Full text : 42.1937 (0042)

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Amtli. Organ der Industrie- u. Handelskammer zu Saarbrücken
Mitteilungsblatt der Bezirksgruppe Saarpfalz der Reichsgruppe Industrie; der Süddeutschen Eisen: u. Stahl-Berufsgenossen:
schaft Sektion 5, Saarbrücken; des Verbandes zur Wahrung der Interessen der Betriebskrankenkassen im Saargebiet; des
Reichsverbandes des Deutschen Baugewerbes, Landesfachverband Saarland; des Getreidegroßmarktes zu Saarbrücken,
Geleitet von GerichtssAssessor a. D. Albert Lütke, Syndikus der Industries und Handelskammer zu Saarbrücken und Geschäftsführer der Bezirksgruppe
Saarland-Pfalz der Reichsgruppe Industrie. Schriftleitung: Trude Müller.
Bezirksausgleichstelle für öffentliche Aufträge bei der Wirtschaftskammer für den Wirtschaftsbezirk Saarpfalz, Berliner Stelle. Berlin W/8. Leipziger Straße 123a
Fernsprecher A2 Flora 5881,
Außenhandelsstelle für Baden. Pfalz und Saarland, Mannheim L I 2, Fernsprecher 357 31.

Druck und Verlag: Buchgewerbehaus Aktiengesellschaft, Zweigniederlassung Völklingen — Fernsprechamt Saarbrücken: für die Schriftleitung 28921, für Druckerei und
Verlag 22615, Schriftleitung : Saarbrücken 1, Hindenburgstr, 9, Postfach 371/72 — Die Zeitschrift erscheint wöchentlich — Bezugspreis: Vierteljährlich 6.50 RM. Preis des
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Nachdruck nur mit Quellenangabe und Zustimmung der Verfasser und der Schriftleitung zulä«
Die Einsendung von Büchern begründet keinen Anspruch auf Besprechung. Rücksendung erfolgt nicht,

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Nr. 7
DB
[NHALT:
Handelspolitische Rückschau (113) — Arbeitslage (116) — Amtsdauer des Handelskammerpräsidenten — Ehrengerichtsbarkeit
 — Feiertagsregelung — Marktregelung für Schlachtvieh— Wirtschaftsgruppe für Druck- und Papierverarbeitung
 — Äblieferung von Säcken (117)— Papierspäne und Altpapier (118) — Einkaufsregelung für Naturseide —
Metallpreise (119) — Deutsch-französischer Verrechnungs verkehr — Zahlungsverkehr zwischen Deutschland und Syrien-Libanon
 (120) — Devisenerlasse (121) — Fahrpreise für den Berufsverkehr — Wagenstellung — Werkfernverkehr
 — Deutscher Generalkonsul von Hongkong — Niederlassung deutscher Firmen nach ausländischem Recht -—
Handelsabkommen zwischen Deutschland und Syrien-Libanon (122) — Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deuischland
und den französischen Mandatsgebieten — Zolländerung für Fette und Oele (123) — Einfuhrkontingente für Fette
und Oele — Ursprungsbezeichnung für Blasinstrumente — Handelspolitische Mitteilungen aus Chile, Nicaragıta, Rumänien,
 Schweden und Schweiz (124) — Arbeitseinsatz im Vierjahresplan — Aktiengesetz — Depoigesetz (125) —
Veranlagungsrichtlinien — Mietwert der Wohnung im eigenen Einfamilienhaus (126) — Umsaitzsteuerumrechaungssätze
 — Ausschreibungen (129) — Erfassung der edlen und unedien Metalte — Sammlung der Alt- und
Abfallstoffe (130) — Altpapier sammeln (131) — Schuldner verzeichnisse — Konkurse und Vergleichsverfahren (132)

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Saarbrücken, 12. Februar 1937 42. Jahrgang

Hande!spolitische Rückschau.

