den Rhein-Umschlagplätzen Ludwigshafen a. Rh., Speyer
und Worms umgeschlagen und auf dem Wasserwege nach
dem Auslande weiterverfrachtet werden. Auf Verlangen
der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft hat der Verfrachter
die Weiterbeförderung des Gutes nach dem Auslande
nachzuweisen. Durch die Zurückbeförderung der Güter
nach Deutschland wird die Anwendung des Sondertarifes
verwirkt. Nur über die deutschen Nord- und Ostsechäfen
ist die Wiedereinfuhr der Güter gestattet. Die Absender
haben genau darauf zu achten, daß im der Spalte „Anzuwendende
Tarife und Routenvorschrift‘‘ der Vermerk
„Die Fracht ist nach den Frachtsätzen des Sondertarifs 1a
zu berechnen‘ anzubringen ist. Neben den bereits wesentlich
ermäßigten Frachtsätzen, die bei Erfüllung vorgenannter
Bedingungen sofort im Abfertigungswege gewährt
werden, sieht der Tarif einen besonderen Frachtnachlaß
vor, wenn innerhalb einer Frist von 30, 90, 180 und 365
Tagen von einem und demselben Absender an einen und
denselben Empfänger die nachstehend genannten Mindestmengen
aufgeliefert werden. Die Ermäßigungen betragen
für aufgelieferte Mindestmengen innerhalb
Eisenbahnoberbaugegenstände, folgende:
Schienen, Schwellen, Spurstangen, Laschen,
Hakenplatten, Hakenzapfenplatten, Klemmplatten
und Unterlagsplatten, Federplatten, Federringe,
Hakennägel, Haken-Laschenschrauben,
Muttern, Schienenklemmen, Schraubenbolzen,
Schwelienkeile, Schwellenschrauben, Stützwinkel,
Weichenteile, ausgenommen Signalteile ..
Halbzeug:
.) geschmiedet: roh vorgeschmiedete Blöcke
ohne Absätze und Ansätze, zur Weiterverarbeitung
2 WO
gewalzt: vorgewalzte Blöcke und Brammen;
Knüppel, quadratisch und flach; Platinen;
Breiteisen (Breitstahl), 30 bis 150 mm breit,
mindestens 10 mm dick, soweit scharfkantig
gewalzt, nicht über 3 m lang. . . .
Roheisen in Masseln oder gekörnt;
Eisenschwamm, Schlackeneisen WR
Rohstahl (Flußeisen, Schweißeisen) in Form
von Rohblöcken und Rohbrammen; Puddelluppen
WR
Röhren, einschließlich der zu ihrer Zusammensetzung
notwendigen, zugleich mit ihnen verladenen,
nicht mit ihnen fest, d. h. .betriebsfertig
verbundenen eisernen Verbindungs-, Befestigungs-
und Verankerungsteile — jedoch dürfen
Bunde, ‚Flanschen, Flanschenringe, Muffen
und Stutzen auch fest verbunden sein —, sämtlich
lackiert oder verzinkt, verzinnt, verbleit .
Röhren, Abzweig- und Verteilungsrohre, auch
umjutet, Wellrohre, sämtlich einschließlich der
zu ihrer Zusammensetzung notwendigen, zugleich
mit’ihnen verladenen, nicht mit ihnen fest, d. h.
betriebsfertig verbundenen eisernen Verbindungs-,
Befestigungs- und Verankerungsteile — jedoch
dürfen Bunde, Flanschen, Flanschenringe, Muffen
und Stutzen auch fest verbunden sein — .
