Full text : 42.1937 (0042)

27. März 1937

Seite 888. Die Anmerkung (2) zu der Entscheidung „Spiele
und Spielzeug (jeux et jouets), mechanisches,
mit oder ohne Glockenspiel, anderes als Projektionsapparate,
 Waffen als Spielzeug, feine
Automaten, Grammophone und Phonographem
als Spielzeug, bewegliche Szenen aus Metall
oder anderen Stoffen usw.“ erhält folgende
Fassung:
(2) Unter Vorbehalt der Anwendung der Zölle,
die auf die Stoffe Anwendung finden, aus
denen disse hergestellt sind (Tableitent>waren
aus Elfenbein, nicht genannte Gegemstände,
Tabletteriewaren aus Perimutter usw.) wenn
diese* Zölle höher sind,
Erläuterung: Der in der bisherigen Fassung
 der Anmerkung enthaltene Hinweis auf
lie Verzollung unter Zolltariinummer 616 A
st weggefallen.
Seite 1150. Der Absatz „Verzierungen (Orncments) aus gewöhnlicher
 Pappe, metallisiert und: geprägt“ erhält
 folgende Fassung:
Verzierungen aus gewöhnlicher Pappe
netallisiert und geprägt:
nicht zusammengesetzt. Verzollung wie Phantasiepappe,
 geprägt oder Phantastepappe metallisiert,
 je nachdem welcher Zollsatz höher
ist, gegebenenfalls unter Hinzurechaung des
Zuschlages für das Zuschneiden
...462B und 463
zusammengesetzt, Verzollung wie Kartonagen,
 verziert oder Phantasiepappe, zugeschnitten
 oder geformt, je nachdem welcher
Zollsatz höher ist
464ter oder 462B und 463
Erläuterung: Nach der bisherigen Entscheidung
 erfolgte die Verzollung im jedem
Falle unter Zolltariinummer 464 ter.
Seite 1151. In dem Absatz „Verzierungen“ (ormement!s) ist
hinzuzufügen:
Verzierungen aus metallisiertem Papier,
zusammengesetzt oder nicht ... 461 L
Erläuterung: Tarifentscheidung hierfür
bestand ‘bisher nicht,
Seite 1179, Der Absatz „Palmen (Verzierungen)‘“ (Palmes
Tornements]) erhält folgende Fassung:
Palmen (Verzierungen) aus Papier oder
Pappe, metallisiert: siehe oben: Verzierungen,
Erläuterung: Nach der früherem Entscheidung
 erfolgte die Verzollung unter den
Zolltariinummern 464ter, 461L oder 462 BB,
je nachdem welcher Satz höher war.
Seite 1455. Der Absatz „Anzeiger für das Ausströmen von
Tas“ (revelateurs de fuiltes de gaz) erhält
olgende Fassung:
Anzeiger für das Ausströmen von
Gas. Verzollung wie Apparate für physikalische
 oder chemische Untersuchungen 1utid
Analysen 634 quater A
Erläuterung : Die Verzollung erfolgte bisser
 unter Zolltarifnummer 634 ter B.
Seite 1555. Der Absatz „Lösungsmittel (solvants) auf der
Grundlage von Amylalkohol“ erhält folgende
"assung:
Lösungsmittel auf der Grundlage von
Amylalkohol und Amylazetat, ohne Aetylalkohol.
 Verzollung wie Amylalkohol oder Amylazetat,
 je nachdem welcher Zollsatz höher ist.
... 0193 oder 0203 bis.
Erläuterung: Die Verzollung erfolgte bisher
 unter ZoHMtarifnummer 0381.
In dem Absatz „Lösungsmittel“ (solvants) ist
hinzuzufügen:
Lösungsmittel auf der Grundlage von Butylalkohol:
 und Butylazetat, ohne Aetylalkohol.
Verzollung wie Butylalkohol oder Butylazetat,
je nachdem welcher Zollsatz höher ist
...0193 bis oder 0201 bis
Erläuterung: Tarifentscheidung hisrfür
hestand bisher nicht.

