Full text : 42.1937 (0042)

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:) für Labach umd Reisweiler,
Luxemburgische Landesgrenze, Mesenich, Trier, Thalfang,
 Nahbollenbach, Hgesheim, Landstuhl, Thaleischweiler,
 Bottenbach, Franz. Landesgrenze.
Bürgermeisterei Schaffhausen:
1) für Schaffhausen, Wadgassen und Hostenbach,
Luxemburgiche Landessgrenze, Nittel, Conz, Osburg,
Birkenfeld, Steinbach, Quirnbach, Obermiesau, Münchweiler,
 Bottenbach, Franz. Landesgrenze,
») für Ditferten, Friedrichweiler und Werbein,
Luxemburgische Landesgrenze, Nittel, Cönen, Dluwig:
Dampflos, Ellweiler, Freisen, Obermiesau, Lamsborn,
3Zundenbach, Contwig, Steinhausen, Franz. Landese
zrenze,
Bürgermeisterei Wallerfangen:
1) für Ittersdorf, Leidingen, Ihn, Bedersdorf, Düren und
<erlingen,
„uxemburgische Landesgrenze, Trier, Kusel, Beuren,
Z2ilweiler,  Osterbrücken, Dunzweiler, Jägersburg,
3Zeeden, Einöd, Bockweiler Medelsheim, Franz. Lan-Jesgrenze.

») für Wallerfangen, St. Barbara, Gisingen,
Luxemburgische Landesgrenze, Udelfangen, Ruwer,
Schönberg, Birkenfeld, Eckenweiler, Brücken, Eichelscheid,
 Zweibrücken, Brenchelbach. Franz. Landesgrenze,

„Jie anliegend angegebene Nalızone, für deren Bestimmung
 die Luftlinie maßgebend ist, tritt mit dem 1. 3. 1937
in Kraft, Gleichzeitig tritt die mit Bekanntmachung vom
15. 6. 1936 veröffentlichte Nahzone, die nach der kürzesten
Verbindung auf Öffentlichen für den Kraftfahrzeugverkehr
'reigegebenen Wegen bestimmmt war, außer Kraft
Saarlautern. den 17. Februar 1937.
Der Landrat:
gez. Dr. Schmitt.

Wagenstellung für Saarkohle,
In der Woche vom 27. bis 26. Februar 1937 wurden
:ür den Versand von Saarkohlen 24423 Wagen zu je
10 Tonnen rechtzeitig gestellt: Am 20. Februar 5072, am
21. Februar 92, am 22. Februar 3720, am 23, Februar
3841, am 24. Februar 4003, am 25. Februar 3761, am
26. Februar 3933 Wagen. In der Vorwoche wurden 24 886
Wagen gestellt

m.

Zell und Handel

=

Frankreich.
Kontingente.
Erhöhung der Brennstoffeinfuhrkontingente.
Nach einer Bekanntmachung im Journal Offictel vom
28. Februar 1937 S. 2593 ist für den Monat März 1937
die Berechnungsziffer für das normale Einfuhrkontingent
Hır feste Brennstoffe von 58,5 °% auf 65 0% erhöht worden.
Außerdem wurde ein Zusatzkontingent geschaffen, an welchem
 sämtliche Verbraucher unter der Bedingung teil-„nehmen
 können, daß sie die unmittelbare Abnahme von
Brennstoffen ab Grube oder französischem Hafen in Höhe
von durchschnittlich 50% Tonnen je Monat nachweisen
<önnen. Die Anträge sind an die zuständigen Handels-<ammern
 zu richten. Das neue Zusatzkontingent wird
monatlich festgesetzt. Es beträgt für den Monat März
and hie auf weiteres
15000 t für die Handelskammer Lille
17500 t » Paris
15.000 t “5 Straßburg
2300 £ , Lyon
3.000 t Marseille
12500 t Bordeaux
12.500 + Nantes
25600 t ” 3 Rouen.
Die Zuteilungsanträge sind .pätestens in der zweiten
Hälfte des lautenden Manats ir den folgenden Monat
in zutreichen

