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169,74 RM. vermindert. Diese erstmalige kleine Verringezung
ist darauf zurückzuführen, daß unter den ausschei-Aenden
Mitgliedern diesmal einige mit besonders gro-Bem
Geschäftsguthaben enthalten sind, während die neu
eingetretenen Mitglieder zum großen Teil nur kleine Bereilizungen
übernommen haben. Im übrigen ist seit 10
Jahren ein stetiges Änwachsen der Miigliederzahl zu bDeabachten.
Mit einem Durchschniitsguthaben der Mitglieder
‚auf Geschäftsanteilkonio von unahezu 500 RM. steh
Jie Vereinsbank Saarbrücken mit an erster Sielle der
nittleren und größeren deutschen Krediigenossenschaften
Den täglich fälligen Verbindlichkeiten in Höhe vor
1558 822.46 RM. stehen liquide Mitiel in Höhe vor
357 536,95 RM. gegenüber, was eine Zahlungsbereit:
schaft von 55% bedeutet, die mit Rücksicht auf die
Sonderverhältnisse des Saarlandes als günstig anzuspre-»hen
und umso höher einzuschätzen sein dürfte, als trotz
jer Minderung der Spareinlagen die Ausleihungen der
Bank an ihre Mitglieder eine ansehnliche Erhöhung er:
jahren haben.
Der Reingewinn von 1936 beträgt 47 116,06 RM.
zegen 41984,56 RM. im Vorjahre. Das Wiederansteigen
des Reingewinnes konnte troiz vermehrier Ausgaben für
Gehälter usw. erzielt werden, weil der Bank Steuerrückvergütungen
‚aus Vorauszahlungen zuflossen und weil ihre
Sparmaßnahmen sich in einer Senkung der sachlichen
Unkosten in Höhe von nahezu 3000 RM. auswirkten.
Aus dem Geschäftserträgnis wurden 2000 RM. (ii V.
1519,50 RM.) zu Spenden für gemeinnützige und wohl-‚ätige
Zwecke im Jahre 1937 bereitgestellt. Unter Berücksichtigung
der .aus dem Gewinn erfolgenden Zu.
weisungen an ‚die Reserven stellen sich das Vereins.
vermögen auf 899000 RM. und das Gesamiga:
rantiekapital auf 2143350 RM. == 47% aller Einlagen
der Kundschaft auf Spar-, Depositen- und Konto.
korrentkonten gegen 45% im Vorjahre.
Der Generalversammlung wurde für 1936 die ÄAusschüt.
tung einer Dividende von 5% auf die Geschäftsguthaben
der Mitglieder vorgeschlagen.
VERKEHRSWESEN
EISENBAHN
Normalpersonentfarif. Seite 133
Wagenstellung für Saarkohle.
In der Woche vom 6. bis 12. Februar sind für der
Versand von Saarkohle 22336 Wagen zw je 10 Tonner
‚echtzeitig gestellt worden. Äm 6. Februar 3828, am 7
Februar 85, am 8. Februar 3574, am 9. Februar 3563
am 10. Februar 3679, am 11. Febrwar 3737 und ar
12. Februar 3870 Wagen.
In der Vorwache wurden 22146 Wagen gestellt.
ZOLL- HANDELSPOLITIK
DE U TSCHILAND
Dies gibt Veranlassung, nochmals auf die Beachtung
jer für die Befreiung geltenden Vorschriften hinzuweisen‘
Für alle Sendungen, die nach dem 1. März 1937 zur Verzollung
gelangen, muß die deutsche Lieferfirma sich
unter allen Umständen vor Versand von dem Empfänger
ıngeben lassen, ob die Einfuhr unter Befreiung von der
Drocuktionssteuer ‚erfolgen kann. Sol die Ware unter
Zefreiung von «der Produktionssteuer mach Frankreich
ängeführt werden, so ist dafür Sorge zu iragen, daß bei
Zintreffen der Sendung beim Abfertigungszollamt alle
>rforderlichen Unterlagen für die Befreiung der Waren
von der Produktionssteuer vorliegen, und zwar:
Bei dem abfertigenden Zollamt muß von dem Emp
Fänger der allgemeine RBefreiungsanira"
hinterlegt sein.
