Full text : 42.1937 (0042)

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ZOLL UND HANDELSPOLITIK

Zölle.
Erhöhung des Ausfuhrzolles für Schroft.
Der durch Dekret vom 17. Dezember 1936 auf 20 Fr.
ro 100 kg festgesetzie Ausfuhrzoll für Schrott (SWZ.
Nr. 1 S. 12) ist durch ein Dekret vom 26. Januar 1937
{J. O. v. 28, 1. 1937 S. 1147) auf 30 Fr. festgesetzt
worden. Das Dekret ist am 29. Januar 1937 in
<raft getreten.

Steuern.
Die Phasenpauschalierung in Frankreich.
Seite 101.

Anwendung der neuen Umsatzsteuerregelung
in Algerien.
Ein Dekret vom 209. Januar 1937 (J. O. v. 30. 1. 1937
5. 1235) setzt die Bedingungen fest, unter denen ab 1.
Februar 1937 die neue Art der Erhebung der Umsatzsteuer
 in Angleichung an die französische Regeung
 in Algerien zur Anwendung gelangt. Es wird dabei
unterschieden zwischen Geschäften, die der 6prozeniligen
Steuer unterliegen, und solchen, für die die Entrichtung
der 2prozentigen Steuer in Frage kommt.
Für einige Erzeugnisse wird‘ die „Taxe Unique globale‘“
 nach einem weiteren, Dekret vom 29. Januar 10937
(in demselben Journal Officiel) gleichzeitig mit den Veryrauchssteuern
 erhoben.

Ausführungsbestimmungen zum Finanzgesetz
vom 31. Dezember 1936.
Im „Journal Officiel‘“ vom 31. Januar 1937 sind verschiedene
 Dekrete veröffentlicht, die‘ auf Grund des
"inanzgesetzes vom 31. Dezember 1936 erlassen wurden
NVir behalten uns vor, auf einzelne der nachstehend anzcgebenen
 Dekrete gelegentlich zurückzukommen:
Befreiung der Erzeugnisse aus französischen Kolonien
Protektoraten und Mandatsgebieten von der Entrichtung
 der Verkehrssteuer (taxe sur la circuflation) be
der Einfuhr;
Verbrauchsteuer für Benzol, Benzin, Toluol und andere
Steinkohlenöle;
innere Verbrauchsteuer für Steinkohlemteeröfle;
Besteuerung von Herstellern oder Imporieuren von Stein
kolulenteerölen;
Verzollung von Petroleumerzeugnissen.

Kontingente.
Aufhebung der Kontingentierung für gewisses
Schiffsmaterial.
Nach einer Bekanntmachung an die Importeure in
„Journal Officiel“ vom 31. Januar 1937 S. 1332 finder
;j@ie Kontingentierungsbestimmungen keine Anwendung atı
Material und Gegenstände, die im Laufe von im Äuslanc
‚orgenommenen Reparaturen oder Umarbeitungen in dit
Schiffe eingearbeitet worden sind, falls das Madierial um
die Gegenstände bei ihrer Einarbeitung in Frankreic}
Zollfreiheit menießen würden.

Ss OZIALES

Anerkannte Lehrberufe für Facharbeiter.
In SWZ. Nr. 4 S. 74 wiesen wir darauf hin, daß ab
Ostern 1937 Lehrverträge für Facharbeiterlehrlinge nur
noch für anerkannte Lehrberufe abgeschlossen werden
dürfen. Nachstehend veröffentlichen wir eine Zusammenstellung
 der bisher anerkannten Lehrberufe. die iedoch
noch ergänzt wird:
3Zetonbauer (Zementfacharbeiter), Bootsbauer, Brauer und
Mälzer.
Dreher (Eisendreher — Metalldreher).
Eisenbauschlosser, Elektroinstallateur, Elektroinstallateur für
Starkstromanlagen.
Fahrzeugpolsterer, Feinmechaniker, Feinoptiker, Fernmeldemonteur,
 Former, Formschmied.
CGalvaniseur, Gas- und Wasserinstallateur, Gerber. Glasiınstrumentenmacher.
 Gürtler

Holzbildhauer (Horizontalbohrer siehe Waagerechtbohrer)
Karosseriestellmacher, Kesselschmied, Klempner, (Kupfer
hammerschmied siehe Schalenschmied), (Kımferschmie«
siehe Rohrschmied).
Maurer, Maschinenschlosser, (Mälzer siehe Brauer und
Mälzer), Mechaniker, Metalldrücker, Metallflugzeug
bauer, Metallschieifer und Galvaniseur, Möbeltischle
(Möbelschreiner), Modelltischler (Modellschreiner).
Zohrschmied (Kupferschmied).
Sattler, Segelmacher.
Schalenschmied (Kupferhammerschmied), Schiffbauer,
Schiffzimmerer, Schmelzschweißer (Elektro- u. Autoger
Schweißer).
Stahlbauschlosser, Stoffprüfer (Chemie), Stuhlbauer.
Takler, Täschner (Portefeuiller), Thermometerbläser.
Universalfräser.
Waagerechtbohrer (Horizontalbohrer), Werkzeuggraveur
Werkzeugmacher, Werkstoffprüfer (Phvsik)-.
Zimmerer. Zizele1ur

VHIIERJFSJAHMH

Anordnung des Gauleiters für den Gau Saarpfalz.
Apite 106

Die Preisgestaltung für Alt- und Abfallstoffe.
Die „NSZ-Rheinfront“ vam 928. Tanuar 1937 enthielt
;olgende Anordnung:
Die sogenannten Preise für Private, wie sie für die Abneferungen
 der Haushalte und Betriebe in kleinen Mengen
von den Sammlern gezahlt werden, sind vom Reichspreiskommissar
 nicht festgesetzt. Innerhalb des Wirtschaftszebietes
 schwanken sie um einige Punkte, Die Fachgruppe
Rahnraduktengewerhe wird für diese Dreise für Drivate

men entsprechenden Vorschlag unterbreiten, wobei al
Dreisbasis die Zeit vor dem 18., Oktober 1936 maßgebeıc
‚ein muß. Diese Preise werden in der Presse veröffent
icht. Bei wesentlichen Preisänderungen nach oahen ode‘
yach unten ergehen neue Anordnungen, .
Für sogenannte Sammlerpreise, das sind die Preise
velche die Sammler von den Mittelhändlern erhalten
jestehen ebenfalls keine Preisvorschriften des Reichspreis:
<ommissars. Solche werden jedoch ebenfalls nach Vor
schlag der Fachgruppe Rohproduktengewerbe festgesetz
ınd den beteiligten Sammlern und Mittelhändlern durc}
Zundschreiben mitgeteilt, Bei wesentlichen Preisänderung®!
ı1ach oben oder nach unten werden von Fall zu Fall, spä
estens alle vier Wachen Ahweichuneoen von den erstmal
            
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