Vorbemerkung : Im Hinblick auf die zu erwartenden
 deutsch-französischen Wirischaftsvernandlungen
 wird nachstehend der handelspolitische
Teil des Jahresberichts der Industrie- und Handelskammer
 zu Saarhrürken für 1036 varwyeo ver.
Sffentlicht

14 Der deutsch.franzöäsicsche Außenhandel.

Wenn wir in Erfüllung der unserer Kammer gestellten
Sonderaufgaben die Entwicklung der deutsch-französischen
Wirtschaftsbeziehungen im Berichtsjahr wieder einer Berachtung
 unterziehen, so ist zumächst festzusteilen, daß
sich die Hoffnungen auf eine Beendigung des am 1. August
1935 für den deutsch-französischen Warenverkehr eingeiretenen
 veriragsiosen Zustandes im Jahres 1936 nicht erfüllt
 haben. Mußten schon zu Beginn des Jahres die optimistisch
 gefärbten Erklärungen des damaligen französischen
 Handelsministers Bonnet über die demnächsiige
Abwickelung der Clearingrückstände und die hieraus folzernde
 Möglichkeit neuer Verhandlungen starker Skepsis
begegnen, so entzogen im weiteren Verlauf dieses für
Frankreich so spannungsreichen Jahres vor allem die Ereignisse,
 die mit dem .Wahlausgang und dem Ssozialpolitischen
 Maßnahmen der Regierung L6&on Blum in
Zusammenhang standen, neuen handelspolitischen Vereinbarımgen
 zunächst jeden festen Boden. Da andererseits
auch auf französischer Seite kein Interesse an einer Verschärfung
 der Lage bestehen konnte, verblieb es trotz des
vertragslosen Zustandes bei der gegenseitigen faktischen
Meistbegünstigung für den Warenverkehr. Die Meistbeyünstigung
 bezog sich indessen, was ausdrücklich zıt
unterstreichen ist, nur auf die Zölle, nicht aber auf die
Zinfuhrkontingentierung.
Es ist ferner darauf hinzuweisen, daß das handelspolitische
 Zwiegespräch trotz der Ungunst der Verhältnisse in
zeinem Auvenblick ganz verstummt ist. Ueherzeugt von

Jder Bedeutung und Notwendigkeit der Wiederhersiellung
vertraglicher Beziehungen, haben wohl beide Seiten
ständig die Lage daraufhin geprüft, ob nicht die Voraußsetzungen
 für neue Vereinbarungen gegeben seien. Zu
ner Klärung der beiderseitigen Auffassungen haben zwei-'ellos
 auch der Besuch des neuernannten Gouverneurs der
3ank von Frankreich, Labeyrie, in Berlin und der
jegenbesuch des Reichswirtschaftsministers und Reichsyankpräsidenten
 Dr. Schacht beigeiragen. Änläßlich
:ines Aufenthaltes des französischen Handelsminisiers
Zastid ın Berlin am 15. September 1936 wurden schließich
 in einer gemeinsamen deutsch-französischen Mitieilung
seue Wirtschaftsverhandlungen noch für den Herbst des
‚ergangenen Jahres angekündigt. Jedoch schon wenige
Tage später, am 26. September, erfolgie die Ähbweriung
ier französischen Währung. Dadurch wurde wiederum eine
‚ollständig neue Lage geschaffen, deren zunächst nicht
ibersehbare Auswirkungen ein nochmalires Ähwarien er.
‘nrderlich machten.

In der Zwischenzeit ging die Abwicklung des Clearings
veiter. Sie zog sich allerdings wesentlich länger hin. als
nan dies, insbesondere wohl auch auf französischer Suite,
ıngenommen hatte. Tatsächlich sind die Jetzten Rück-;tände
 ‚auf Altem Konto erst nach 16 Monaten, nämlich
ım 2. Dezember 1936, durch das Office Franco-ÄAllemand
zur Auszahlung gelangt. Französischerseits ist wiederholt
Jarauf hingewiesen worden, daß sich inzwischen auf
Neuen: Konto nicht unbeachtliche Rückstände angesamnelt
 hätten. Demgegenüber muß jedoch festgesteht werten,
 daß die deutschen Exporteure längere Zahlungsziele
zewähren, während die französischen Erzeugnisse meist
;ofort bezahlt werden. Jedenfalls ist mit der Abwicklung
jes Alten Kontos die Baln für ein neues verbessertes
Zahlungsabkommen frei geworden, worüber bereiis vorjereitende
 Besprechungen der beiderseitigen Regierungen
Aatioefunden haben. Fs ist anzıumehmen daß sich hieraus
            
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