Full text : 42.1937 (0042)

kommensteuer kein Betrag unter 0 Reichsmark zugrund“
gelegt werden.
C. Berichterstattung.
Ueber die Erfahrungen bei Ermittlung des Nutzungswerts
 der Wohnung im eigenen Einfamilienhaus auf Grund
der Verordnung ist bis zum 1. November 1937 zu berichten.
 Die Berichte sind‘ in sechsfacher Ausfertigung
einzureichen.

Beförderungssteuer im Werkfernverkehr.
Zeite 199

Die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark
 für die Umsätze im Monat Januar 1937.
il. In Berlin notierte ausländische Zahlungsmittel.
RA. Nr. 25 v. 1. 2. 1937.)

ide. |
Nr.

Staat

Einheit

RM.

»

1 Pfund
100 Papierpesos
(=44 Goldpes.)
100 Belga
(=500 belg. Fr.)
100 Milreis
100 Lewa
1 Dollar
100 Kronen
100 Gulden
100 Kronen
100 Mark
00 Frances
100 Drachmen
1 Mund Sterling
W090 Gulden
(00 ials
00 <ronen
00 Lire
'00 Yen
90 Dinar
00 at
00 itas
00 "Trancs
00 <ronen
N) Schilling
0 Zloty
"0 Eskudos
00 Lei
00 Kronen
'00 Franken
100 Zeseten
100 Kronen
1 Pfund
100 Pengö
‘bei Ausfuhr
nach Ungarn)
Uruguay 1 Peso 1.38
Vereinigte Staaten | 1 Dollar | 2.49
von Amerika

12,52

75.48

41.98
15.17
3.05
2,49
54.57
47.09
58.00
5.40
11.62
2.36
12.22
36.32
15.17
54.77
13.10
70.80
5.66
48.49
41.98
52.48
61.42
49.00
47.09
11.16
1.82
63.01
57.11
17.95
8.68
1.98
Bl dt

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2.
5“
26
27
28
29
30
31
32
38)

34.
35

2, In Berlin nicht notierte ausländische Zahlungsmittel.
(RA. Nr. 33 vom 19. 2. 1037
Lide.
Nr.

RM.

L
2
3

Britisch-Hongkong
Britisch-Indien
'Britisch-Straits-Settlements

Chile
China-Shanghai
Mexiko
Peru
Südafrikanische Union
Union der Sozialist.
ı Sowijetrenpubliken

100 Dollar
1090 Runien

76.13
92 41

100 Dollar
100 Pesos
100 Yızran
100 Pesos
100 Soles
! Pfund

143.44
9.29
73.92
57,89
33.39
216

>
ö
7
3
3

‚00 Sowjetrubel
(4,25 franz. Franc
— 1 Sawjetrn he)

