Full text : 42.1937 (0042)

27. März 1937

2% auf 41 gesliegen ist, sind nach dem Stand vom Juli
bis September täglich rund 460 Tonnen Laderaum verfügbar.
 Auf 100 die Laderaumverteilungsstellen anlaufende
Fahrzeuge kommen 43, die sofort beladen werden, 17
warten einen Tag, 11 zwei Tage und einige wenige noch
darüber hinaus, während 12 der Wartezeit aus dem
Wege gehen, indem sie leer zu einer anderem Laderaumverteilungsstelle
 fahren.
Die wichtigsten Gründe für die hier vorliegenden Schwicrigkeiten
 sind in der gesetzlich bedingten Besonderheit
des Reichskraftwagentarifs, die dem Unternehmer von
Güterfernverkehr etwa 70% des bei der Reichsbahn beförderten
 Gütervolumens vorenthält, und im der Verschiedenartigkeit
 des Güteraufkommens zu suchen. Diese Verschiedenartigkeit,
 die sich aus der Struktur der Wirtschaft
argibt und die Bezirke mit größeren Mengen eingehenden
Gutes solchen mit größerem Mengen ausgehenden Gutes
yegenüberstellt, gipfelt in der Tatsache des Vorhandenseins
von ausgesproachenen Produktions- und Verbrauchsgebieten,
Darüber hinaus aber schwankt infolge der einengenden
Maßnahmen die Gütermenge, die dem Kraftwagen tarifmäßig
 zugänglich ist, in noch größerem Maße als die
Gesamtgütermenge. Es gibt Gegenden, in denen die produzierten
 Güter fast sämtlich in den dem gewerblichen
Güterfernverkehr unzugänglichen Klassem E—G des Eisenbahngütertarifs
 eingestuft sind; sie gehen so der verkehrserschließenden
 und damit wärtschaftsbelebenden! Wirksamkeit
 des Kraftwagens verloren. Hier können organisatosche
 Maßnahmen die krassesten Uebelstände wohl abmildern,
 nicht aber grundsätzlich ausschalten. Die Lösung
des Rückfrachtproblems, die hierauf basiert, die Vermeidung
von Leerfahrten und Wartezeiten also, wird daher im
erster Linie vom entsprechenden tarifpolitischen Maßnahmen
zu erwarten sel.

N Zoll und Außenhandel

Deutschland

Neufestseizung der Durchschnittswerte für die
Berechnung der Umsatzausgieichsteuer.
Die Jletztmals durch Verordnung vom 23. Oktober 1933
jestgesetzten Durchschnittswerte für die Umsatzausgleichsteuer)
 die bei der Einfuhr von Waren zu entrichten ist,
werden durch eine Verordnung vom 18. März 1937 mit
Wirkung ab 1. April 1937 neu festgesetzt. Ueber die
jür die Einführer (vor allem vom Lebens- und Futtermitteln)
 wichtige Verordnung ‚erteilt die Industrie- und
Jandelskammer nähere Auskunft.

Neue Merkblätter für den deutschen Außenhandel.

Die Reichsstelle für den Außenhandel hat folgende Nummern
 der Merkblätter für den deutschen Außenhandel neu
herausgegeben:
Nr, 71 Schweiz . .. .. 1,75 RM.
Nr. 72 Siam 2.0. 040. 1,— RM.
Nr, 79 Türkei » 4 o# ; 2,25 RM.
Außerdem sind folgende Firmenlisten revidiert und ergänzt
 neu aufgelegt worden:
_iste von. deutschen und das deutsche Interesse
wertretenden Firmen
in Canton und! Swatow . . . 4. . 1,— RM.
dito, in Schanghai . . 3,— RM.
dito. im Tientsin 2 ; „. 2,— RM.
ste von wichtigen Handelshäusern und Unterı1ehmungen
 im Freistaat Honduras . . . ..2,— RM.
Merkblätter und Firmenlisten können von deutschen
interessenten durch die Eildienst für amtliche und private
Handelsnachrichten G. m. b. H., Berlin W 9, Potsdamer
Straße 10/11. bezogen werden