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Ausgleich der in den Osterfeiertagen ausfallen.
den Arbeitszeit.
Der Reichs- und Preußische Arbeitsminister hat zu der
Trage des Ausgleichs der in den Osterfeiertagen auUs-‘ailendem
 Arbeitszeit am 18, März 1937 (MlIa 5550 37)
die unten wiedergegebene Anordnung erlassen. Er hat
ferner die preußischen Regierungspräsidenten und den Polizeipräsidenten.
 in. Berlin sowie dem Reichskommissar für
las Saarland darauf hingewiesen, daß entsprechend der
Weihnachtsregelung für 1939 in begründeter Ausnahme-‘allen
 durch den zuständigen Gewerbeaufsichtsbeamten
uf Grund; des $ 30 der Arbeitszeitordnung auch einzelne
Sonntage innerhalb des Ausgleichszeitraumes für das Vorund
 Nacharbeiten freigegeben werden können,
Anordnung.
Auf Grund des $ 30 der Arbeitszeitordnung vom 26,
juli 1934 (RGBI I S. 82) wird für das Land Preußen
ındı das Saarland genehmigt, daß abweichend vom entzegenstehenden
 Vorschriften des Erstem Abschnittes der
Arbeitszeitordnung und von Bestimmungen von Tarifrdnungen
 der an 25., 27. und 30. März 1937 ein-:retende
 Ausfall von Arbeitsstunden sowie zwei weitere
Arbeitstage als Ersatz für den durch die Häufung der
Isterfeiertage bedingten Verdienstausfall an Werktagen
‚nn der Zeit vom 15. März bis 15. Mai vor- oder
1achgearbeitet werden.
Diese Genehmigung wird an folgende Bedingungen ge-<nüpift:

Die Dauer der Vor- und Nacharbeit darf außer in
mehrschichtigen Betrieben täglich zwei Stunden nicht
überschreiten.
Diejenigen Betriebe, die von dieser Genehmigung
Gebrauch machen, haben ein Verzeichnis zu führer,
aus dem die in Anwendumg der Genehmigung innerhalb
 des festgesetzten Ausgleichszeitraumes vor- und
nachgearbeiteten. Arbeitsstunden zu ersehen sind, Das
Verzeichnis ist dem Gewerbeaufsichtsbeamien auf Verlangen
 vorzulegen.
Von dieser Genehmigung darf nur imsoweit Gebrauch
zemacht werden, als nicht in anderer Weise für Ersatz
des‘ Verdienstausfalles der Beschäftigten gesorgt ist.
Die besonderen Schutzbestimmungen für Frauem und
Jugendliche bleiben unberührt.
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung eines Mehrırbeitszuschlages
 für die durch die Ausnahme herbeizeführte
 Verschiebung der Arbeitszeit besteht nicht. Entsprechendes
 gilt für die Verpflichtung zur Zahlung eines
Lohnzuschlazes auf Grund von Taritordnungen, Betriebsordnungen
 oder Einzelabreden, soweit nicht für den vor:
jegenden Fall eine abweichende Regelung getroffen ist
Berlin, den 18. März 1937.
Der Reichs- ınd Preußische Arbeitsminister
gez. Franz Seldte

Steuer

Steuerterminkalender.
Der Steuerterminkalender für den Monat April 1937
it auf Seite 226 veröffentlicht.

Bekanntmachung betr. Erhebung der Gemeindegrundsteuer
 vom Neuhausbesitz.
(Amtsbl. d. Reichskomm. f. d. Saarl. Nr. 10 v. 20. 3.37 S. 65)
Durch das Gesetz vom 22. 2. 1937 über die Besteucrung
4es Älteren Neuhausbesitzes im Rechnungsjahr 1037
‘RGBL I S. 253) sind die Vorschriften im $ 1 und
3 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 2. 4. 1936 (RGBL I S. 34)
auch für das Rechnungsjahr 1637 anzuwenden,
Demgemäß können auch im Rechnungsjahr 1937 dic
Wohngebäude, die in der Zeit vom 1. April 1918 his
31. März 1031 bezugsfertig geworden sind, nur mit dem
            
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