Full text : 42.1937 (0042)

J4

Seite 1173.

seite 1191.

Seite 1284.

Seite 1347.

Apparates dient, ohne Rücksicht darauf,
ob der Motor die Arbeitswerkzeuge an-:reibt
 oder nicht:
Motor, Antriebsräder (rouwes moirices),
 Griff oder Steuerrad, Sitz des
Maschinenführers. Verzollung wie
landwirtschaftliche Traktoren .512C
Rest. Verzollung wie Maschinen für
die Landwirtschaft, je nach der A
„.. 522
sofern der Motor nur dazu dient, die
Arbeitswerkzeuge in Bewegung zu
setzen. Verzollung wie landwirtschaftıiche
 Maschinen „522
Der Motor ist getrennt zu verzollen.
Erläuterung: Tarifentscheidung hierfür bestand
bisher nicht. .
Der Absatz „Molybdänoxyd“ (oxyde.de molyb
dene) erhält folgende Fassung:
Molybdänoxyd: (Bioxyd und anderthalbfaches
 Oxyd [sesquioxyd]). Verzol-‚ung
 wie chemische Produkte nicht anderweit
 genannt ... 0381
Zrläuterung: In der bisherigen Fassung fehlte
der in Klammern gesetzte Zusatz „Bioxvd
und anderthalbfaches Oxyd“.
Der Absatz „Papier mit gewöhnlichem Kautschuk
 überzogen‘ (papiers enduits), erhält folgende
 Fassung:
Papier: überzogen (anderes als Tapeten
und Linkrusta), mit Kautschuk, Balata odeı
Guttapercha: gewöhnliches, d. h. Papier
5lätter einfach überzogen oder imprägnieri
mit Kautschuk oder Balata oder Guttapercha,
 sofern der Kautschuk, das Balata
oder das Guttapercha mehr als 5% des
Gesamtgewichtes ausmachen (3). Verzollung
 wie andere Waren aus Weichkautschuk
 .„.. 620 R
Folgende Anmerkung ist anzufügen:
(3) Beträgt der Anteil des Kautschuks,
des Balatas oder des Gutiaperchas 5 %
>der weniger, so ist dieser Anteil um
berücksichtigt zu lassen.
Erläuterung: Nach den bisher geltenden Eintarifierungsvorschriften
 wurde mit Kautschuk,
 Guttapercha oder Balata überzoge-1es
 Papier ohne Rücksicht auf die Höhe des
Anteils an Kautschuk, Balata oder CGuttapercha
 verzoilt.
Jer Absatz „Teile von Hörnern und Signalhörnmern
 (pieces detachees. de cornes et cor-1ets
 d’appel) erhält folgende Fassung:
Einzelteile von Hörnern und Signalhörnern:

sür Hörner und Signalhörnmer bestimmt,
die Signalinstrumente sind. Verzollung
wie Signalinstrumente, Einzelteile .. 604
*+Yır Hörner und Signalhörner mit Mundstück.
 Verzollung wie Einzelteile von
Blasinstrumenten aus Kupfer.
Srläuterung: Einzelteile von Hörmnern wurden
bisher ohne Rücksicht auf ‚die Bestimmung
wie Einzelteile von Blasinstrumenten verzollt.

Der Absatz „Gummibälle für .photographische
Verschlüsse. und Gummibälle zum Einblasen,
1sw.“ (poire pour .obturateur) erhält falgende
Fassung:
5ummibälfe aus Kautschuk:
für Signalinstrumente (Signalhörner für
Automobile usw.), Gummibälle mit Ring
oder Metallverbindungsstücken oder andere.
 Siehe weiter oben Einzelteile von
Hörnern und Sigmalhörnern.
'um Einblasen, für Zerstäuber, Waschungen
 USW.:
sogenannte Pollitzer. Verzollung wie
Instrumente zum Gebrauch in «der
Heilkunde und der Chirurgie . 635 ter
andere, Verzollung wie Gegenstände
aus Kautschuk, hvgienischer Kaut-7
 BIN CM