231

Frankreich
Beabsichtigte Zolländerungen:
Statistikmaschinen und Vervielfältigungsapparate.
Dem französischen Parlament liegt gemäß „Informations
Parlementaires‘““ Nr. 11 ein Gesetzentwurf vor, der die
\enderung der französischen Eingangszölle für Stalistiknaschinen
 und Vervielfältigungsapparate zum Gegenstand
1at.
Die neuen Zollsätze (die bisherigen Sätze sind im Klamnern
 beigefügt) betragen. im Minimaltarif:
Statistikmaschinen (525ter A) . . kg Fr. 39,— (21.804)
v. W.
Einzelteile von Statistikmaschinen
(525ter A) # 8 4 . Fr. 58,— (21,8%)
v. W.

/erwielfältigungsapparate (525 ter C)
weniger als 20 kg .. . . .kg Fr. 18,— (21,80)
20 kg und mehr, , . . 0... kg Fr. 13,50 (17,50)
Knöpfe aus Perlmuftter.
Dem französischen Parlament legt gemäß „Informations
Darlementaires“ Nr. 11 ein Gesetzentwurf vor, der die
Zollerhöhung von Knöpfen aus Perlmutter zum Gegen
stand hat. Der Gesetzentwurf, der mit der Bedrohung der
iranzösischen Industrie durch die japanische Komkurrenz
jegründet wird, sieht folgende neuen Zollsätze im Minimal-:arif
 vor, Die bisherigen Zollsätze sind in Klammern hinzugefügt:

338 1. Ganz grobe Arbeiten aus Perlmutter,
 die lediglich Ergebnis
einer erstem Bearbeitung mittels
Sägen oder einer gleichartigen
Arbeit sind, weder polert, noch
geglättet; Platten, Plättchen,
Röhren; Zzylindrische Stücke
'noyaux) mit einem Durchmes-;er
 vom nicht mehr als 3 cm
Ganz grobe Arbeiten aus Elfenbein,
 die lediglich Ergebnis einer
arsten Bearbeitung mittels Sägen
ader einer gleichartigen Arbeit
zind, weder poliert, noch geglättet;
 Platten, Plättchem Röhren;
 zylindrische Stücke (noyaux)
mit einem Durchmesser von
nicht mehr als 3 cm... .kgyg 7,— (6,99)
Knöpfe aus Perlmutter, mit
einem Durchmesser von:
weniger als 10 mm . . . .kg 180,— (27,30)
von 10 mm einschl. bis 18 mm
ausschl. Wr. kg 150,— (72,60)
18 mm und mehr , . . .kg 65— (45,40)

545

Preßspan.
Dem {französischen Parlament liegt gemäß „Informations
Darlementaires‘““ Nr. 11 ein Gesetzentwurf vor, der die
\enderung der Zollbehandlung von Preßspan zum Gezenstand
 hat. Nach dem: Gesetzentwurf soll die Zoll-“arifnummer
 462 A, die Preßspan zum Pressen von Tuch
»esonders aufführt, dahingehend abgeändert werden, daß
Dreßspan für andere Verwendungszwecke der gleichen
Zollbehandlung unterworfen wird, wie Preßspan zum
Pressen von Tuch. Eine Aenderumg der Zollsätze ist
ı1icht beabsichtigt.

Aufhebung des Goldausfuhrverbotes.

Durch Gesetz vom 10. März 1937 (J. O. vom 11. 3. 1937)
ist das durch Währungsgesetz vom 1. Oktober 1936 eingeführte
 Goldausiuhrverhoat wieder aufgehoben warden

Färbung von Kleesaat,

Auf Grund des Gesetzes vom 20. Jult 1927 besteht für
3aat von violettem Klee und Luzerne bei der
3infuhr nach Frankreich ein Zwanz zur Färbung, um die
Ware als ausländische. Ware zu kennzeichnen. Nach den
bisherigen Vorschriften mußte die künstliche Färbung in
nem Verhältnis von mindestens 5% erfolgen.
            
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