Full text : 42.1937 (0042)

26. Februar 1937

Jberbayern, würde ein möglichst niedriger Tarif auf
kurze und mittlere Entfernungen in Gestalt zusätzlichen
Verkehrs zugute kommen, so daß auch für diese Gebiete
eine mäßige Verteuerung der Reisen ‚auf weite ımd
weiteste Entfernungen namentlich dann, wenn unliebame
 Hemmungen der Freizügizkeit zum Wegfall kommen,
 ‚ausgeglichen würde. Des weiteren erscheint es fragäch,
 ob dem Verkehr auf kürzere und mittlere Eniferumgen
 bis etwa 600 km und namentlich dem Nahverkehr
 ein besonderes Opfer in Gestalt eines in der ersien
Staffel erhöhten Tarifs zugemwiet werden kann, lediglich,
um Urlaubsreisen auf ausgesprochen weite Entfernungen
über 700 km, «die nur für einen verhältnismäßig beschränkten
 Personenkreis in Frage kommen, von einer
mäßigen Erhöhung gegenüber den bisherigen Fahrpreisen
zu verschonen. Alles in allem genommen, dürftem somit
überwiegende Gründe dafür sprechen, auf den
Staffeltarif zu verzichten und den neuen Bartarif
 auf einheitlichen Kilometersätzen von
3 bzw. 42 Rpf. in der 3. bzw. 2. Klasse aufzubauen.
Erscheinen 1ach den bisherigen Darlegungen bei einer
Senkung des Normaltarifs um rund 25% die Sondertarıfe
 der Urlaubskarte, der Fesiiags-Rückfahrkarte und
jer festen Rundreisekarte, welch letztere übrigens, vonmn
sinzelnen Ausnahmefällen abgesehen, eine größere Bedeutung
 nicht erringen konnte, geboten, so werden die
wichtigen Sondertariife der Monats- und Wochenkarten
 sowie der Netz- und Bezirkskarten der
verschiedensten Gatiuumgen angesichts ihrer besonderen
Zweckbestimmungen auch künftig unentbehrlich scin. Gerade
 hinsichtlich dieser auf besonderer Preisbildung beruhenden
 Tarife wird man ‚den Grundsatz anerkennen
müssen, daß sie in ihrer derzeitigen Höhe im allgemeinen
durchaus angemessen sind, somit dem gerechten. Preis
darstellen. Eine Belassung der Monats-, Wochen- sowie
 Netz- und Bezirkskarten in ihrer seitherigen
Höhe und das Anerkenntnis der berufenen Vertreiungen
der Verkehrsnützer, daß eine solche Regelung angemessen
erscheint, wird der Reichsbahn den Entschluß zur Senkung
 dies Normaltarifs nur erleichtern können. Es ist
zelbstverständlich, daß bei einer Senkung des Normal
tarifs und gleichzeitiger Belassung der genannten Sonder:
tarife cine gewisse Neigung zur Rückkehr zum Normal-‘arif
 vorhanden sein wird; indessen wird man eine solche
Entwicklung keineswegs ‚als unerwünscht bezeichnen kön-1en,
 zumal sie dazu geeignet ist, dem Anteil der Beförterung
 zum Normaltarif am Gesamtverkehr verhälinisnäßig
 wieder zu steigern. Nimmt man an, daß die Neizınd
 Bezirkskarten, im Durchschnitt berechnet, zur Zeit
atwa eine Preisermäßigung von 50 v. H. vom Normalsarif,
 der bei dem bisherigen Stand zu 100 angenommen
sei, bieten, so würde bei einer Ermäßigung des Normal-'arifs
 um 25% auf 75 unter Annahme der bisherigen
Ausnützung der Netz- und Bezirkskarien zu 50 immerhin
noch ein Nachlaß gegenüber dem Bartarif von 331/; %
zıt. verzeichnen sein, wobei dem Umstand, daß die Netzkarten
 für Schnellzüge, die Bezirkskarten für Eilzüge
gültig sind, noch nicht Rechnung getragen ist. Für Gezellschaftsreisen
 können wohl die Hundertsätze
les Preisnachlasses nach Senkung des Normaltarifs in
mäßigem Umfang gesenkt werden. Was die Ausländerermäßigung
 anlangt, so wird bei der Frage, ob
trotz einer Senkung ‚des Normaltarifs die bisherige Ermäßigung
 von 60% beizubehalten oder auf etwa 50 %
herabzusetzen sein wird, dem Gesichtspunkt der Devisenbeschaffung
 ein entscheidendes Gewicht zuzubilligen sein.
Gerade die sehr wesentliche Preisermäßigung von 60%
hat nach sachverständigen Mitteilungen dazu beigetragen,
den Ausländerverkehr in Deutschland, und zwar gleichermaßen
 dien Vergnügungs- wie den Geschäftsverkehr —
ı. a. anläßlich der Leipziger Messe — in besonders er-'reulichem
 Ausmaß zu beleben. Hinsichtlich der Ostpreußen-Rückfahrten
 dürfte die Herabsetzung der
Srmäßigung von 60 auf 50% wohl verantwortet werden
zönnen, falls nicht aus politischen Erwägungen einer
Beibehaltung des bisherigen Ermäßigungssatzes der Vorzug
 gegeben wird. Bei einer Herabsetzung der Ermäßizung
 von 60 auf 50% würde immer noch eine Ermäßizung
 gegenüber dem bisherigen Fahrpreis eintreten. Setzt
man den jetzigen Normalfahrpreis für Personenzug mit
100 an, so kostet die Reise mit der Ermäßigung der
Ostpreußen-Rückfahrkarte 40 RM,, bei einer Ermäßigung
des narmalen Fahrnreises um 25300 75 RM. und hei

