Full text : 42.1937 (0042)

87

‘:hrerseits werde von den einzelnen Fachgruppen über die
von ihnen unternommenen Schritte unterrichtet. Regional
rzesehen frage es sich, wie und durch wen die im eigenen
Betrieb nicht verwertbaren Äbfalistoffe der Wiederverwertung
 zugeführt werden ‚können, wodurch beispielsweise
 zwischen Industrie und Handwerkszweigen einerseits
 und dem ÄAltstoffhandel und der Altstoffverwertungsindustrie
 ‚andererseits wertvolle Beziehungen angeknüpft
werden könnten. Das Altstoff(Rohprodukten-)gewerbe
werde sowohl bei der Erfassung und Verwertung der gewerblichen
 Abfallstoffe wie auch der in den Haushaltungen
anfallenden Altstoffe (Altmateria'tzn) maßgeblich beteiligt
sein. Um diesem Umstand Rechmung zu tragen, wird der
Geschäftsführer Theisen der AÄbtekung Groß-, Einund
 Ausfuhrhandel der Wirtschaftskammer Saarpf!a!z, der
zleichzeitig die Geschäfte der fachlichen Bezirksgrunpe
xohproduktengewerbe wahrnimmt, innerhalb der Wintschaftskammer
 zum Referenten für alle mit der ÄAlt- umd
Abfallstoifsammlung zusammenhängenden Fragen bestelit
Änschließend weist: der vom Gauleiter Bürckel beauftragte
 Sachbearbeiter für die Aktien „Kampf dem Verderb‘“,
 Diplomwirtschafter Max Müiler, zunächst darauf
1in, daß es sich bei der Sammlung und Verwertung der
Alt- und Abfallstoffe nicht um eine Notmaßnahme, sondern
 um eine dauernde Rationalisierungsmaßnahme
handele, Sinn und Zweck der Aktion „Kampf dem Verderb‘
 sei eine wertmäßig außerordentlich hohe Ersparnis
 von Roh- und Werkstoffen ia der Erzeugung wie
ach in der Weiterverarbeitung. Obersies Gebot sei daher
sparsamstes Wirtschaften. Forschungsarbeit, Planung, Erahrungsaustausch
 und Gemeinschaftsarbeit inmerhalb der
ainzelnen Fachgruppen müßten im Wirtschaftsgebiet Saar-»Aalz
 zu EMem Ergebnis führen, welches es jedem Be.
:;rieb ermögliche, die Anschaffung von neuen Roh- und
Werkstofimengen durch die Verwendung der gewerblichen
Abfallstoffe wesentlich zır beschränken und darüber hinaus
Einsparungen zu machen, Es sei Vorsorge getroffen, daß
die Abfalkstoffe, falls sie nicht im eigenen Beirieb verwendet
 werden können, einem ‚andern Betrieb zugeführt
werden. Jedem Betriebsführer werde :€s zur Pflicht gemacht,
 alle geeigneten Maßnahmen zw treffen. Es werdie
zweckmäßig sein, in jedem Betrieb eine Liste der techaischen
 Abfallstoffe aufzustellen und Mitarbeiter zu bestimmen,
 welche das Sammeln und die Äblieferung an
die Wiederverwertungsstellen in- und außerhalh des Beiriebes
 besorgen. .
Der Geschäftsführer «der Fachgruppe Rohproduktenyewerbe,
 Theisen, berichtet darüber, welche Fachgrupsen
 für die einzelnen Abfallstoffe in Frage kommen. Die
anschließende Aussprache ergibt zahlreiche wertvolle . An-:egungen.
 In Vertretung des Leiters des Gauausschusses
für Sammlung der ÄAlt- und ÄAbfallstoffe im Gau Saar-?falz
 Trampler sichert Pg. Mülberger weitesigehenden
 Einsatz aller Propagandastellen der Pariei und des
Staats, dies Rundfunks und der Presse zu. Ueber die Maßnahmen
 in der Bauernschaft berichte: der stellvertretende
Haurptstabsamisleiter Dr. Siebke. Zum Schiuß stellt der
Präsident fest, daß die Aussprache außerordentlich fruchtbringend
 gewesen sei und der Wert einer taitkräftigen
Zusammenarbeit bei allen beteiligien Stellen. und in den
X<reisen der Wirtschaft vorliege. um das Werk des Führers
mitgestalten zu helten.

Gründung der Orisstelle Saarbrücken der Unterabteilung
 Einzelhandel der Wirischaftskammer
Saarpfalz.

