Full text : 33.1928 (0033)

%
„J

Bekanntmachung der Reichsbahnverwaltung bestätigt worden:

1. Durchfuhr-Ausnahmetarit D 81, Holzverkehr Oesterreich
 ‚und bayerische Donauumschlagplätze— Schweiz
vom 10. August 1027.
Durchfuhr-Ausnahmetarif D 83, Holzverkehr Oesterreich
 und bayerische Donauumschlagplätze—Frankreich/Luxemburg
 Saargebiet vom 10. August 1927.
Die vorbezeichneten Durchfuhr-Ausnahmetarife treten mit
\blauf des 31, Januar 1929 außer Kraft.
Mit Gültigkeit vom 1. Februar 1929 werden Ersatzlarife
 aussgegehben. Die neuen Tarife enthalten gegenüber
den früheren Tarifen bis zu 30 Rpf. für 100 kg erhöhte
Frachtsätze.
Vergleicht man die ab Februar 1929 gültigen und um
3 RM. pro Tonne erhöhten Frachtsätze des D 83 unter
Hinzurechnung der Saarbahnfracht, so ist festzustellen,
daß ‘die Verfrachtung auf Grund des D 83 für Schnmittund
 Grubenholz immer noch billiger als die durchgerech-1ete
 Fracht nach dem Sondertarif 5 ist.
Dazu nachstehend einige Beispiele:
Schnittholz
in 15-Tonnen-Ladungen, pro Tonne
Uebergang Salzburg.
Durchfuhrtarif D 83 billiger
fruppe I zirka 7.15 Mk.
x »” 9.45 ”„
»„ »” 10.55 3,
„NV x 2
Uebergang Kufstein.
Durchfuhrtarit D 83 billiger
{iruppe I =- zirka 6.95 Mk
;„ di = 933
IH 150
Grubenholz
in 15-Tonnen-Ladungen, pro Tonnı
VUebergang Salzburg.
Durchfuhrtarif D 83 billiger
Gruppe I == zirka 0.20 Mk,
»” N = » 1.50 ,,
„ MM = „ 350 ,
„ IVV=:= ” 420 ,
Uebergang Kufstein:
Durchfuhrtarif D 83 billiger
Gruppe I = zirka 3.20 Mk.
„mM= „ 440 ,
‚Me 2522 440

Erenzgewichte für die Frachtberechnung als Stückgut
oder Wagenladung,
aufgestellt nach dem Frachtsatzzeiger vom 1. Oktober 1928.
Unter diesem Titel liegt ein Heft vor, das in Tabellenform
 die Grenzglewichte bezeichnet, bis zu denen die
Stückgutfracht billiger als die Wagenladungsfracht zu den
Tarifklassen A ‘bis F für 5000 kg im offenen Wagen
oder für 5300 kg in gedeckten Wagen ist. Erfaßt ‚sind die
Stückgutklassen I] und II bis zu 100 km Entfernung für
jeden einzelnen Kilometer, von 100—1000 km von 5 zu 5
Kilometer und von 1000 bis 1500 km von 25 zu 25 km.
In einem Vorwort sind die Taritbestimmungen aufgezeführt,
 die Ausnahmen von der gewöhnlichen Frachtberechnung
 bei Stückgut machen, zugleich ist anzugeben,
wie in diesen Ausnahmefällen die Tabelle zu verwenden
ist. Die Tabelle wird nicht nur im Versand, sondern auch
hei der Nachprüfung der Empfangsbriefe gute Dienste tun
Der Bezugspreis für das kartonierte Heft beträgt 1 RM.
Bestellungen bitten wir jedoch sofort, spätestens innerhalb
der nächsten 8 Tage, bei uns aufzugeben. Wir bitten.
die Bestellungen dis zu dieser Zeit bestimmt bei uns
einzureichen, machen jedoch darauf aufmerksam, daß Nach:
bestellungen nicht mehr berücksichtigt werden können.

