Full text : 42.1937 (0042)

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Rpf.-km für die 2. Klasse an (Spalte 5), so gelangt man
zu dem Ergebnis, daß in der 3. Klasse der newe Barrarıf
 bei Hin- und Rückfahrt billiger als die bisherige
Urlaubskarte (Spalte 3) ist bis zu einer Entfernung von
700 km. In Entfernungen über 700 km ist infolge ihrer
steigenden Staffelhung die bisherige Urlaubskarte billiger
als der allgemein um 25% herabgesetzte Normakarif.
Ein um 23”. gesenkter Normaltarif ist naturgemäß für
alle Entfernungen teurer als der Sonntagskarien- und
zyleichzeitig Festiags-Rückfahrkartentarif (Spalte 4) mit
331°, 00 Ermäßigung gegenüber den bisherigen Normal:
carifsätzen. .
Bei der Neuordnung des Normaltarifs wird man sich
darüber zu entscheiden haben, ob und inwieweit der neue
Tarif auf «ie bisherigen Ausnahmetarife der Urlaubskarte
ind der Sonntags- und Festiags-Rückfahrkarte Rücksicht
zu nehmen hat. Hierbei wird man der Urlaubskarte als
einer das ganze Jahr hindurch geltenden Tarifeinrichtung
eine wesentlich größere Bedeutwag beizulegen haben als
der Festtazs-Rückfahrkarte, die lediglich für Zeiten ohnehin
 besonders starken Reiseverkehrs an Ostern, Pfingsten
und Weihnachten geschaffen ist. Man geht wohl nicht
fehl, wenn man diese Einrichtung als eine Notmaßnahme
muffaßt, die nur deswegen getroffen worden ist, weil
zahlreichen Volksgenossen nicht aumbedingt noiwendige
Festtagsreisen zu den überhöhien Normaltarıfen schlechterdings
 unmöglich sind. Auf der anderen Seite wird man es
kaum als zweckentsprechend bezeichnen können, daß ge-:ade
 zu Zeiten, in denen ohnehin ein besonders starker
Verkehr zu erwarten steht, durch tarifarische Maßnahmen
 der Verkehr noch zusätzlich künstlich zusammengeballt
 und damit gleichzeilig der Verkehr zu anderen
Zeiten ‚entsprechend abgedrosselt wird. Vom Standpunkt
lies Fremdenverkehrsgewerbes aus wird es kaum als besonders
 zweckentsprechend bezeichnet werden Können,
laß sich der Verkehr gerade zu den wenigen Tagen
um Weihnachten, Ostern und Pfirgsien im: Sinne einet
Hochflut zusammenballt, während. ebenso schlagarlig mit
Yem letzten Gültigkeitstag der Festiagskarte der Verkehr
 wieder abebbt. Die Einrichtung der Fesitags-Rückfahrkarte
 wird demnach nach ‚einer angemessenen
 Herabsetzung des Normaltarifs zweckmäßig als
überholt betrachiet werden können mit der Maßgabe, daß
die Festtags-Rückfahrkarte als unter allen Umständen zur
Beseitigung reif erkannt wird.
Im gleichen Sinne wird man bei der Herabsetzung des
Normaltarifs anzustreben haben, daß neben der Fesitags-Rückfahrkarte
 und der ohnehin entbehrlich werdenden
festen Rundreisekarte auch auf die Urlaubskarte
verzichtet werden kann. In dieser Beziehung ergeben
sich bei Einführung einer gleichmäßigen, in allem Entfernungen
 auf die Einheitskilometersäize von 3 und 4,2
xpf. aufgebauten Tarilgestallung gewisse Schwierigketien,
Wie bereits festgestellt wurde, würde ein neuer Bar-‘ariıf
 von 3-Rpf.-km in der 3. Klasse bei 700 km den
Dreis der bisherigen Urlaubskarte erreichen, während der
Bartarif bis zu der genannten Entfernung etwas billiger
yäre. Die Urlaubskarte könnte hiernach, icdiglich vom
Standpunkt der Höhe des Fahrpreises aus bzirachiet, bis
zu einer "Entfernung von 700 km ohne weiteres enibehrt
werden. Angesichts der der Urlaubskarte anhafienden
Mängel dürfte sich aber kaum empfehlen, diesen Sondertarif
 auf Entfernungen über 700 km beizubehalten. Auf
der anderen Seite ist von an der Peripherie des Reiches
gelegenen Fremdenverkehrsgebieten der Einwand erhoben
worden, bei einer Neugestaltung des Bariarifs dürften
weisen auf weite Entfernungen nicht teurer werden als
nit der bisherigen Urlaubskarte. Eine wenn auch nur
mäßige Erhöhung des Fahrpreises etwa von 51 auf
34 RM. für eine Reise hin und zurück über 900 km
wird dort begreiflicherweise als unerwünscht bezeichnet.
Jm diesen berechtizten Wünschen zu entsprechen, ist in
Spalte 6 der Tabelle (mit einer Variante in Spalte 7 unten)
der Versuch gemacht, im Wege einer Staffelung
les Tarifs zu einer Entlastung der weiteren und
weitesten Enifernungen zu gelangen. Da bei
2iner einseitigen Ermäßigung der Tarife für weite Ent-’ernungen
 gegenüber den in erster Reihe zur Erörterung
zestellten Einheiiskilometersätzen von 3 Rnpf. in der 3.
Klasse und 4,2 Rpf. in der 2. Klasse der Ausfall gegenüber
 den bisherigen Einnahmen wohl unannehmbar groß
würde, erschiene es wohl angemessen, zum Ausgleich für
«ürzere Entfernungen die Ermäßigung im einem etwas
kleineren Ausmaß varzımehmen. alc sie zunächst mit

Saar-Wirtschaftszeitung Nr.