Am 18. Januar 1937 wurde in dem Evangelischen Gemeindehaus
 Saarbrücken die Ortsstelle Saarbrücken der
Unterabteilung Einzelhandel der Wirischaftskammer Saarofalz
 gegründet, die unter der Leitung des Vizepräsiden-‘en
 der Industrie- und Handelskammer zu Saarbrücken
Ernst Köhl, Saarbrücken, steht. Die neugegründete Ortsstelle
 umfaßt außer Saarbrücken «die Bürgermeistereien
 Brebach, Kleinblittersdorf, Gersweiler
 und die Gemeinde Altenkessel-Neudorf.
Im Anschluß an die Verpflichtung des Ortsstellenbeirats
sprach der Hauptgeschäftsführer der Wirtschaftsgruppe
Einzelhandel, Dr. Wieser, Berlin, über die. Aufgaben
ler Wirtschaftsgruppe Einzelhandel, Die Bedeutung des
Einzelhandels im Rahmen der gesamten deutschen Wirtschaft
 hob der Redner durch die Tatsache hervor, daß
last die Hälfte. des cesamten deutschen Wirtschaftsum-;atzecs

 auf diese Wirtschaftsgruppe entfallen und beinahe
? Millionen Menschen in ihr beschäftigt werden, während
lie Gesamtzahl der von ihr Icebenden Personen mit rumd
310 Millionen zu veranschlagen sei. Als zweiter Redner
;prach Handelsstudienrat Diederich, Saarbrücken, über
las Thema ‚,Der Einzelhandelslehrplan in der Kaufmännischen
 Berufsschule“, wobei er «darauf hinwies, daß die
<aufmannschaft ihre Aufgabe nur dann erfüllen könnte,
wenn ihr in der guten Schulung eine feste Grundlage
für den Beruf gegeben werde. In der Richtung auf dieses
Ziel sei der Einzelhandelslehrpian aufgestellt, der näher
gekennzeichnet wurde.

Verwendung des Schweizer Wappens im Geschäftisverkehr.


Durch das Inkrafttreien des Gesetzes zum Schutze des
Wappens der Schweizerischen Eidyenossenschaft am 1.
Januar 1937 ist die Weiterverwendung des weißen Kreuzes
auf rotem Grunde zur Kennzeichnung sanitärer Waren
ınd Einrichtungen nicht mehr möglich. Als neues Zeichen
‘ür diese Zwecke ist in der Verordnung des Reichsinnenninisters
 vom 29. Dezember 1936 (RGBl. I S. 1153) ein
veißes Kreuz auf grünem Grunde allgemein
reigegeben worden. In dem Gesetz vom 27. März 1935
st eine ÄAufbrauchfrist für Waren mit weißem Kreuz
auf rotem Grund bis zum 31. Dezember 1936 vorgesehen.
 Diese Frist ist durch die Verordnung in besonders
zegründeten Ausnahmefällen mit Rücksicht auf die vorıandenen
 Warenvorräte bis zum 31. Dezember 1937
zerlängert worden. Auf Grund der dem Reichshd
 Preußischen Wirtschaftsminister in $ 3 der genannien
/erordnung erteilten Ermächtigung ist von ihm die Reichsvirtschaftskammer
 beauftragt worden, über Anträge auf
Zewilligung von Aufbrauchsfiristen zu entscheiden.

Zinfuhr von Gehörnen, Geweihen usw. mit
Knochenteilen in das Saarland.
Eine Bekanntmachung des Reichskommissars für das
Saarland vom 16. Janıar 1937 (Ämtsblatt Nr. 3 vom 23. 1.
‚937 S. 12) bestimmt, daß von dem viehseuchenolizeilichen
 Einfuhrverbot Knochen oder Kno-;henteile,
 die sich in natürlichem Zusammenhange mit Ge-1örnmen,
 Geweihen, Gamskruken und Muffeischnecken beinden,
 sofern sie von den Weichteilen völlig befreit und
ufttrocken sind, ausgenommen werden.

Überwachungsstellen.
Lieferung und Selbstverbrauch von Phenol und
Kresol.
Zu der in unserer vorigen Nummer auf S. 39 veröffentlichten
 Anordnung Nr. 7 ist im RA. Nr. 8 vom 12. 1. 1937
2ine Berichtigung der Begriffsbestimmung für Phenol
ıuıd Kresol erschienen. Danach gelten also solche Erzeugaisse
 sämtliche Produkte, die unter die Nummern 2406c
ınd 246d des Statistischen Warenverzeichnisses fallen.
In der Anordnung Nr. 7 waren die Nummern 2J6id und +
ıngegeben.
Verarbeitungsvorschriften für Bekleidungsstoffe
öffentlicher Stellen.
Zu der Anordnung W 22 der Ueberwachungsstelle für
Wolle und andere Tierhaare vom 11. September 1936,
die Verarbeitungsvorschriften für Bekleidungsstoffe öffentlicher
 Stellen enthält (SWZ. 1936 Nr. 39 S. 821), ist in
RA. Nr. 10 vom 14. 1. 1937 eine Berichtigung für Änlage 1
Ziffer 10, Anlage 2 Ziffer 2 u. 6, Anlage 3 Ziffer 4 u. 5
erschienen, «tie am 15, Januar 1937 im Kraft getreten
ist. Es handelt sich um Verarbeitungsvorschriften für
(amafırdtter. Manteletaff und Mützentrikot

Heintze & Blanckert3- Herlin
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.