Jeder Sendung müssen die von dem Empfänger unterschriebenen
zwei Befreiungsbescheinigut
ven heigefügt sein.
Es wird dringend angeraten, die Sendunzen
erst dann zum Versand zu bringen.
wenn Gewißheit darüber besteht, daß be‘
dem Eingangszollamt cin allgemeiner Än:
trag hinterlegt ist und die beiden Befrei:
ungsbescheinigungen den Begleitpanierer
beigefügt werden können.
Bei Nichtbeachtung der Vorschriften sind Donnelerhe
\uneen unvermeiclich
Deutsch-polnisches Wirtschaftsabkommen.
Das deutsch-polnische Wirtschaftsabkommen vom 4. November
1935 ist nach längeren Verhandlungen am 13.
Februar 1937 um zwei Jahre, also vom 1. März 1937
bis zum 28. Februar 1939, verlängert worden. Da im
allgemeinen Handelsverträge nur für die Dauer eines
Jahres abgeschlossen werden, ist in der Festlegung auf
zwei Jahre ein Zeichen des Vertrauens im die Stetigkeit
der Wirtschaftsbeziehungen zwischen beidenm Ländern zu
sehen. Das Abkommen ist nicht nur verlängert, sondern
auch in mancher Beziehung ergänzt worden. Es beruht auf
der Basis eines jährlichen Warenaustausches in einer Höhe
von 176 Millionen Zloty. Auf Grund der bisher gemachten
Erfahrungen sollen die Kontingente gerade auch für die
deutschen Ausfuhrwaren den wirklichen Absatzmöglichkeiten
und Marktverhälinissen in Polem angepaßt werden, so
daß eine tatsächliche Ausnutzung der Kontingente erwartet
werden kann. Äußer der Filmausfuhr von Deuischland
nach Polen ist besonders die Regelung der polnischen
Holzeinfuhr nach Deutschland und der Veredhingsverlkcehr
nach Danzig von hesanderem Interesse
Die neue Einfuhrumsatzsteuer.
Uehergangsregelung nur bis 1. März 1937-In
Saar-Wirtschaftszeitung Nr. 6 vom 5. 2. 1937 S. 193
st mitgeteilt, daß die Produktionssteuer von 6% auf die
von den Importeuren bei ihren Verkäufen zu zahlende
Produktionssteuer verrechnet und in gewissen Fällen erstattet
werden kann, sofern die Produktionssteuer beider
Einfuhr wegen Fehlen der Unterlagen für die Befreiung
erhoben worden ist. Diese Uebergangsregelung gilt ietoch
nur für die Beträge, die vor dem
1. März 1937
bezahlt worden sind. Nach diesem Zeitpunkt
wird die Produktionssteuer bei allen Sendungen,
bei denen die für die Befreiung
1ofwendigen Unterlagen fehlen. endgültig
Die Neuregelung der Umsatzsteuer.
Zu dem Gesetz über die Einführung der Produktionssteuer
in Frankreich vom 31. Dezember 193%
sowie zu den Ausführungsbestimmungen vom 28. Januar
1937 sind im „Journal Öfficiel“ vom 14. Februar 1937
weitere Erläuterungen erschienen. Diese Erläute-‘ungen
geben unter Anführung von Beispielen nochmals
3ine ausführliche Darlegung der Neuregelung. Gleichzeitig
aringen «ie Erläuterungen eine Reihe von ÄAuslegungSregeln,
die eine wesentliche Ergänzung der hisherigen Re
stimmungen darstellen.
Diesen Erläuterungen entnehmen wir nachsiehenden
ichematischen Ueberblick über die Erhebung der neuen
droduktionssteuer im innerfranzösischen Verkehr der zum
Jesseren Verständnis der Neuregelung nachstehend wieder
yecehen avi«