25% in der 3. Klasse und 27,6 % in der 2. Klasse
vorgeschen ist. Die Staffelung in Spalte 6 ist demnach
gemäß nachstehender Aufstellung erfolgi:
je km 2. Klasse 3. Klasse
1— 200 4,5 3,2
201-—. 400 4,2 3,0
101— 600 3,9 2,8
601— 1000 35 25
über 1000 2,8 2,0
Für Entfernungen bis zu 200 km ergibt sich hiernach
m Vergleich zır dem jetzigen Normaltarif gegenüber
ter primär zur Erörterung gestellien Ermäßigung vorn
Jurchgängig 259% in der 3. Klasse und 27,6 % in de
2. Klasse eine Ermäßigung von nur 2) bzw. 22,4 %. Eir
Vergleich der Fahrpreise in den Spalten 5 und 6 unter
nander und mit Spalte 2 ergibi, daß die Fahrpreis
rmäßigung gegenüber dem bizherigen überhöhten Nornaltarif
 doch noch so erheblich wäre, daß sie als starker
Anreiz empfunden werden würde, während auf der
ınderen Seite der Unterschied zwischen dem FEinheiis:
jartariE von 3 bzw. 42 Rpf. und dem gestaffelien
Tarif für die Entfernungen bis zu 230 km wohl nicht
ıllzu erheblich ins Gewicht fallen dürfte. Ein Vergleich
les gestaffelten Tarifs in Spalte 6 mit dem bisherigen
Jrlaubskartentarif ergibt, daß auch auf Entfernmumgen bis
00 km eine Verteuerung gegenüber dem Tarif der Uraubskarte
 nicht einiräte, während nach dem zunächst
n Spalte 6 zur Erörterung gestellten Staffeltarif be!
Zntfernungen ab 1000 km eine Preiserhöhung gegenüber
jer Urlaubskarte staitfände. Um diese letziere mer
xünschte Wirkung zu vermeiden, ist in Spalte 7 unten
eine Variante angefügt, die ab 800 km eine siärkere Ah
staffelung gemäß nachstehender Skala vorsiehi

je km
i-201-

 100
601- 500
8S01— 1000
über 1000
Die allerdings sehr weitgehende Ahstaffelung nach de
Variante würde auch ber weitesten Entfernungen be
wirken, daß der neue Bartarif für Hin- und Rückfahn
ıedrigere Fahrpreise ergibt als die bisheriven Sätze de
Jrlaubskarte.
Bei einer Erwägung, welcher der beiden Gestaltungen
ner Durchrechnung nach Einheitskilometersätzen ode
°iner Staffelung, der Vorzug zu geben seim wird, wird
nan sich auch der grundsätzlichen Nachteile des Siaffel
'arifs im Personenverkehr bewußt sein müssen, die na
mentlich «arin bestehen, daß in den zahlreichen Fällen
in denen ein durchgehender Tarif nach dem Reisezie
ıicht zur Verfügung steht, besondere Maßnahmen getrof
'en werden müßten, damit denm Reisenden für die An
schlußentfernung von der Zielstation des ersten Fahrt
ausweises ab die Vorteile der Abstaffelung gewährt wer
den können. Auch wird man sich dariiber schlüssig wer
len müssen, ob für den Personenverkehr grundsätzlich
zn Staffeltarif gegenüber einheitlichen Kiüometersätzen fü
ılle Entfernungen den Vorzug verdient. Legt man der
Gesichtspunkt des Wettbewerbs entscheidend in die Waag:
ıchale, so wird man wohl zu einer Ablehmung des
5taffeltarifs gelangen, da, je kürzer die Entfernung ist
ler Wettbewerb des Kraftwagens und übrigens aucl
anderer Verkehrsmittel um so stärker sein wird. Unte'
liesem Gesichtspunkt besieht kein Anlaß, den Nahver
cehr zugunsten einer Entlasiung des Verkehrs auf mitt
ere und weitere Entfernungen zusätzlich zır belasten
Hiernach erscheint als der hauptsächlichste Gesichtspunkt
ler bei der gegenwärtigen Erörterung für den Staffeltari
;pricht, der Vergleich mit dem bisherigen Ausnahmetari
ler Urlaubskarte. Angesichts der großen Vorteile, welche
Ne freizügige, im Preis stark ermäßigte Einzelreisekarte
;ietet, die natürlich aus Bequemlichkeitsgründen gleich
'eitig für Hin- und Rückreise, gegebenenfalls als MER-7ahrschein,
 gelöst werden kann, sollte wohl eine mäßige
Zrhöhung des Fahrpreises der bisherigen, am so maN-‘herlei
 widrige Beschränkungen gebundenen Urlaubskarte
n Kauf genommen werden können, namentlich dann, wenr
lem Reisenden die Vorteile der neuen Regelung gebührei
<iargelegt werden. Auch den an der Peripherie des
?eiches velegenen Ciehieten. wie dem Schwarzwald 118

7 Klasse 3. Klasse
3,2
3,0
2,8
5
9
15

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