B1
Datum der
/erordnung |
und des
Inkrafts
tretens
$. 12. 36
(0.0.
5. 12. 36)
tritt in
Kraft am
6.2.37
4, 12. 36
(J. O.
5. 12. 36
tritt in
Kraft am
6.2.37
4. 12. 36
(J. O.
5. 12. 36)
tritt in
<raft am
6.2.37
4. 12. 36 \
(J. O.
3. 12. 36)
tritt in
<raft am
6.2.37
Zolltarif: |
nummer
Bezeichnung der Ware
Etiketten, Einwickelpapier, Schachteln,
Verpackungsmaterial UusW.,|
soweit sie mit lithographischem'
Druck oder mit Metalldruck versehen
sind,
l. Etiketten
)
Einwickeipapier (habillage),
Schachteln, Verpackungsmaterial
(con
litionnement)
Geographische Globen mit
oder ohne Beleuchtungsvorrichtung
für wissenschaftliche Zwecke oder
für Ausstatiungszwecke, geograohische
Globen für Unterhaltungszwecke
für Kinder und Bügel
für geogranhische Cilohen
Badewannen, Sitzbadewannen, Badekübel,
Spülsteine, Waschtoiletten
(lavabo) und alle anderen sanitären
Vorrichtungen aus emailliertem
Eisenblech.
a) Badewannen
b) andere Artikel
Yandpumpen und Kompressoren mit
Kolben für Luft und verschiedene
iase.
Handpumnen
Kolbenkompressorenr:
‘ür Luft und verschiedene Gast
Art und Form
der Ursprungsbezeichnung
Die Ursprungsbezeichnung muß in
[ateinischen, unmzerstörbaren und deutlich
sichtbaren Buchstaben ange
bracht sein und zwar an folgender
Stellen:
In der Mitte auf der Vorderseite
nindestens 1 cm vom 1mnteren
Rande, Bei kleinen Etiketten von
weniger als 25 qem mindestens 2 mm
vom Rande.
Auf der Vorderseite des Teiles
der die hauptsächlichste Bezeichnung
der Ware trägt, für den Käufer
sichtbar und zwar unten mindesten‘
1 cm vom Rande,
Kleines Einwickelpapier, Kleint
Schachteln, kleines Verpackungsma
terial, dessen Hauptfläche 25 qcn
(höchstens) beträgt, auf der Vorder
seite des Teiles, der die hauptsäch
lichste Bezeichnung der Ware trägt
ijür den Käufer sichtbar und zwar
mindestens 2 mm vom Rande, unten
Die Ursprungsbezeichnung muß 11
lateinischen, unzerstörbaren und deut
sich sichtbaren Buchstaben ange
bracht sein und zwar auf dem Glo
dus selbst oder auf dem Bügel aı
ainer gut sichtbaren und vol
anderen Inschriften freigehaitene
Stelle.
SO nn“m“
Die Ursprungsbezeichnung muß it
lateinischen, unzerstörbare1 und deut
lich sichtbaren Buchstaben ange
oracht sein, und zwar mit de
Emaille eingebrannt:
In Buchstaben von 3 cin Höh
auf ‚der äußeren Fläche der Badc
wanne, 10 cm unter dem Ueberlauf
loch oder sofern ein solches nich
vorhanden ist, 10 cm unter dem nor
malen Wasserstand in der Bade
wanne. Bei Badewannen mit Umman
elung (baignoir ä tablier) muß
die Bezeichnung in der Miite de
großen Fläche angebracht sein, «di
nicht verdeckt wird und zwar an de
gleichen Stelle wie oben.
In Buchstaben, die der Größe de
Gegenstände entspricht und zwar all
der äußeren Seite des Bodens, ode
wenn das nicht möglich ist, auf de
Fläche, die der Hauptfläche gegen
üherkeot
Die Ursprungsbezeichnung muß ı
‚ateinischen, unzerstörba ei und dein
lich sichtbaren Buchstaben anye
bracht sein und zwar:
auf dem Deckel eingegossen oder
sofern ein solcher nicht vorhanden
ist, auf dem Gehäuse oder auf dem
äußeren Hauptteil selbst, wenn Ciues
dieser Teile getrennt oder für sich
eingeführt wird.
Gegossen oder mechanisch, kalt!
oder warın, vor oder nach dem Härten
angebracht und zwar auf den
Bodenstück oder auf anderen Teilen
die mit dem Klappenventil verschei
sind, selbst wenn dieser Hanpttei
getrennt oder für sich eingeführt
wird
Bemerkungen
ı Die Ursprungsbezeichnung
muß ir cinem Vermerk
bestehen, aus dem
hervorgeht, «daß diese
sich nur auf den auf
dem Etikett, dem Einwickelpapier,
der Schachtel,
cder dem Verpakkungsmaterial
helindlichen
Druck bezicht,
damit keine Verwechselung
hinsichtlich der so
eikettie;ten, eirgewik-Kelten,
darin enthaltenen
oder verpackten Ware
entstcht,
Die Ursprungsbezeichnung
braucht nur auf
leer eingehenden Etikeiten,
Einwickelpapier,
Schachtein usw. angc-"bracht
zu werden, nicht
jedoch bei gefüllt eingehendem
Verpackungsmaterial.
(NfA. v. 2). 1
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