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der Zeit ist, den Schritt zu wagen und den Normaltarif
zu senken. Es inuß damit gerechnet werden,
daß von der für die Finanzgebarung der Reichsbahn verantwortlichen
Steke, wie bisher so auch jetzt, Bedenken
erhoben werden, ein solches Beginnen schließe für die
Änanzielle Entwicklung der Reichsbahn ein zu großes
Risiko in sich. Daß ein solches vorhanden ist, kann nicht
bestritten werden. Aber ein Risiko bleibt mit eimer jeden
yewichtigen Tarifmaßnahme verbunden, wobei allerding:
die Auswirkungen im einen oder anderen Fall sehr verschieden
sein werden. Als die Einführung der Urlaubskarte,
der Netz- und Bezirkskarte oder der Zehnerkarte
zur Erörterung stand, konnte niemand mit auch nur annähernder
Sicherheit sagen, wie sich die Maßnahme finanziell
auswirken würde. Alle Berechnungen in dieser Beziehung
müssen auf mehr oder minder vagen Grundlagen
der Schätzung beruhen. Es konnte auch bei reicher Erfahrıung
und bester Sachkenntnis nicht mit nur einiger
Sicherheit im voraus berechnet werden, wie sich, um ein
Beispiel zu nennen, die Einführung der Netz- und Bezirkskarte
auf die Einnahmen auswirken würde: Neben
solchen Reisenden, die früher zum Normaltarif fuhren
und dann zur Netz- oder Bezirkskarte übergingen, befinden
sich auch viele Netz- und Bezirkskarteninhaber, die
vorher den Kraftwagen benutzien, den günstigen neuen
Tarif aber zum Anlaß nahmen, zum Schienenweg zurückKzukehren.
Auch läßt sich nicht fesistellen, wieviel Reisen,
die auf Netz- und Bezirkskarten vorgenommen werden,
unterblieben wären, wenn der normale Tarif hätte bezahlt
werden müssen; dies gilt beispielsweise für die
Gepflogenheit zahlreicher Geschäftsreisender, die Netzoder
Bezirkskarten ihr eigen nennen, am Äbend nach
ihrem Wohnort zurückzukehren, stait an dem Ort, an
dem sie gearbeitet haben, zu übernachten. Auch hinsichtlich
der Frage, wie sich eine Herabsetzung der
Normalkilometersätze für die Finanzen der
Reichsbahn auswirken würde, können also nur Ver -
mutungen angestellt werden, Berechnungen, die zwar
die Wahrscheinlichkeit anstreben, die aber trotz genauer
Sachkenntnis keineswegs der Wahrheit gleich- oder auch
aur nahezukommen brauchen. Das gern zitierte Fingerspitzengefühl
wird in dieser Beziehung ein entscheidendes
Mitwirkungsrecht beanspruchen müssen in «dem Sinne,
daß die zu treffenden Maßnahmen aus der gesamten
Lage heraus zu betrachten und zu
zntwickeln sind. Und hier dürfte der Umstand entscheidend
sein, daß nach allgemeiner unbestrittener
Auffassung — selten sind sich die auf den
beiden Seiten des Verkehrsträgers und der Verkehrsnüizer
Beteiligten in einer Frage so einig gewesen! — die Normalkilometersätze
des Personentarifs der
Reichsbahn stark überhö ht sind. Diese klare
Erkenntnis muß um so mehr Gewicht für sich beanspruchen,
als die Verkehrsnützer diesem Zustand gegenüber
nicht mehr wehrlos sind. Es bleibt einem jeden
ınbenommen, zum Kraftfahrzeug überzugehen und seine
Reisen mit diesem zeitlich und Örilich völlig freizügigen
Verkehrsmittel zurückzulegen oder — auf weise Entjernungen
— das zeitsparende Flugzeug zu benützen. Ge-‚ade
in diesen Möglichkeiten ist eine Gefährdung der
weiteren Entwicklung des Personenverkehrs auf der Schiene
zu erblicken.
Es hat den Anschein, als ob bei der bisherigen abehnenden
Stellungnahme gegenüber den Forderungen nach
ainer Herabsetzung der Normalki!ometersäize ein Hauptzewicht
die Befürchtungen der maßgebenden Reichsbahnstellen
beansprucht haben, daß a’sbald nach Herabsetzung
des Normaltarifs für sämtliche Ausnahmetarife
ebenfalls Herabsetzungen in Ärspruch
genommen werden würden. Es wäre
jedenfalls viel gewonnen, wenn die berufenen Vertretunzen
der Verkehrsnützer klipp und klar anerkennen würien,
daß eine derartige allgemeine Forderung
unberechtigt wäre. Die ÄAusnahmetarife haben
jeweils auf ihrem Aufgabengebiet im großen und ganzen
den angemessenen Fahrpreis, den „gerechten Preis“, herzestellt,
der bei dem Normaltarif noch nicht gegeben ist.
In dem Augenblick, in dem die Ermäßigung des überhöhten
Normaltarifes stattfindet, wird für diesen der
zleiche Zustand des angemessenen Entgeltes für die
Verkehrsleistung geschaffen. Die Reisenden, die bisher
von den Ausnahmetarifen Nutzen hatten, werden in ihren
Belangen auch bei einer Beibehaltung dieser Tarife keines
vers henachteiligt. Lediglich die Reisenden welche his
1er den überhöhten Normaitarif zu zahlen haiten, werden
antlastert und ciner gerechten Behandlung ia der Fahrzreisgestaltung
tei'haftig, die ihnen im Gegensatz zu den
Nutznießern der Ausnahmetarife bisher vorenthalten war.
