souveräne Abschätzungsbefugnis zulegen würde, entgegen
den Bestimmungen über die Expertise speciale, die durch
die Gesetze vom 27, Juli 1822 und vom 7. Mai 1881 geschaffen
worden ist und den wegen dieses Punktes von
dem Kläger gestellten Anträgen zur Beschwerde nicht
entsprochen hätte;
in der Erwartung jedoch, daß diese Vorschriften nur im
Zweifelsfalle oder im Falle von Auslegungsschwierigkeiten
über die Bestimmung der Art, des Ursprungs, der Qualität
oder des Wertes der eingeführten Gegenstände obligatorisch
sind und daß hier der Wert des Wagens im Zeitpunkt
der Deklaration vor dem Zollamte Jeumont nicht beanstandet
wurde und daß die einzige erörterte Frage dicjenige
war, die in die Abschätzungsbefugnisse des Gerichtes
fällt, nämlich zu wissen, ob vom 3. Oktober
1924, dem Datum der Einführung in Frankreich, bis zum
I. Oktober 1925, dem Datum der Freigabe zum „Verbrauch‘‘
des Wagens, dieser Wert hatte geändert werden
können; daß das angefochtene Urteil genügend den von
dem Kläger in dieser Hinsicht gestellten Beschwerdeanträgen
entspricht;
auf das zweite Rechtsmittel, das auf der Verletzung des
Artikels 24 des Teiles II des Gesetzes vom 26, bis
22. August 1791 und auf Nr. 82 der Vorbemerkungen zum
französischen Zolltarif, genehmigt durch Dekret vom 25
Oktober 1921, beruht;
in der Erwartung, daß nach der Beschwerde das an
gefochtene Urteil den zu versteuernden Wert des Automobils
im Augenblick seiner Einführung in das fran
zösische Gebiet falsch festgesetzt hätte;
in der Erwartung jedoch, daß die Richter, die das End:
urteil fällen, feststellen, daß dieser Wert von 140000 Fr.
von keiner der anwesenden Parteien bestritten würdck
und daß der zu deklarierende Wert wohl derjenige ist,
den die Ware auf dem französischen Markt und an dem
Ort und in dem Augenblick besitzt, in dem sie der
Zollbehörde vorgeführt wird;
woraus folgt, daß das angefochtene Urteil keinen der
in der Beschwerde genannten Texte verletzt hat.
(„Bulletin Douanier‘“ Nr. 610 vom 30. November 1928}
Handelspolitische Rundschau.
Merkbläller des Deutschen Wirtschaftsdienstes.
Von dem Deutschen Wirtschaftsdienst, Berlin W 35
Schöneberger Ufer 21, sind uns folgende Merkblätter
übersandt worden:
Deutsche Firmen im Staate Bahia ‚ . . 1,50 RM
Handelsfirmen in Singapore „0.0000. . 2,— RM
Liste dzutscher Ein- und Ausfuhrfirmen in
Manila 2 + 1,50 RM
Liste außerdeutscher Ein- und Ausfuhrfirmen
auf dezn Philippinen . 0.0.0.0... . 2— RM
Interessenten können dieselben bei der Bücherei de:
Handelskammer einsehen
Größeres Bauvorhaben des Auslandes.
Französisch-Westafrika.
Die französisch-westafrikanische Regierung beschloß, die
Central Dahomey Eisenbahn, die in Save endet, bis Gaya
am River Niger durchzuführen. Insgesamt werden 72000
Tonnen Schienen erforderlich sein.
Vereinigte Staaten,
Die Pennsylvania Railroad Co. beabsichtigt die
Elektrifizierung von 1300 Meilen Eisenbahnlinien zwischen
Neuyork und Wilmington. Die Kosten werden auf etwa
100 Millionen Dollar geschätzt. Für die Durchführung
des Proiektes sind 7 Jahre in Aussicht genommen.
Jamaika.
Im nordwestlichen Teil der Insel wünschen die Farmer
die Anlage einer Zweigbahn von 18 Meilen Länge, die
einen Kostenaufwand von 03 bis 0.4 Millionen Pfund
Sterling erfordern würde, um ihre Erzeugnisse besser aul
jen Markt zu bringen. Die Sache schwebt schon zwöll
Monate, und es ist jetzt eine Denkschrift ausgearbeitet
die dem in Urlaub befindlichen Gouverneur Sir Edwarc
Stubbs nach seiner Rückkehr vorgelegt werden soll.
Argentinien,
Um in den Städten der Provinz Buenos Aires Kranken-1äuser,
Kanalisationen, öffentliche Parks und elektrische
Beleuchtungsanlagen zu schaffen, beantragt der Ministeı
ür Oeffentliche Arbeiten beı der Gesetzgebung die Gejehmigung
einer Anleihe von 15 Millionen Pesos. Dirt
Zinzelheiten sind noch nicht bekanntgegeben.
Die Provinzial-Regierung von Buenos Aires ist
ım die Konzession für cine Schmalspur-Eisenbahn zwischen
Dolores und Enseneda de Samborombon (Küste) ersucht
worden. Die notwendigen Gelder werden von einer Gruppı1cimischer
Landwirte garantiert,
Pt
ı gr
m Praduktenıcken.
k
Notierungen der Saarbrücker Produktenbörse. *
Offizielle Preise der Produktenbörse zu Saarbrücken
per 100 kg waggonfrei Saarbrücken für den Großhande:!
* D-2.
18. Dez.
Fr.
"rn
Mühlenfabrikate:
Tendenz: behauptet.
Weizenmehl, Basis fleur
Weizenmehl, Super.
Weizenmehl, innerfr.
Roggenmehl 0 ;
Roggenmehl 01
Weizenkleie, fein
Weizenkleie, grob
Roggenkleie .
Weizenfuttermehl
Roggenfuttermehl
230
9021
2830 m.Sad
21
207
192 |
93
97 |
97
111—116
116—190
207
192
93
97
97
111—116
116—120
Getreide:
Tendenz: behauptet.
Weizen, einheimischer
Weizen, französischer .
Roggen, einheimischeı
Roggen, französischer
Roggen, deutscher . .
Braugerste, elsässische
Futtergerste .
Hafer, neuer. . .
\uslandshafer .
Auslandsweizen
Platamais Ü
Pfälzer Roggen
147
153
127
132 |
142
130 —135
127—132
167-175
145
147 oo. Sack
154
127
132
142 0. Sad
130—135 m...
127—182
167—175
145
:
Rauhfutter, Kartoffeln usw.
Tendenz: fest
Wiesenheu, lose. .
Wiesenheu, gepreßt
Luzerneheu, lose
Luzerneheu, gepr.,
Getreidepreßstroh
Kartoffeln, weiße .
Kartoffeln, rote. . ,
Kartoffeln, Industrie .
7Zwieheln
66
68
75
80
40
A4
45
46
150 "
66
68
75
80
40
44
45
48
1A}
*) Die angegebenen Tendenzen beziehen sich immer
auf die letzte Börsennotierung.