Stab- und Formeisen und -stahl, unbearbeitet,
von gleichbleibendem Durchmesser
und Querschnitt:
a) warm gewalzt, z. B. Achs-, Band-, Flach-,
Fenster-, Gitter-, Quadrat-, Rund-, Stangen-,
T-, I-, U-, Belag-(Zores-), Winkeleisen und
-stahl, Rundeisen und -stahl auch in Ringen IM
b) geschmiedet in Stangen und Stäben . IM
Frachtberechnung:
Die Fracht wird, wie bereits eingangs erwähnt, für die
zesamte Beförderungsstrecke (Reichsbahn- und Saarbahnstrecken)
nach den allgemeinen Tarifvorschriften des
Reichsbahn-Saarbahn-Gütertariıfs berechnet, wobei zu beachten
ist, daß der Zuschlag für die Beförderung in ge
deckt gebauten Wagen nicht erhoben wird
Frachtsätze:
Wir lassen nachstehend die Frachtsätze für die vorgenannten
Güter des Sondertarifs 1a für die verschiedenen
Versandstationen folgen und schließen vergleichsweise die
Frachtsätze für den Umschlag in Straßburg an. Um den
Stand der im Sondertarif 1a gewährten Frachtsätze gegenitbber
den Normalfrachten des Sondertarifs 1 darzustellen
haben wir auch die letzteren angefügt:
30 Tagen! 90 Tagen
“80 Tagen
265 Togın
150—250t| 450— 750 t 900—1500 t 1800— 3000
über über über über
350-—400 € E04] 0 3000— 4000 t Mn
über 400t' über 1200 t] über 2400t| über 4800 t| % v. H.
Auf die Mindestmengen können alle zu den Frachtsätzen
dieses Tarifes abgefertigten Sendungen angerechnet
werden.
Dieser Frachtnachlaß wird auf Antrag im Rückvergütungswege
durch die Reichsbahndirektion Ludwigshafen
a. Rh. erstattet, wenn binnen drei Monaten nach
Ablauf der oben angeführten Fristen vor 30, 90, 189 und
365 Tagen durch Vorlage der Original- oder Duplikatfrachtbriefe
und eines Verzeichnisses, in dem die Sendungen
einzeln unter Angabe der Versandstationen und Umschlagsstationen
und des Gewichtes aufgeführt sind, der
Nachweis über die beförderten Mindestmengen erbrach!
wird. Forderungsberechtigt ist bei frankierter
Fracht der Absender, im übrigen
der Empfänger.
Der Sondertarif 1a gilt für folgende Güter:
Güterart:
Bleche und Platten, gewalzt, lackiert,
verzinkt, verzinnt — d. i. Weißblech —, verbleit
22
Bleche und Platten, warm gewalzt:
a) unbearbeitet .„, 4 2 ma x: « IM
b) mit Nietlöchern versehen, gebogen, auch verpackt
BR HI
Draht, auch verzinkt oder galvanisch verkupfert
oder lackiert, auch Stangendraht, letzterer
aber nur bis 13 mm Stärke, Stacheldraht,
auch verzinkt
Güter der
Zifler 1
Ziffer 9
Ziffer 3
Ziffer 4
Ziffer 5
32-nr
Z
strassb. Ludwigshafen’ Strassb. 'Ludwiashafen( Strassb. Ludwigshafen” Strassb. !Ludwigshafen” Strassb. |Ludwigshafer
14.
-3%
‘9090
Bous
Brebach
Dillingen
Homburg
Hostenbach West
Neunkirchen
Saarbr,-Burbach
Saarbr.-Malstatt
St. Ingbert
Välklinaen
6.36
5.58
6.48
5.40
6.27
6.40
5.—
6.
6.19
ı 6.19
6.10
5.70
5.20
4,20
„as
13.30
12.40
14.10
L0.—
13.30
n.90
Dem
„1.30
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5.87
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5.34
5,37
29
5.37
4.99
4,99
5.16
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5.20
4.80
540
5.30
5.20
5.30
3
5.
5.10
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11.—
10.30
1.70
8.30
1 —
110
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10.70
5.71
5.03
5.94
5.71
563
5.75
37
5.37
5.54
554
5.50
5.10
5.70
5.60
5.50
5.60
5.30
4,30
5.40
5.40
11.—
1030
11,70
8.30
11.—
9.10
16,80
0,80
9.30
11070
5.13
4.60
5.27
5.13
5.06
513
78
78
4.93
4.93
' 5.20
4,80
5.0
5.30
5.20
5.30
11.—
10.30
1.70
8.30
1
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1,80
180
4.30
10.70
5.07
4,74
5.16
11
5.03
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4,82
4,82
4.99
4 95
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