26. Februar 1937
165
Nr. des Tarifs
Bezeichnung der Ware
Zu erhebende Abgabe oder
Befreiung
aus 0203 1—3,
qus 0204
us 0206 1—3
Essigsäure und Essigsäureanhydrid, soweit sie der Verbrauchssteuer
unterworfen sind BU mE .
Basisches Kupferacetat (Grünspan), zur Verwendung als
Schädlingsbekämpfungsmittel in der Landwirischaft hestimmt
©. 4 HORB 4 Ok ko a m m
Weinhefe, zur Verwendung als Düngemit:tel besiimmt . .
YJarnstoff, zur Verwendung als Düngemitiel bestimmt
>hosphatdüngemitiel:
minera'ische Superphosphate ER
zusammengesetzte oder zubereitete Düngemittel (Mischung
von Superphosphaten mit kali- oder sıickstoffhaltigen
Stoffen wie Ammoniumsulfat, Natriumnitrat,
organischen Stoffen oder mit beiden) . Fr @
3uperphosphat aus Kuochen » © *
gefälltes Knochenphosphat
phosphorhaltige Schlacken % 8 M&G Se
Verschiedene Phosphatdüngemittel wie Mineralphosphat,
gefällt, Tonerdephosphat WR
Joppelsuperphosphat, Ammoniaksuperphosphat; Kallsuperphosphat
.
tickstoffdüngemiittel:
Natriumnitrat KK
<alziumnitrat, Magnesiumniirat für landwirtschaftliche
Zwecke und Kalziumzyanamid DEE
Nolomitnitrat, verschiedene synthetische Nitrate für
Düngezwecke . m u m am s 8 @® i_® ®
schädlingsbekämpfungsmittel, in Teig- oder anderer Form,
aut der Basıs von Kupfer, zur Schädlingsbekämpfung im
Acker- oder Gartenbau bestimmt WR
Ihemische Erzeugnisse, andere als synthetische: Arsenikhaltige
Salze, zur Verwendung als Schädlingsbekämpijungs-
oder Pilzvertilgungsmitiel im Acker- oder Gartenbau
bestimmt . m om m x m % Ho #®
Schädlingsbekämpfungsmittel und Pilzvertilgungsmitiel zur
Verwendung im Acker- oder Gartenbau bestimmt
Verschiedenes.
Zichorie und andere Kaffeersatzstoffe, ausschließlich von
für Brauereien bestimmtem Malz .
a) Erzeugnisse, die der Verbrauchssteuer unterliegen .
b) Erzeugnisse, die von der Verbrauchssteuer hefreit
ind
befreit 18)
aus 0216
0336 ter
0379 1, 2, 3,
4. 5und 6
befreit ®)
befreit ?)
befreit 8}
befreit
befreit
befreit
befreit 8)
befreit
befreit 5)
befreit
befreit 8)
befreit
befreit 5)
befreit 8)
J380 1, aus 0380 2
aus 0380 quater
aus 0381 2
_ befreit 8)
hefreit 8)
aus 0381 quinquis
1 und?
us 517
25 Fr. 100 kg
20 Fr. 100 kg Taxe Unique für Zichorie
19)
hefreit 9)
befreit 21)
befreit
hefreit 20)
befreit 20)
befreit 29}
aus 476 C1—2
aus 468
aus 495 bis 1
561 1—12
aus 561 13—24
Abfälle von Leder zur Verwendung als Düngemittel. , .
Zeitungen und periodisch erscheinende Zeitschriften, die
den Charakter von Zeitungen haben . 8 3 .
Münzen aus Gold 4 OK m ma WR m ws WM O3
Kabel aus Fisen und Stahl, für Handelsschiffe bestimmt .
Kabel aus ‘Eisen und Stahl, andere, für Seeschiffe bestimmt
‘0% m 8 @
Anker, für Handelsschiffe bestimmt «5 % ® &
Anker, andere:
<etten aus Eisen, Siahl usw. mit Gliedern:
Zelenkketten aus Eisen, Stahl usw.:
für Seeschiffe bestimmt * $
Wasserfahrzeuge, gebrauchsfähig:
Seefahrzeuge und Rümpfe von Seefahrzeugen . .
Schiffausrüstungsgegenstände und -geräte für die Takelung,
Ausrüstung, Ausbesserung und den Umban von
Seeschiffen ‘bestimmt y OR OR MR ww en w x
jammlungsgegenstände, die nicht in den Handel kommen
Wasser, Gas, Strom (von Gesellschaften eingeführt, die
öffentliche Unternehmen sind)
562 1
aus 562 2
aus 562 bis A 1—3
aus 562 bis B 2—5
615 1—4,
616 1—4
aus 619 1—4
befreit 20)
hefreit
befreit 20)
Taxe von 2%
Taxe von 2 0%
5354
Anmerkungen.
) Einfuhr durch Produzenten:
Die Einfuhr mit der Bestimmung für Produzenten oder
Händler, die die Eigenschaft als Produzenten erworben
haben, erfolgt unter Befreiung vom der Abgabe von 6%
zut die Warenumsätze, unter Vorbehalt der Erfüllung nachstehender
Formalitäten.
Der Produzent muß bei dem Zollamt, über das er ein-Führt,
einen allgemeinen Befreiungsantrag
stellen, der mit dem Visum des Steueramtes der indirekten
Stewern, in dessen Bezirk er seinem Beruf ausübt, verzaehen
sein mi
Außerdem muß er für jede Einfuhr eine Beschei-1aigung
in doppelter Ausfertigung vorlegen,
der durch den Zolldeklaranten vorlegen lassen, in der
sein Name, Vorname, Beruf und Adresse angesehen iet
und in der er bestätigt:
1. daß er der Abgabe von 6% unterworfen ist;
7, daß er die von ihm unter Befreiung von dieser Abgabe
eingeführten Waren verbuchen wird (nrendre
en charge).
Eins der Exemplare wird an die Deklaration geheftet‘
das andere Exemplar wird, nachdem die Art, die Menge
und der Wert Apr eingeführten Warem darauf vermerk>