für photographische Verschlüsse ‚einschl
des Schlauches. Siehe weiter oben: Verschlüsse.
 .
andere Gegenstände (Läutewerke und
Schlösser für Luft usw.). Verzollung wie
andere Gegenstände aus Weichkautschuk
...620R
Erläuterung: Die vorliegende Fassung bringt
Neuentscheidungen für die Gummibälle für
Signalinstrumente sowie für die im Teizten
Absatz enthaltenen Gegenstände.
in dem Absatz ‚ ‚Moderne keramische Töpferwaren‘
 (Poteries c&ramiques modernes) ist fo)-yendes
 hinzuzufügen:
Moderne keramische Töpferwaren:
 Töpferwaren aus künstlichem Steingut,
 sogen. „säurefestes‘“ (Mauer
steine, Platten, Pflastersteine und verschiedene
 Gegenstände). Verzollung wie die
entsprechenden Töpferwaren aus gewöhnlichem
 Steingut.
Erläuterung: Tarifentscheidung hierfür bestand
bisher nicht.
In ‚dem Absatz „Eimer“ (seaux) ist hinzu.
zufügen:
Eimer für hygienische Zwecke, aus Steingut.
 Verzollung wie Steingut aus gewöhnlicher
 oder feiner Masse, je nach dem
Fall und der Art „+. 343—346
Zrläuterung: Tarifentscheidung hierfür bestand
bisher nicht.
Der Absatz „Handveniilatoren‘“ (ventilateurs
+ main) erhält folgende meue Fassung:
Handventilatoren, die mittels Federn
oder Uhrwerk funktionieren. Verzolung
wie Spiele und Spielzeug mit mechanischem
 Antrieb, usw. ... 646 bis A
Erläuterung: Handventilatoren wurden bisher
unter Zolltariinummer 641 bis oder 505 ver
zollt.
Seite 1787. Es ist hinzuzufügen:
Yolillo (raphia nicaragtensis) (Kerne odeı
Nüsse von). Verzollung wie harte Kerne
zum Schnitzen ... 149
Erläuterung: Tarifentscheidung hierfür hestand
hisher nıcht.

Seite 1376.

Seite 1521.

Seite 1750.

Ursprungsbezeichnungszwang.
Ursprungsbezeichnung für Zigarettenspitzen
und Pfeifenröhren.

Im B. D. v. 22. 1. 1937 wird’ darauf hingewiesen, daß
dei Zigarettenspitzen und Pfeifenröhren aus Formstoffen
Bakelit, roh, weder fertig bearbeitet noch poliert), die
auf Grund der Verordnung vom 8. März 1936 bei der
Zinfuhr nach Frankreich ursprungsbezeichnungspflichtig
3ind, der Ursprungsvermerk auf den Gegenständen selbst
angebracht werden muß. Die Anbringung des Ursprungsvermerkes
 auf den Paketen genüg!‘
nicht

Steuern.
Mahlabgabe bei der Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer.

Das „Bulletin Douanier‘“ vom. 15. Januar 1937 veröffent
icht eine Entscheidung zu der Frage, ob die durch Ge
jetz vom 15, August 1936 eingeführte Mahlabgabe (vgl.
Saxar-Wirtschaftszeitung vom 4. September 1936 Seite 773)
bei der Erhebung der BEinfuhrumsatzsteuer bzw. der
„Taxe Unique“ dem. Wert der Ware hinzuzurechnen ist
In der vorliegenden Entscheidung wird diese Frage bejaht,
 da die Mahlabgabe eine Verbrauchsabgabe sei. Bei
der Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer bzw. „Taxe Uni
que“ (ab 1. Februar 1937 der Pauschalumsatzsteuer Vor
5%) ist demgemäß dem Wert der Ware die Mahlahpabf
21inz117u Fechner
            
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