1928
scheinigungen für die Einfuhr einer Reihe von bestimmten
svrischen oder libanesischen Erzeugnissen nach
Deutschland
Das Abkommen über den Zahlungsverkehr enutzält
u. a, folgende Einzelheiten: ASKI und private Verrechnungsgeschäfte
-— soweit letztere nicht vor der vorläufigen
Anwendung des Abkommens bereits genchmirt
waren — sind ausgeschlossen. Artikel 9 des Abkommens
bestimmt, daß die Regierungsvertreter in der zweiten
Hälfte eines jeden Monats die monatlichen Deviseneingängt
teststellen und den für den Warenaustausch zur Verfügung
stehenden Gesamtbetrag bestimmen. Wegen näherer Einzelheiten
über das Zahlungsabkommen verweisen wir au
den auf Seite 12) wiedergegebenen Runderlaß der Reichsstelle
für Devisenbewirtschaftung.
Regelung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen
Deutschland: und den französischen Mandatsgebieten.
Am Tage der Unterzeichnung des deutsch-Iranzösischen
"Jandelsvertrages vom 28, Juli 1931 fand in Berlin ein
Notenwechsel hinsichtlich der Zollfragen und Niederlassungsbhestimmungen
zwischen Deutschland und den französischen
Mandatsgebieten, statt. Die darin vorgesehene Frist
von drei Monaten ist nach einer Bekanntmachung vom
31. Januar 1937 (RGBI II Nr. 7 vom 3. 2. 1937 S, 46)
durch einen Notenwechsel vom 29. Januar 1937 um dreı
weitere Monate auf achtzehn Monate verlängert worden,
so daß die Vereinbarungen bis zum 19. April 1937
yelten. Die Verlängerung betrifft jedoch nicht die Beziehungen
zwischen Deutschland und Syrien-Libanon, weswesen
auf «en vorstehenden Artikel verwiesen wird
FRANKREICH
Zölle.
Zolländerung für Fette und Oele sowie Erzeuanisse
daraus.
in Ergänzung der kurzen Notiz in SWZ. Nr. 4 S. 82
veröffentlichen wir nachstehend die durch Dekret vom
31. Dezember 1936 (J. O. v. 16. 1. 1937 S. 651) festzesetzten
Zolländerungen für Fette. Oele und Öölhaltige
Erzeugnisse: .
General Minimal:
ZTNr. Bezeichnung der Waren Maßstab Kart a
Tr, Tr,
aus 30 Fette, tierische, andere als
von Fischen, anderweit nicht
angereiht:
5, Vorstehend unter A, B, C
ınd D der Nr. 30 nicht ge-1annt:
zehärtet:
zur Seifenherstellung bestimmt
. . . 100kg
ande/e . , . . Wükg
nicht gehärtet . . 100kg
‘MNeomargarin, nicht emulsianiert,
von entstearinieriem
Talg herstammend, ohne
Mischung oder irgendeine
Zubereitung „2. 100kg
Margarine, Speisefette u. ähnliche
Stoffe „2. 100 kg
Fischtran W000 100 kg
Walrat vom Wal- u. Pottfisch:
roh 2 100 kg
gepreßt # 103 kg
gereinigt „0.0. 100kg
110A Fette Oele, rein:
Zrdnußöl:
zur Seifenherstellung bdestimmt
„2.0. 100kg 226 56,50
‚ur Herstellung von Speisefetten
bestimmt . 100kg 202 52,50
anderes „000.0. 100kg 310 77.50
Chinaholzöl (wood-ol), Abrasinöl
oder Eleococcaöl
100 14
Generale Minimal
Bezeichnung der Waren Maßstab tarifs tarif
Fr. Fr.
Kokos- und Kopraöl:
zur Seifen- und Stearinwarenbereitung
bestimmt
100kg 126 31,50
anderes „0.0.0 100kg 226 56,50
Baumwollsamenöl:
zur Seifenbereitung bestimmt
2.0.0. 100g 226
zur Herstellung von Speizefetten
besihmmt . 10)kg IH
anderes 0.0000. 100kg 270
[Hipeöl 2 . W0rg 122
Leinöl 10) key 226
Maisöl:
zur Seifenbereibhung be-Stimmt
„0.0. 100 kg 226
anderes 00 kgy 258
Olivenöl:
zur Seifenbereiung nestimmt
100kg 154
anderes 100 kg 298
Palmöl ; 10kg 122
Palmkernöl 100 kg 122
Pulgheröl 130 key 206
Sesamöl:
zur Seifenbereiiung bestimmt
„00. 100kg 226 56,50
zur Herstellung von Speisefetten
besiimmt . 10)kg 144 36,50
anderes „0.0.0. W0kg 270 67,50
5ojabohnenöl:
zur Seifenbereitung bestimmt
„0.0. 100kg 234
zur Bereitung von Farben
und Lacken bestimmt
100 kg 270
zur Herstellung von Speisefetten
besiimmt . 10)kg 226 56,50
anderes „2.0.0. 100kg 350 87,50
Tulukunaöl „00. 100kg 122 30.50
Sonnenblumenöl:
zur Bereitung von Farben
und Lacken besiimmt
100 kg
anderes 2 100 kg
vorstehend nicht genannt:
zur Bereitung von Farben
und Lacken beslimmt
1090 kg 226 56.50
andere „2.0. 100kgy 258 64.50
10B Fetie Oele, rein, gehäriet:
zur Seifenbereitung bestimmt
„0.0. 100kg 234 55,50
zur Herstellung von Speisefetten
besiimnmt . 100kg 226 56,50
andere „2.0.0. 100kg 374 93.50
110 bis Fette Oele, gekochi oder 0xydiert
2.0.0.0. 100kg 586 146,50
111 Fette Oele, aromaiisiert
100 kg 1500 375
111 bis A Pflanzliche Speisefette
100 kg 980 245
111 bisB Pflanzliche Fette, zur Herstellung
von Speivefetien bed
stimmt W000. MM kg 500 125
0196 Glycerin:
roh 2.000000. 1M0kg 8240 20,60
destilliert 100kg 824 206
Delsäure zum Waschen oder
Schmälzen von WaoaHe
100 kg
Ändere —_—_-. 100 kg
Lacke und zolltariflich gleichgestellie
Farben mit Ausnahme
der Spritzlacke u. der
Acetelzellulacaelacle 160 Ice
50.50