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ojner Festsetzung der Ermäßigung auf 30% würde der
Preis der Ostpreußen-Rückfahrkarte 37,5 betragen.
Was «die Fahrpreisermäßigungen aus karitativen,
zozialen, Sportlichen und ähnlichen Gründen
betrifft, die sich prakiisch dahin auswirken, daß die
Reisen mit 50% Ermäßigung zu halben Karten vorge-10mmen
 werden, so dürften bei der Erwägung, inwieweit
 auch nach einer Senkunz der Normaltarife die Ermäßigung
 um 50% beizubehalten sein wird, abfertigungs-'echnische
 Gesichtspunkte miisprechen. Im a!lgemeinen
vird man wohl zu dem Ergebnis gelangen, daß für die
renannten Fahrpreisvergünsti zungen die bisherize Uebung
der Abfertigung zum halben Fahrpreis schon um der
Zinfachheit der Verrechnung wien beizubehalten sei
wird. Die Gründe, die für die Herabsetzung der Normaltarife
 sprechen, werden sich übrigens gerade auch hinsichtlich
 der sozia!en Sondertarife im gleichen Sinne einer
Verkehrsbelebung auswirken können.
Da der bisherize Militärtarif 1.5 Rpf. je km vor-;ieht,
 könnte die Abfertigung der auf diesen Tarif zur
zeise Befugten künftiz ebenfalls auf halbe Fahrkarien
orfolgen, was eine technische Vereinfachung darstellen
yürde.
Auch die Fahrpreisermäßigungen für Kinlerreiche
 werden wohl im bisherigen Umfang beizuzehalten
 sein, zumal auch jetzt schon Ausnahmetarife
vie ‚die Sonntagskarte und die Urlaubskarie der Fa.
milienermäßigung erschlossen sind.
In der Eintichtunag der MER-Fahrscheine hrauchte
ı1ach Einführung der allgemeinen Tarifsenkung, die selbstzerständlich
 auch diesen Fahrscheinen zugute kommen
nüßte, eine Aenderung nicht einzutreten, namentlich dann
ıicht, wenn man einem Einheitskilomeiersatz für alle Entfernungen
 den Vorzug vor einem Staffeitarif gibt. Im
etzteren Falle würden hinsichtlich der Berechnung und
Abrechnung insofern gewisse Schwierigkeiten und zusätzliche
 Arbeivsen entstehen, als der Wert der einze!nen zu
len Fahrscheinheften zusammengefaßten Scheine je nach
ler Gesamtentfernung der S’affel entsprechend verschieden
yäre und jeweils errechnet werden müßte. Bei Wegfall
der Urlaubskarte entfällt die Notwendigkeit, MER-J]" ahrscheine
 in Gestalt von Fahrscheinheften mit gegenüber
dien aufgedruckten abgeänderten Preisen auszugeben, was
>benfalls mit Ersparnissen an Kosten. sowohl bei der
\bfertigung wie bei der Kontrolle. verbunden wäre.
Was die Sonntagskarte anlangi. so wird die Frage
hrer Beibehaltung oder Entbehrlichkeit im Züusamnren-1ang
 mit der Frage des Äusbaues der Zehnerkarte, maarentlich
 unter dem Gesichtspunkt einer gedeihlichen Entvicklung
 des Nahverkehrs auf der Reichsbahn zu beirachen
 sein. Auf die Sonntagskarie. aus der die Künftig entjehrliche
 Festtags-Rückfahrkarte entwikelt worden ist,
vird man kaum verzichten können. Es fragt sich nur, ob
jie Sonntagskarte in ihrer bisherigen Preissiellung mit
331/, % Nachlaß gegenüber dem jetzigen Bartarif gegeniber
 cinem ermäßigten Bartarif noch eine ausreichende
Anziehungskraft besitzt. Ein Vergleich der Spalten 4
ınd 5 der Tabelle ergibt. daß der Preisnachlaß gegentiber
 einer mit 42 und 3 Rpf.-km durchgerechneten
Dreisskala nur noch verhältnismäßig niedrig ist. Bei einer
Zelassımg der Sonntagsrückfahrkartenpreise auf der heuigen
 Höhe würde somit zweifellos ein ziemlich starker
Aückgang vom Sonntagskartemiarif zum ermäßigten Bararit
 zu verzeichnen sein, zumal der Reisende bei letzterem
ıicht an die Wochentage von Samstag bis Montag und
an die verhältnismäßig kurze Reisedauer von höchstens
21 Tagen gebunden wäre. Im Sinne einer gleichmäßigen
Verkehrsbedienung wäre eine solche Erscheinung Keinvsvegs
 als unerwünscht zu bezeichnen. Das Probiem der
Tarifgestaltung der Sonntagskarte hängt in gewisser Beziehung
 mit demjenigen der Zehnerkarte zusammen. das
ınter dem Gesichtspunkt einer Belebung des Nahverkehrs
ıuf der Reichsbahn nachstehend gesnndert hehandelt werlen
 soll.
In noch stärkerem Ausmaß als die Sonntagskarie. dic
1ach ihrer Entwicklung in den letzten Jahren auch für
nittlere und im Anstoß mehrerer Sonntagskarten auch für
weitere Entfernungen von Bedeuiung geworden ist, ist
lie Zehnerkarte nach den Erfordernissen einer geleihlichen
 Entwicklunz des Nahverkehrs zu biurtei'en. Die
3Zestrebungen, namentlich für volkreiche größere
3tädte und deren Umgebung Sondertarife ein.
zeführt zu sehen, die nach dem Vorbild des Berliner und
Tambhurocer Varartverkehrs wesentliche Preisermäßi
            
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