_Q QR8

129
Der Reichskommissar für das Saarland. Äbieilung II
hat folgende Ausschreibung erlassen:
Für das Landeskrankenhaus in Homburg (Saar) werden
die nachgenannten Lebensmittel, Reinigungsmittel und ärzt
lichen Bedarfsgegenstände in den dabei angevebene)
ungefähren Mengen benötigt. und zwar:
a) Lebensmittel: 32) kgy Vollreis. in Säcken:;
200 kg Sago. in Säcken; 200 kg Graupen, in Säcken;
0 kg Grünkern (grob); 300 kg Haferflocken, lose in
säcken; 400 kg Schnittnudeln, auf Abruf; 400 kg Mak-<aroni,
 auf Äbruf; 130 kg Fadennudeln, auf Äbruf;
100 kg Eierteiggerste, auf Ahbruf; 300 kg Pakete Monlamin,
 in 225-g-Packung; 1000 kg Malzkaffee; 1500 kg
<ristallzucker; 50 kg schwarzer Tee; 19) kg Puddingulver;
 1 Faß Senf; 2000 ky Siedesaiz: 2 Faß Salatöl
100 kg Essigessenz; 20) kg kons. Spargel; 300 kg kKons
Bohnen; 150 kg kons. Puffbohnen; 50), kg kons. Gurken:
300 kg kons. Erbsen; 10 kg Gelatine. weiß (in 500-g-Packungen);
 5 kg Gelatine. rot (in 5030-g-Packungen):
10 kg Wurstkordel, naturfarbig; 1000 kg Marmelade, Vierirucht;
 1000 kg Marmelade, AÄAnfelnachpresse: 19) kr Mar
melade, Gemischte.
b) Reinigungsmittel: 500 kg Kernseife, gew
in 200-g-Stücken; 2000 kg Seifenpulver m. Sauersioffbleiche;
 500 kg Pakete Putzsand (Sirax oder ähnliches)
c) Aerztliche Bedarfsgegenstände: 30C
Amp. Catgut Nr. 3; 39) Amp. Caigut Nr. 2; 200 Amp
Catgut Nr. 1; 5) Amp. Catgut Nr. 0; 2) Ämp. Catgui
Nr. 00; 250 Amp. Seide Nr. 7; 100 Amp. Seide Nr. 6;
50 Amp. Seide Nr. 5; 20 * mp. Seide Nr. 4; 20 Amp. Seide Nr. 3
Bemusterte Angeboie sind versiegelt unter der Aufschrift
 „Lieferung‘‘ bis zum 23. Februar 1937 einzureichen.
 und zwar sind die Muster an das Landeskrankenhaus
 in Homburg (Saar) und die schriftlichen Angebote
nit Preisverzeichnissen an den Reichskommissar für das
Saarland, Abteilung HI, in Saarbrücken zu senden.
Bei Abgabe der Angebote auf Bedarfsartikel verschiedener
 Art sind die Preisverzeichnisse nach Gattungen (a, b, €
usw.) getrennt je auf besonderen Bogen einzureichen.
Die Muster müssen mit Etiketten versehen sein, auf
denen Art, Preis und evtl. Qualität ersichtlich sind. Die
Angaben auf den Musteretiketten müssen genau mit den
Angaben des schriftlichen Angehots oder Preisverzeich
nisses übereinstimmen.
Es bleibt sowohl der Zuschlag im einzelnen wie im ganzen,
 wie auch die Bestellung von größeren oder kleineren
Quantitäten der ausgeschriebenen Waren vorbehalten.
Die Lieferung hat alsbald nach der Bestellung unter
zleichzeitiger Uebersendung der Rechnung frei Landes-<rankenhaus
 Homburg und ohne Berechnung von Em
allagen zu erfolgen. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein
auf dem die einzelnen Waren nach Art und Menge he
zeichnet sind, beizufügen.
Nicht probemäßige Lieferungen werden ohne weiteres
zurückgewiesen. Äuf Erfordern hat der Lieferant Solche
Waren auf seine Kosten zurückzunehmen und durch probemäßige
 zu ersetzen. Trifft der Lieferant nicht sofort Abhilfe.
 oder hat er die ihm gestellte Frist versäumt, oder
die Lieferung bis zu dem bestimmten Termin nicht auszeführt,
 so kann auf seine Kosten Ersatz beschafft werden
Besondere Äntworten auf die vorgelegien Offerten werden
 nicht erteilt. Empfangsbescheinieungen oder Dankschreiben
 für die Bestellungen erübrigen sich. Eine Ant:
wort ergeht nur auf dasjenige Ängehnt. auf das ein
Zuschlag erteilt worden ist.
Es wird ausdrücklich bemerkt. daß Aufträge nur an
solche Bieter erteilt werden können. die
1. eine Bescheinigung ihres zuständigen Finanzamtes
darüber vorlegen, daß aus steuerlichen Gründen Keine
Bedenken bestehen, ihnen Öffentliche Aufträge zu er
teilen, und
folgende Erklärung abgeben:
„Ich erkläre, daß ich meinen gesetzlichen Pflichten
zur Zahlung der Landes- und Gemeindesteuern, der
Beiträge zur Arbeitslosenversicherung urd zur Reichsversicherung
 sowie meinen Verpflichtungen aus den
Tarifordnungen, der Betriebsordnung und dem Schwerbeschädigtengezetz
 ordnungsmäßig nachkomme. Ich hin
mir bewußt, daß cine wissentlich falsche Abgabe der
vorstehenden Erklärung meinen Ausschluß von weiteren
 Leistungen und Lieferungen wegen Unzuver
ISesijgokeit zur Faleoe hat
            
Waiting...

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