellungsbeschränkungen:
Röhren aus Stahl oder dessen Legierun
zen bis zum 31. Dezember 1938,
Hohlgilas bis zum 31. Dezember 1937,
gepreßte und gewalzte Bleifabrikate h“
31. Dezember 1937,
Zinkwalzerzeugnisse bis zum 31. Dezemhe'
1937,
Superphosphat bis zum 30. Juni 19383;
(veröffentlicht in RA, Nr. 302 v. 29, -12. 10936)
Bleiweiß, Bleimennige und Bleiglätte
Zinkweiß, Lithopone, Bunt- und Erdfarben,
 bis zum 31. Dezember 1038,
Papier, Pappe, Zellstoff und Holzstof‘
bis 31. Dezember 1937,
Steinmaterialien für den Wege-, Bahn
and Wasserbau bis 31. Dezember 1938,
Krawattenstoffweberei bis 31. März 10937
(veröffentlicht in RA. Nr. 303 v. 30. 12. 1936)
Wäscheknöpfe bis zum 31. Dezember 1937: (RA
Nr 1 vom 4 1. 1037\

Überwachungsstellen.
Merkblatt Nr. 6a der Überwachunasstelle für
unedlie Metalle.

Von der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle ist ein
Veudruck des Merkblattes Nr. 6 unter der Bezeichnung
‚Merkblait Nr. 6a“ herausgegeben worden, das gegenıber
 der früheren Fassung eine Reihe von Veränderungen
rd Ergänzungen enthält. Während die frühere Fassung
10ch auf den Wortlaut der Anordnung 12 abgestellt war.
chnt die neue Fassung sich genau an den Wortlaut der
etzt in Kraft befindlichen Anordnung 27 an und berücksichtigt
 auch die seither von der Ueberwachungsstelle für
unedie Metalle bezüglich der Lagerbuchführung
‚ur unendle Metalle erlassenen Richtlinien
            
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