60
Saar-Wirtschaftszeitung Nr.
Liste der bei der Einfuhr zu erhebenden Abgabe auf die Warenumsätze*) (Taxe
sur la circulation des produits) und der Taxes Uniques, mit Angabe der bestehenden
Befreiungen.*‘}
Die Neuregelung der Umsatzsteuer in Frankreich hat,
wie bereits in den bisherigen Veröffentlichungen der Saar-Wirtschaftszeitung
im einzelnen ausgeführt worden ist,
1aicht zu einer vollständig einheitlichen Regelung für alle
Waren geführt. Für eine Reihe von Warengruppen sind
die bisher erhobenen „Taxes Uniques‘“ aufrechterhalten
worden. Ebenso sind, worauf gleichfalls hingewiesen worden
ist, die bisher geltenden Befreiungen von der Umsatzsteuer
zum größten Teil besiehen geblieben.
Um die Erhebung bei der Einfuhr zu erleichtern, hat
die Generalzolldirektion in einer umfangreichen Liste, die
in „Bulletin Douanier“ vom 29. Januar 1937 veröffentlicht
st, eine genaue Uebersicht gegeben, wie die einzelnen
Waren im Hinblick auf die Umsatzsteuer behandelt wer-Jen.
Die Uebersetzung dieser Liste wird nachstehend
wiedergegeben. Die zahlreichen Änmerkungen sind nur
:eilweise in genauem Wortlaut mitgeteilt; ein Teil der
Anmerkungen ist auszugsweise wiedergegeben. Die in der
Veröffentlichung der Generalzolldirektion enthaltenen Angaben
der Rechtsquellen sind in die vorliegende Liste nich:
übernommen worden.
Nr. des Tarifs
Bezeichnung der Ware
Zu erhebende Abgabe oder
Befreiung
Verschiedene
Andere Waren als die nachstehend aufgeführten .
59 Taxe de circulation 1) 22)
*
Lebende Tiere
Pferde: Hengste oder Wallache und Stuten, ohne Rücksicht
auf ihr Alter 2
Herde zum Schlachten bestimmt % Rome mw
Maultiere und Mailesel zum Schlachten bestimmt . .
5selhengste ohne Rücksicht auf ihr Alter zum Schlachten
bestimmt
Vieh * Mom
Esel und Eselinnen
bis
befreit
hefreit
4 bis 13
aus 15
befreit
befreit
sefreit
zus 16 A, aus 16 B,|
aus 17 und aus 17
3is
Tierische Erzeugnisse und Abfälle.
Frisches Fleisch und gekühltes Fleisch, Gefrierfleisch,
Fleisch gesalzen oder in Salzlake, in rohem Zustand
nicht zubereitet; Fleisch zubereitet:
1. von Kälbern und Tieren der Gattung Schaf und
Ziege Em % 8m m m MW O% w »
2. von Tieren der Gattung Pferd WR
ko % * a Rind, anderen a's Kälbern
4. » „ „ Schwein . ©
Vurstwaren, zubereitet, ausschließlich Leberpastete:
* anders eingeführt als in luftdicht verschlossenen Behältmissen
und hergestellt ‚aus Fleisch:
von Kälberm und Tieren der Gattung Schaf und
Ziege ’* OR m 0% 4 m 8 8 He
von Tieren der Gattung Pferd UHR
» x Rind, ‚anderen als Kälbern
» » » „ Schwein n 8 ow@ a
Wurstkonserven in Iuftdicht verschlossenen Behält-1issen
3):
ausschließlich aus Schweinefleisch EM RM
andere WR
Ochsenmaul, zerschnitten, gekocht oder eingemacht, in
Tönnchen oder in Töpfen . 4 @ Ok M % + ww as
“jänse- oder Entenleber (Fetileber) im Iuftdicht verschlossenen
Behältnissen eingeführt 3) .00
Zleischkonserven: .
Schweinefleisch, in gekochtem Zustand, im Büchsen oder
anderen Behältnissen ?)
1. ausschließlich aus Schweinefleisch .
2. ‚andere * 4 & 4% 2 ® %& £ MM 4% &
7]eisch, ‚anderes als Schweinefleisch, in Büchsem oder
anderen luftdicht verschlossenen Behähtnissen 3\
etrüffeltes Fleisch:
‚om Schwein, in Iuftdicht verschlossenen Behältnissen
3) % m Owen Om hm m Ta im
‚anderes, in luftdicht verschlossenen Behältnissen ?)
<onserven oder Pasteten von Wild, Geflügel, Tauben oder
Kaninchen, in luftdicht verschlossenen Behältnissen 3\
eberpasteten, -püree und -käse:
Fettleber (Gänse- oder Entenleber) usw.:
andere:
in luftdicht verschlossenen Behältnissen 3) . . ..
Järme, frisch, roh, getrocknet oder gesalzen für Genußzwecke,
von nachstehenden Tieren herstammend:
1. von Kälbern und Tieren der Gattung Schaf und Ziege
> von Tieren der Gattung Pferd
0,40 kg rn Schlachtsteuer
0,20 kg rn Schlachtsteuer
0,30 kg rn Schlachtsteuer
27.50 ke rm Schlachtsteuer
aus 17ter 1 und 2?
0,40 kg rn Schlachtsteuer
0,20 kg ırn Schlachtsteuer
0,30 kg rn Schlachtsteuer
0.50 ko rn Schlachtsteuter
0,50 kg rn Schlachtsteuer
4,6 % Taxe Unique für Konserven
0.30 kg rn Schlachtsteuer
46% Taxe Uniaue für Konserven‘
17 quater
:8 auinaqauies I
us 19 A, 19B,
us 19C 1 und 2
0,50 kg rn Schlachtsteuer
4,6% Taxe Unique für Konserven
460% Taxe Uniaue für Konserven *
4,6% Taxe Unique für Konserven“,
4,6% Taxe Unique für Konserven *
14160 Taxe Unioaue für Konserven“
aus 19 bis 1 und 2
aus 19 ter 1—4
aus 20 bis 1 und 7]
4.60% Taxe Unique für Konserven *
0,40 kg rn Schlachsteuer
'0.20 ke rn Schlachtsteuer
') Unter „Abgabe auf die Warenumsätze‘‘ (Taxe sur la circulation des produits) ist die neue Umsatzsteuer zu verstehen.
Ale Sanderdrrck zum Preice van 270 DM ainechließlich Partn hei der Zallahteilung der Industries und Handaelcekammer 7u Saarhaticlean arhiält.