Aus einer Herabsetzung der Normalkilemetersäize würden
xernach beispielsweise die Inhaber von Monais-, Wochen-,
Netz- und Bezirkskarten einen Anspruch auf Herabseizung
dieser Tarife nicht herleiten können.
Entschließt man sich dazu, dem Grundsatz nach dic
Zeibehaltung der bisherigen Höhe der Ausı1ahmetarife
allgemein von vornherein anzuerkennen,
so dürfte das Wagnis einer Herabsetzung
ies Normaltarifes bei der Abschätzung der auf der anderen
Seite entstehenden erheblichen Vorteile als nicht
nehr allzu groß erscheinen angesichts des gewichtigen
Jmstandes, daß ein Zustand beseitigt würde, der sich
ichlechterdings auf die Dauer nicht mehr halten 1äßt,
1ämlich die unbestreitbare und unbesirittene Tatsache,
laß das Entgelt für Beförderungsleisimgen für einen
vesenilichen Teil der Reisenden, absolut und im Verzleich
mit den Ausnahmetarifen beirachtet. überhöht. also
inangemessen hoch ist,
Bei der Wahrscheinlichkeitsberechnung, die hinsichtlich
ler Auswirkungen einer solchen Maßnahme jedenfalls
aereits angestellt worden ist, wird man vermullich sich
zicht darauf beschränkt haben, von der Gesamieinnahme
aus dem Normaltarif kurzerhand den Hundertsatz abzu-:ehen,
welcher der Ermäßigung entspricht. Einer rechrerischen
Mindereinnahme in dieser Bezichung
nüßte jedenfalls eine Mehreinnahme gegenüberzestellt
werden, die durch die Zunahme des Verkelnrs
zum Normaltarif erzielt wird. Die Zuwanderung zum
Normaltarif wird auf der einen Seite von den bisherigen
\usnahmetarifbenützern her erfolgen, zum anderen aber
iurch bisherige Kraftfahrzeugbesitzer. Hinzu kommen
ichließlich die Reisenden — und ihre Anzahl wird nicht
rering sein! —, die sich erst infolge der Senkung der
NVormalkilometersätze in der Lage sehen, überhaupt oder
iber die engste Umgebung ihres Wohnortes hinaus Reizen
zır unternehmen. Eine weitere erwünschite Folge
ner Zunahme des Verkehrs zum Normaltarif würde auch
lie sein, daß die in gewisser Weise ungesunde Massierung
ijes Personenverkehrs zum Wochenende, eine Folge der
jonntagskarte und der an sich dankenswerien Verlänge-‘ung
ihrer Gültigkeitsdauer, in rückläufizem Sinne einer
zleichmäßigeren Verteilung des Verkehrs auch auf die
Wochenmitte beeinflußt werden könnte. Alles in allem
renommen kann wohl damit gerechnet werden, daß cine
senkung der Normaltarife dem Schienenweg gerade im
Verkehr derjenigen. weiche die höchsten Fahrpreise zahlen,
als die sich auch die herabgesetzten Normalki'omeitersätze
1och immer darstellen würden, einen wesentlichen
Auftrieb brächte, namentlich auch im Sinne einer Vermehrung
solcher Reisen, die unterbleiben, weil der normale
Fahrpreis zu teuer ist und die Benützung eines Sanlertarifs
nicht in Frage kommt.
Gelangen die maßgebenden Stellen der Reichsbahn
yrundsätzlich zır dem Entschluß, daß eine Senkung der
<ilometersätze des Normaltarifs sich nicht mehr länger
ınausschieben läßt, so muß das Ausmaß der Senzung
festgelegt werden. Ällgemein anerkannt ist, daß nur
äne kräftige Senkung dem Verkehr die erwünschte
Zrieichterung bringen wird. Eine Senkung des Satzes
ım 25% von 4 auf 3 Rpf. in der 3. Klasse erscheint
daher als angemessene Norm, zumal hierdurch der
/orkriegssatz für die billigste Klasse Personenzug, die
lamalige 4, Klasse, mit 2 Rpf. noch um 57) v. H. über-1öht
bliebe. Bei der Festsetzung des Kilometersatzes für
lie 2. Klasse wird man zweckmäßig Gelegenheit nehnen,
die Spanne verhältnismäßig niedriger als bis-1er
zu gestalten, wo sie bei dem Kilometersatz von 5,8
öänen Aufschlag von 45% «des Personenzugfahrpreises
ler 3. Klasse darstellt. Ein Kilometersatz für die 2. Klasse
‚on 4,2 Rpf., der einer Spanne zwischen der 3. und der
>, Klasse von 40 © entspräche, würde hier wohl eine
ıngemesscne Lösung darstellen. Gerade die günstigen Erahrungen
mit der Neiz- und Bezirkskarte, bei der dic
Dreise für die 2. Klasse nur 33! , 00 teurer sind als
liejenigen der 3. Klasse, haben den Beweis dafür eryracht,
daß eine maßvolle Bemessung der Fahrpreise
jür die 2. Klasse sich im Sinne einer Aufwanderung ir
liese notleidende Wagenklasse auswirkt.
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