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AKMTLICHER TEIL
Jedem Schaffenden das Fachbuchauswahlverzeichnis
seines Berufsgebietes.
{m Rahmen der großen Fachbuchwerbung im Frühjahr
1937 werden von der Reichsarbeitsgemeinschaft für
Deutsche Buchwerbung in Zusammenarbeit mit der Deutschen
Arbeitsfront über die Reichsbeitriebsgemeinschaften
Fachbuchauswahlverzeichnisse an alle Betriebsführer, Beiriebszellenobmänner,
DAÄF-Jugendwalter im Beiriebe und
die Leiter der Lehrwerkstätten. Schulungskurse usw. Vvereilt.
Diese enthalten auf der Innenseite einen Gratisbestellschein,
der die Genannten berechtigt, bei den Landesıeitern
der Reichsschriftiumskammer eine beliebige Zahl
weiterer Fachbuchauswahlverzeichnisse zur Verteilung an
Gefolgschaftsmitglieder, Lehrlinge und Jungardeiier, Werk-,
“achschüler und Teilnehmer von Schulungskursen anzu-;ordern.
Die Lieferung dieser Äuswahlverzeichnisse erfolgi
dann vollständig kostenlos durch den örtlichen Buchnandel.
Es ist für die Erreichung des Zieles der Aktion, jedem
Schaffenden das Fachbuch seines Berufsgebietes nahezuaringen,
von entscheidender Bedeutung, daß alle zu diesem
Gratisbezug Berechtigten von dieser Möglichkeit weitgehend
Gebrauch machen. Für den Fall, daß gerade kein
Fachbuchauswahlverzeichnis mit OGratisbestellschein zur
Hand ist, bringen wir diesen nachstehend. Er braucht also
aur ausgeschnitten, ausgefüllt und an den zuständigen
Landesleiter der Reichsschrifttumskammer gesandt zu wer
den. Landestleiter für den Gau Saarpfalz ist Kurt Kölsch
Neustadt *» dA Weinstraße. Peichsnosteehäude
An alle Betriebsführer
Betriebszellenobmänner
Zugendwalter der DAS.
Eeitzr von Zehrwerkfiätten,
Schulungslurfen uf.
Gratis-Beltellfchein
Sachhbuchwmerbung 19737
Hierdurch bitte id um Foltenlofe Lieferung
001 ............... Sachbuchauswahlverzeidhnifen
der RSS res) SAOHgEUppPE
eekee tee keenaak era Ae Een y ZUT Derteilung an
meine Gefolgfhaftsmitglieder, Lehrlinge und
Jungarbeiter, Werk, Sadh=-Schüler, Teilnehmer
von Schulungskurfen.
Mnfchrift und Sirmen!tembnel:
Lieferung der Lifte gewünfcht durch die Buche
bhandluna:
Einheitliche Organisation im graphischen Ge.
werbe.
Auf Grund des Gesetzes zur Vorbereitung des orga
ıischen Aufbaues der deutschen Wirtschaft und seine:
arsten Durchführungsverordnung hat der Reichswirtschafis
ninister durch Anordnung vom 8. Februar 1937 (RA. Nr
33 vom 10. 2. 1937) folgendes bestimmt:
l. Der Reichsinnungsverband des Buch
iruckerhandwerks, seine Bezirksstellen und di
ihm ‚angeschlossenen Innungen werden im die Wirt
schaftsgruppe Druck und Papierverarbei
tung eingegliedert.
In der Wirtschaftsgruppe Druck und Papierverarbeiiung
arhalten der Reichsinnungsverband die Stellung einer Fach
zruppe, die Bezirksstellen die Stellung von Bezirksgruppei
und die Innungen die Stellung von Bezirksuntergruppen ir
Sinne der ersten Durchführungsverordnung zum Geset
zur Vorbereitung des organischen Äufbaues der deutsche‘
Wirtschaft vom 27. November 1934.
Die Bezirksuntergruppen führen die Bezeichnung |
nungen.
Die Leiter der Innungen führen die Bezeichnung Obe
neister.
Die näheren . Anordnungen erläßt der Leiter der Wir
schaftsgruppe Druck und Papierverarbeitung.
2. Der Leiter der Wirtschafäsgruppe wird ermächtigt, mm
Genehmigung des Reichswirtschaftsministers
a) Bezirksgruppen und Innungen aufzulösen, zusammer
zufassen und die Bezirke anderweitig abzugrenzen,
b) die Voraussetzungen zu bestimmen, unier denen ein:
Unternehmung der Innung als Mitglied anzıgehörei
hat.
Überwachungsstellen.
Genehmigungspflicht für die Regenerierung
von gebrauchten Mineralölen.
Anordnung Nr. 8 der Ueberwachungsstelle für Mineralö
Vom 8. Februar 1937 (RA. Nr. 33 v. 10. 2, 1937.)
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkeit
vom 4. September 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 816) %
Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung
von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deut
scher Reichsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934
wAH mit Zustimmung des Reichswirischaftsministers ang
ordnet:
8 1.
i. Die Befreiung gebrauchter mineral’
scher Oele von Verunreinigungen und Bei
mischungenjeder Art (Regenerierung) durel
chemische und mechanische Verfahren oder eines VO!
diesen zum Zwecke des gewerblichen Han
dels, einschließlich der Regenerierung ge
gen Lohnzahlung, ist nur mit Zustimmun:
der Ueberwachungsstelle für Mineralö!
Berlin W 8, Markgrafenstraße 35, zulässig.
2. Die Zustimmung kann an Bedingungen und Auflage!
geknüpft und auf bestimmte Mengen begrenzt werder
sie ist jederzeit widerruflich.
8 2.
Natürliche und juristische Personen, die bei Inkrafitrete
dieser Anordnung die Regenerierung gebrauchter minera
lischer Oele gemäß 8 1, Absatz 1, bereits beireiben
bedürfen zur Weiterführung des Betriebes über den !
April 1937 hinaus einer besonderen Genehmigung, di
binnen zwei Wochen nach Inkrafttreien dieser Anord
nung bei der Ueberwachungsstelle für Mineralöl, Berlit
Markeoerafenstraße 35 schriffich 71 heantracen ist.
Adıtuna! Auskhneiden 1
Zuwiderhandlungen
a Strafvarechriftan
3 3.
gegen diese Anordnung fallen unt“
> 237% In 895 41 Aaor Verordnun'