Güter de
Ziffer 6
Ziffer
Ziffer 8
Ziffer 9
1a
Strassb. | Ludwigshafen
Strassb.
Ludwigshafen
Strassb.
ı Ludwigshafen
Strassd. | Ludwigshafen
414-3%!
„920% |
| Sondertarif
414
ta
' Sondertarif
414-3 |
„90%
1a | Sonder- ‚414-3%% | SONdera
| art ı -20% 18 | . tarıf
Bous
Brebach
Dillingen
Homburg
Hostenbach West
Neunkirchen
Saarbr. Burbach
Saarbr. Malstatt
St. Ingbert
Völklingen
3.58 |
3.30
3.70
+ 66
56
6
8.90
3.60
4.--4
—
3.90
8,70
70
3.80
23.80
7.20
6.80
7,50
2.60
7.20
7.90
7.29
1.67
7,94
81
44
BE
+7
7.68
T685 ©
6.10
5.70
6.20
6.20
6.10
6.20
5.80
5.50
6.-6.
13.30
1240
14.10
10.—
13.30
10.90
Zu
1,30
12.90
5.37
4.81
5.34
5.37
5.29
5.37
1.99
‚99
„16
5.16
5.20
4.380
3.40
5.30
5.20
7.30
.—
„10
5.10
11.—
10,30
11.70
8.30
11.—
9.10
1,80
80
4.30
10.70
5.87
4,51
5.34
5.37
„29
37
99
„99
16
>ıh
5.20
4.50
5.40
5.30
5.20
5.30
d—
»—
510
5.10
an
‚ 10.30
11.70
8 30
11.
9.10
10.80
10.80
9,30
10.70
Da
7
Unser Hinweis auf die Vorteile des Sondertarifs 1a und
die Anregungen zu deren stärkerer Ausnutzung nötigen
aber auch gleichzeitig zu der Feststellung, daß größere
Mengen der in vorstehendem Warenverzeichnis bis jetzt
noch nicht aufgeführten Erzeugnisse der eisenverarbeitendem
Industrie der gleichen Frachtermäßigung ‘bedürfen
um den früher gewohnten Weg nach den Rhein-Umschlag-»lätzen
zurückzufinden. Die gleichen Erwägungen gelten
auch für die vorbezeichneten Güter, die nach mittel- und
ıederrheinischen Lägern bestimmt, aber infolge der jetzizen
hohen Normalirachten des Reichsbahn-Saarbahn-Güter-'arifs
der Beförderung über fremde Wege zugefallen
sind.
Res
“1
Bedingungen und Pläne liegen beim ausschreibenden
\mt, Zimmer 27, werktäglich von 8 bis 12 Uhr zur
Äinsichtnahme aus.
Die Bedingungen können gegen Bezahlung von 10 Fr
von da bezogen werden, Eröffnung der versiegelten und
mit entsprechender Aufschrift versehenen Angebote am
3. Januar 1929 um 10 Uhr im gleichen Zimmer,
Die Erdarbeiten und Lieferungen für die Herstellung
von Gräben aus Anlaß der Verkabelung der nach Saar-‚Ollis
einzuführenden Fernsprechverbindungsleitungen und
der Auslegung von anderen Fernsprechkabeln in eines
‚jesamtlänge von 8421 m sind öffentlich zu vergeben.
Bedingungen und Pläne liegen beim. ausschreibenden
\mt, Zimmer 27, werktäglich von 8 bis 12 Uhr zur Einüichtnahme
aus. Die Bedingungen können gegen Bezahlung
°on 10 Fr. von da bezogen werden, Eröffnung der verjegelten
und mit entsprechender Aufschrift versehenen
\ngebote am 12. Januar 1929 um 10 Uhr im gleichen
Zimmer,
Die Eisenbahndirektion des Saargebietes hat folyvend«
\usschreibung erlassen:
Die Arbeiten und Lieferungen für die Erneuerung des
Jberbaues auf den Strecken der Eisenbahndirektion des
Saargebietes, Los I—IV zusammen 15 km Gileisumbau.