+

Saar-Wirtschaftszeitung Nr. 1

Die Neuregelung gilt nicht für die großen Eisenbahn-Zas-
 und Elektrizitätsgesellschalten, deren Anträge au
in Zusatzkontingent wie bisher unmittelbar an die Gruben
Hirektion im Ministerium für Öffentliche Arbeiten gestel)
verden müssen

Aufhebung der Einfuhrkontingentierung für
gewisse Schreibmaschinen.
Nach einer Bekanntmachung im Journal Offieiel vom
23, Februar 1937 S. 2393 ist die Einfuhrkontingentierung
:ür Büroschreibmaschinen mit elcktrischem Antrieb bi
auf weiteres aufgehoben worden. Einzeteinfuhrgenehmigun
ven sind nicht mehr erforderlich.

Ursprungsbezeichnungszwang.
Ursprungsbezeichnung für Etiketten, Pumpen,
Kompressoren usw.
Das „Bulletin Douanier‘“ vom 16. Februar 1937 ver
5ffentlicht als Aenderung zu den „Observalions Preii
minaires‘“ die Zolltarifnummern der Waren, die durch die
Verordnungen vom 4, Dezember 1936 (SWZ. Nr. 4 vom
22, 1.1937 5.80) dem Ursprungsbezeichnungszwang unter.
worfen worden sind. Die Wiedergabe der Zolltarifnum
mern erfolgt nachstehend. .
aus 461— 462, aus 463—-64 ter,
aus 469 und verschiedene
Etiketien, Einwickelpapier, Schachteln, Ver
packungsmaterial usw... soweit sie mit licho
graphischem Druck oder mit Metalldriu}
versehen sind.
aus 471 Bügel für geographische Globen.
aus 510 A, Kompressoren für Luff 1und verschiedene
510 C Gase.
atts 512 bis A Handpumpen.
aus 508 A Badewannen, Sitzbadewannen, Spülsteine
Waschtoiletien und alle anderen sanitärer
Vorrichtungen aus emailliertem Blech.
aus 634 und. Geographische Globen, auch mit Beleuchtungs
verschiedene vorrichtung.
aus 646 und Geographische Globen. als Srielzeug fü
verschiedene Kinder.

Steuern.
Verpackung und Einfuhrumsatzsteuer.
Ueber die Behandlung von gefüllt eingehenden
Verpackungsmaterial bei der Einfuhr‘ im Hinblick
auf die „Abgabe auf die Warenumsätze‘“ hat die Generalzolldirektion
 nachstehende Anweisung veröffentlich
‘Bulletin Douamier v. 16. 2, 1937):
1. Verpackung, die im Hinblick auf dit
Zollbehandlung als Verpackung ohn‘
Handelswert angesehen wird:
Sie sind von der Abgabe von 6% befreit. Der
Deklarant gibt infolgedessen auf der Deklaration der
in Frage kommenden Wert an. Das Zollamt prüft di
vorgenommenen Äbzüge.
> Verpackung, die im Hinblick auf di’
Zollbehandlung als Verpackung mit Har
delswert angesehen wird:
A. Soweit sie Waren enthalten, die dc
Globalsteuer von 6% auf die Waren
umsätze unterliegen.
Ist der Empfänger Produzent. der unter den %
Art. 6 der Verordnung vom 27. 1. 1937 vorge
sehenen Bedingungen (Allgemeiner Befreiungsan
trag, Sonderbescheinigung) die Befreiung von de
Slobalsteuer von 6% beantragt, so erhebt di
Zollstelle die in Frage kommende Steuer nicht
und zwar sowohl hinsichtlich des Inhaltes 9’
auch der Verpackung.
Im gegenteiligen Falle ist die Abgabe vol
53% auf den Wert der Waren umd der Ver
packung, zuzüglich der entsprechenden Firgaugs
zölle und Steuern und Abgaben, die gleichzeiti
mit den Zöllen erhoben werden. zu zahlen.
Soweit sie Waren enthalten. die “
1er Ahgoahe van ho hefreit sin-/l
            
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