154
zungen gegenüber dem Normaltarif bieten, sind bekannt.
In gleicher Weise wird man sich wohl darüber klar sein
müssen, daß die Ausdehnung der für die beiden größten
Städte im Reich gewährten Sondertarife auf andere Städte
finanziell von sehr erheblicher Auswirkung sein müßte.
Gleichwohl wird man sich der Forderung nicht verschlie-Ben
dürfen, gerade im Nahverkehr größerer Städte bestehende
Fahrpreisermäßigungen zum mindesten. im bisherigen
Umfang beizubehalten, und, wenn irgend möglich,
weiter auszubauen. In diesem Sinne wird auf die Zehnerkarte
unter keinen Umständen verzichtet werden können,
ebensowenig auf die Sonntagsrückfahrkarte, die zahlreichen
Städtern die Möglichkeit zu Ausflügen ins Freie
bietet und umgekehrt auch den Bewohnern kleinerer Orte
eine Fahrt in die benachbarte größere Stadt ermöglicht.
Es fragt sich, ob die bisherige Preishöhe der Sonntagskarte
und der Zehnerkarte angesichts einer Senkung des
Normaltariis um rund 250 beibehalten werden kann. Ein
Vergleich der Bartarife in Spalte 5 (durchgerechnete
Kilometersätze 4,2 und 3 Rpf.) mit den in Spalte 4 aufgeführten
Preisen der Sonntagskarte und den in Spalte
3 dargestellten Preisen für je eine Hin- und Rückfahrt
auf Zehnerkarten ergibt, daß in der Tat die Preis->rmäßigung
gegenübed dem Bartaril nur noch gering:
‘ügig, etwa 10—12 0%, in der 2. Klasse etwas mehr wäre.
Wenn man die Sonntagskarte und die Zehnerkarte als
der Beibehaltung würdige Ausnahmetarife mit besonderen
Aufgaben anerkennt, so wird! man bei einer Senkung
des Normaltarifs kaum umhin können, auch die Preise
der Sonntagskarten und der Zehnerkarten
mäßig zu senken. Nach einer Herabsetzung des
Kilometersatzes von 4 auf 3 Rpf. wird es indessen nicht
erforderlich sein, den bisherigen Preisnachlaß von 331/, %
zu gewähren, eine Ermäßigung von 20% dürfte vielnehr,
bei wie bisher spitzer Berechnung der Zehnerkarte,
zenügen. In Spalte 7 oben sind! für die Entfernungen bis
30 km diejenigen Beträge eingesetzt, die auf je eine Hinud
Rückfahrt auf Zehnerkarte unter Ännahme eines
Nachlasses von 20%, auf dien in Spalte 5 errechmeten
Bartarif entfallen. Um die Aufwanderung zu fördern.
ist hierhei als Einheitssatz der 2. Klasse statt 4,2 nulr
} Rpf. zugrunde gelegt, mit einer Spanne gegenüber der
3. Klasse um 331’; %; auch die bisherigen Zehnerkarten
2. Klasse sind mit einem etwas größeren Preisnachlaß
als diejenigen der 3. Klasse errechnet. Die Sonntagskartenzreise
in den Entfernungen der Zehnerkarte würden sich
inter entsprechender Aufrundung in gleicher Höhe ergeben,
wobei man ebenfalls für die 2. Klasse durch Zugrunde-‚cegung
eines Salzes von 4 statt 4.2 Rpf.-km werben
könnte.
Will man den Forderungen auf eine bessere tarifarische
Berücksichtigung des Großstadtverkehrs außerhalb von
Berlin und Hamburg entsprechen, so wird dies am besten
wohl so zu geschehen haben, daß man die Eimrichtung
der Zehnerkarte systematisch weiter aushaut.
Von der bisherigen Uebung, solche Zehnerkarten
aur im Verkehr zwischen einem Großstadtbahnhof und
einem kleineren Ort auszugeben, wird man in der Folge
abgehen müssen. Man wird vielmehr auch zır gestatien
haben, daß innerhalb der Einfluß-Sphäre des Vorortverkehrs,
‚die keineswegs engherzig abzugrenzen wäre,
zrundsätzlich in allen Relationen Zehnerkarten ausgegeben
werden. Man wird des weiteren von der bisherigen
Uebung abgehen müssen, im Verkehr zwischen zwei
Großstädten die Zehnerkarten nicht auszugeben. Der bisnerige
Zustand, wonach zwar zwischen zwei Städien
wie Frankfurt a. M. und Mainz (38 km) Zehnerkarten
nicht bestehen, während es möglich ist, durch zwei anstoßende
Zehnerkarten eiwa von Mainz nach Rüsselsheim.