_teferung von 33000 t Naturkleinschlag, 600 cbm Erd-»ewegung
und 500 cbm Betonarbeiten, sollen auf dem
Vege der öffentlichen Ausschreibung vergeben werden
Ausschreibungsunterlagen. sind bei der Drucksachen-’erwaltung
der Eisenbahndirektion, Zimmer 14, zum Prise
‚on 8 Fr. erhältlich, soweit der Vorrat reicht.
Die Angebote sind bis zur Eröffnung am 15. Januar
‚920, vormittags 11 Uhr, verschlossen, versiegelt und mıl
ler entsprechenden Aufschrift versehen, beim bautechıischen
Büro il (Ost) der Eisenbahndirektion, Zimmeı
Nr. 208, einzureichen, Zuschlagsfrist 6 Wochen. Näher«
Auskunft auf Zimmer 201a.
Das Hochbauamt für Militär- und Wohnungsbauten.
Saarbrücken 3, Hellwigstraße 42, hat folgende Ausschrei
ungen erlassen:
Die sanitären Installationsarbeiten zum Umbau der Kommnandantur
Saarlouis sollen öffentlich vergeben werden,
Die Verdingungsunterlagen sind beim ausschreibenden
Amt, Zimmer 20, gegen Zahlung von 12 Fr., solange der
Vorrat reicht, erhältlich. Daselbst werden auch etwaige
Auskünfte erteilt. Eröfinungstermin: 11, Januar 1929, vormittaors
11 Uhr.
il
gr.
Stempelpilicht bei vordatierten Schedks.
Die Regierungskommission des Saargebietes, Direktion
der Verwaltung der direkten und indirekten Steuern, hat
der Handelskammer zu Saarbrücken am 17. Dezembeı
1928 folgendes Schreiben (St. Nr. 13814/28 Abt. Il) gesandıt:
„Von berufener Seite wird darauf aufmerksam gemacht,
daß in letzter Zeit von den Gewerbetreibenden
häufiger vordatierte Schecks unversteuert ausgegeben
werden. Ich bemerke hierzu, daß nach 8 29 Abs. 2
des Scheckgesetzes vom 11. März 1908 (RGBl. S. 77)
als Schecks, für welche die Befreiung von der Wechselstempelabyabe
bestimmt ist, nicht anzusehen sind solche
Schecks, welche vor dem auf ihnen angegebenen
Ausstellungstag in Umlauf gesetzt sind.
Für die Entrichtunz der Abgabe haftet als Gesamtschuldner
jeder, der am Umlaufe des Schecks im
Sinne des 8 6 des Wechselstempelgesetzes im Inlande
vor dem Ausstellungstage teilgenommen hat (vgl. Anmerkung
zu 8 27 Abs. 2 des Wechselstempelgesetzes
vom 15. Juli 1909/26. Juli 1918).
Es wird sich empfehlen, die in Betracht kommenden
Personen in geeigneter Weise hierauf aufmerksam
zu machen, um sie vor den Folgen einer Nichtversteuerung
zu schützen. Dies wird meines Erachtens am
erfolgreichsten dadurch geschehen, daß in der „Saar-Wirtschaftszeitung‘‘
ein entsprechender Hinweis anfgenommen
wird.‘
Wir bringen dieses Schreiben wunschgemäß zum Abdruck
und weisen darauf hin, daß die einzige Möglichkeit,
sich vor den Folgen der Nichtversteuerung vordatierter
Schecks zu schützen, darin besteht, solche weder aus7ustellen
noch in Zahlung zu nehmen
a}
Das Telegraphenbauamt Saarbrücken, Ursulinenpfad, hat
Iolgende Ausschreibungen erlassen:
Die Erdarbeiten und Lieferungen für die Herstellung von
Gräben aus Anlaß der Kabelauslegung in St. Wendel (Saar)
in einer Gesamtlänge von 1777 m sind öffentlich zu vergeben
Redaktionsschluß-: Dannerstag. den 27 Derzemher 1098