Schnellste Beförderung von Frachtgutladungen auf der
Deutschen Reichsbahn von Ausland zu Ausland.
Im Auftrage der Hauptverwaltung der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft
 hat die Oberbetriebsleitung West in
Essen die Winterausgabe 1928/29 des Merkheftes über
die Beförderungsdauer auf der Deutschen Reichsbahn von
Ausland zu Ausland und von deutschen Seehäfen nach
dem Ausland und umgekehrt veröffentlicht. Uebersichtliche
Tabellen zeigen die Beförderungsdauer von Frachtgut-'adungen
 von den Nordseehäfen nach allen deutschen
Grenzstationen und umgekehrt, sowie in allen Beziehungen
zwischen den trockenen Grenzen.
Das Heft, das auch eine Reihe von Karten enthält, isi
zu ‚beziehen von den Reichsbahndirektionen, den Verkehrs:
agenturen der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft im Aus:
lande und dem Werbebüro der Deutschen Reichsbahn:
“esellschaft in Berlin.

Statistik der Güterbewegungen auf den Saarbahnen.
Die Eisenbahndirektion des Saargebietes hat im diesen
Tagen die Güterbewegungsstatistik für die Saarbahnen,
und zwar für das erste Kalendervierteljahr 1928, fertiggestellt.
 In einer der nächsten Nummern werden wird ausführlich
 über die Statistik berichten.

Post.

Zulassung von dringenden Postpaketen
im Verkehr mit Italien.
Mit Wirkung vom 1. Januar 1929 ab sind im Verkehr
mit Italien dringende gewöhnliche Postpakete mit und
ohne Nachnahme bis zum Gewicht von 5 kg zugelassen,
 Der Höchstbetrag der Nachnahme darf 1400 französische
 Franken betragen, bei Nachnahmepaketen aus
Italien 1000 Lire.

Vertügung beir. Zulassung von „Weihnachts- und Neujahrsglückwunsch-Telegrammen‘“
 im Verkehr zwischen
dem Saargebiet und anderen Ländern des europäischen
Vorschriftenbereichs.
(Amtsbl. d. Reg.-Komm. Nr. 49 vom 15. Dezember 1028.)
Auf Grund des Erlasses vom 31. Oktober 1928 betr.
Zulassung von Weihnachts- und Neujahrsglückwunsch-‚elegrammen
 wird bestimmt:
$ 1.
Weihnachts- und Neujahrs-Glückwunschtelegramme zu
>rmäßigter Gebühr (Artikel 1 und 2 des vorerwähnten
Erlasses) werden im Verkehr zwischen dem Saargebiet
und dem Reichspostgebiet sowie im Verkehr zwischen
dem Saargebiet und Belgien, der Freien Stadt Danzig,
Dänemark, Estland, den Färöer-Inseln, Griechenland, Groß:
britannien, Ungarn, Italien, Lettland, Litauen, dem Großherzogtum
 Luxemburg, Norwegen, Oesterreich, Polen
Dortugal, Schweden und der Tschechoslowakei zugelassen,
Diese Bestimmung gilt bereits für die Zeit vom 15. Dezember
 1928 his einschließlich 2. Januar 10929,
$ 2.
Weihnachts- und Neujahrs-Glückwunschtelegramme erhalten
 die gebührenpflichtige Bezeichnung -XLT-. Bei
diesen Telegrammen sind keine Sonderdienste zugelassen,
ausgenommen der bezahlten Antwort -RP- (Betrag in
Goldfranken). Vereinbarte Anschriften können benutzt
werden; auch kann die Unterschrift durch eine einge
tragene Anschrift ersetzt werden,
8 3.
Die Telegramme sind zu jeder Tages- und Nachtzeit
anzunehmen, Sie werden jedoch erst nach den vollbezahlten,
 den Presse- und den zurückgestellten Telegrammen
»efördert. Sie werden ‚gleichzeitig mit den vollbezahlter
Telegrammen zugestellt.
Saarbrücken, den 8. Dezember 1928.
Das Mitglied der Regierungskommission
für die Abteilung Oeffentliche Arbeiten,
Eisenbahn-, Post- und Telegraphenwesen:
gez. Dr. v. Ehrnrooth.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.