und von Rüsselsheim nach Frankfurt das wünschenswerte
Ergebnis der Fahrpreisermäßigung zu erzielen, ist
auf ‚die Dauer unhaltbar. Es ist schlechterdings nicht
einzusehen, warum nicht in Verkehren wie demjenigen
zwischen beiden genannten Großstädten — die Verhältıisse
in anderen Teilen des Reiches dürften vielfach
furchaus entsprechend gelagert sein — der Vorteil der
Zehnerkarte gewährt werden soll. Wie kaum eine andere
“ahrpreisermäßigung ist die Zehnerkarte geeignet, der
Schiene mit dem Kraftwagen Verkehr zu erhalten, und
zusätzlich zuzuführen. Die in erfreulicher Weise von
xaufmännischem Geist zeugende unbeschränkte Ueberiragarkeit
der Zehnerkarte ist es gerade, die zu vermehrten
Reisen Veranlassung bietet, da jeder Inhaber der Zehnerkarte
in der Tara it Hhalioe' 7a Dareanans auf Aie Dalce
Saar-Wirtschaftszeitung Nr.
nitzunehmen. Die Notwendigkeit, die Zehnerkarte in der
mmerhin beschränkten, doch als durchaus ausreichen.
rscheinenden Zeit von zwei Monaten „abzuflahren“, ist
°benfalls ‚ein Gesichtspunkt, der zu häufigeren Reiser
zeradezıu anreizt. Im Rahmen der Bestrebungen, die
Vorortverkehre größerer Städte -— nicht nur eigentliche:
jroßstädte im Sinne der Siatistik! — besonders. zu be
‚ücksichtigen, erscheint ein Ausbau der Zehner.
<arte auch um deswillen als besonders zweckentspre:
;hend und der Einführung eines ermäßigter
Zartariıfs im Umkreis der Großstädte vorzuziehen,
als eine Maßnahme im detzteren Sinne noivendig
zıt berechtigten Beschwerden der Fernreisenden
ühren müßte. Beispielsweise würde ein Reisender vor
<öln nach Berlin sich mit Recht benachteiligt fühlen,
venn er auf einer Strecke vom rund 150 km von Kölhr
iber Düsseldorf—Duisburg—Essen— Dortmund nach Hanır
len normalen Bartarif zu zahlen hätie, während an Sic]
lie Möglichkeit bestünde, mit anstoßenden Fahrkarter
zu ermäßigten Sondertarifen die gleiche Sirecke bedeiend
preiswerter zurückzulegen. Die Gewährung ermäßig:
‚er Vororttarife außer den bereits in Berlin und Ham.
yurg vorhandenen würde sich somit im Ergebnis als ein
ıach den kürzesten Entfernungen hin wesentlich billigere:
Staffeltarit darstellen, ein Ergebnis, das schwerlich al:
vünschenswert und für den Schienenweg im ganze’
verbend anerkannt werden könnte.
Der richtige Weg einer Belebung des Nahver
<ehrs größerer Städte dürfte daher der sein, au
lem bisherigen System der Zehnerkarif
aufzubauen. Daß bei einer Auswahl der Orte, dene
an Vorortverkehr im Gestalt der ausgebauten Zehnerkart
zu gewähren wäre, und bei der Abgrenzung der jeweiligen
Zonen nicht kleinkich verfahren werden darf, erscheint von
vornherein selbstverständlich, wenn einmal die Notwendig
zeit einer besonderen Berücksichtigung des Nahverkehrs
zrößerer Plätze anerkannt ist. Bei dem weiteren Äusbai
les Vorortverkehrs wird auch auf die Belange der Nah-‚erkehrsmittel,
wie Straßen-, Vorortbahnen und Omnibusınternehmungen,
gebührend Rücksicht zu mehmen sein
lamit die Lebensfähigkeit dieser wichtigen Verkehrseinchtungen
richt in Frage gestellt wird. Der von dem
YJerrn Reichsverkehrsminister in Aussicht genommenc
‚Nahverkehrsausschuß‘“ dürfte gerade auch zu wesenf
icher Mitarbeit in Fragen der Tarifgestaltung der Ver
gehrsmittel berufen sein.
In diesem Zusammenhang besteht Veranlassung, noch
mals auf die bisherigen Abrundungsmethoden de
Reichsbahn bei der Fahrpreisgestaltung einzugehen. Iı
Wahrheit wird im Personenverkehr zur Zeit nicht absondern
aufgerundet, und zwar zweimal, indem einma
ein auch nur geringer Bruchteil eines Kilometers als vol
Sämtliche
Buchbinderarbeiten
Ati
Einbinden von Büchern.
Falzen, Heften, Perforieren,
Lochen, Oesen und Stanzen
werden in unserer modernst ein:
gerichteten Buchbinderei schnell und
preiswert ausgeführt
Buchgewerbehaus AG.
Zweigniederlassung Völklingen-Saar
Wilhelmstr, 24 — Telefon: Amt Völk:
Hinocen 13. Amt Saarbrücken ? 26 1*
TI