Full text : 42.1937 (0042)

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STEUER

Verordnung über Wechselsteuermarken.
Vom 8. Februar 1937.
‘RA, Nr. 33 vom 10. 2. 1937.)
Auf Grund des 8 12 der Reichsabgabenordnung wird
Jas Folgende bestimmt:

Buchstaben wiederholt. Darunter steht in gleicher Farbe
lie Zeile „Entwertet am:“.
Bei den Reichsmarkwerten ist der Wertbetrag in deı
Mitte der unteren Markenhälfte durch Aufdruck einer
zroßen, grünschwarz gestrichelten. Zahl nochmals wieder
zegeben. .
(5) Die Marken zu 100, 207 und 500 Reichsmark werden
in den Farben Rotbraunm und Blau hergestellt und sind mit
nem gelblichen Schutzdruck versehen. Sie tragen in
mer den oberen Rand der Marke in ganzer Länge aus-‘üllenden
 Leiste die Worte: „Deutsche Wechselsteuer“ in
-otbrauner deutscher Schrift, Das übrige Markenfeld zeigt
im verschlungenes Linienwerk als Untergrund mit dem
Aoheitszeichen des Reichs in der Mitte, Der Wertbetrag
ler Marken ist unterhalb der Zeile „Deutsche Wechselsteuer“
 in Zahlen und lateinischen Buchstaben in grünschwarzer
 Farbe aufgedruckt. Darunter steht in gleicher
Farbe die Zeile „Entwertet am:‘“, unter der der Wertbetrag
 durch Aufdruck einer großen, grünschwarz ge
strichelten Zahl wiederholt ist.
82.
Die im 8 6 der Durchführungsbestimmungen zum
Wechselsteuergesetz vom 2. September 1935 (Reichsgezetzbl.
 I S. 1130, Reichssteuerbl. S. 1149) bezeichneten
Wechselsteuermarken können zur Entrichtung der Wechselsteuer
 weiter verwendet werden. Soweit bei der Reichsdruckerei
 und den Postdienststellen noch Vorräte an Marken
dieser Art vorhanden sind, werden sie durch die Post
anstalten weiter verkauft.
Berlin, den 8. Februar 1937.
Der Reichsminister der Finanzen,
1 A: Heddine.

$ 1.
(1) Zur Entrichtung der Wechselsteuer werden Wechselsteuermarken
 ausgegeben, die von den im $ 6 der Durchführungsbestimmungen
 zum Wechselsteuergesetz vom 2.
September 1935 (Reichsgeseizbl. I S. 1130, Reichssteuerbl.
3, 1149) beschriebenen Marken abweichen.
(2) Die Marken lauten auf Steuerbeträge von 10, 20, 30,
10, 50, 60, 80 Reichspfennig, 1, 2, 5, 10, 20, 50, 100, 290.
500 Reichsmark.
(3) Die Marken haben die Form eines liegenden Rechtecks.
 Das Markenbild ist 38 mm lang und 20,5 mm hoch
(4) Die Marken zu 10, 20, 30, 40, 50, 60 und 80 Reichs-»fennig
 und die Marken zu 1, 2, 5, 10,20 und 50 Reichsmark
 werden mit dem gleichen Untergrund, und zwar die
Reichspfennigwerte in grüner, die Reichsmarkwerte in
blauer Farbe hergestellt. Der Untergrund wird durch ein
verschlungeres Linienwerk dargestellt, das von einer fettfeinen
 Linie umrahmt wird. Im Linienwerk erscheint
oben das Hoheitszeichen des Reichs. Am unteren Rand
steht im weißer deutscher Schrift: „Deutsche Wechselsteuer“,
 Der Wertbetrag der Marken ist bei den Reichspfennigwerten.
 und bei den Werten zu 1, 2 und 5 Reichsmark
 in den vier Ecken, bei den Wertem zi 10, 20 und
50 Reichsmark in der linken oberen Ecke im Zahlen in
grünschwarzer Farbe ;aufgedruckt. Der Wertbetrag ist
in der oberen Markenhälfte in grünschwarzen, lateinischen

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