Man dürfe auch mit der Einführung der amtlich als
notwendig und möglich anerkannten Tarifverbilligungen
nicht etwa warten, bis die mit dem Rationalisierungsproblem
verbundenen technischen und organisatorischen Umstellungen
verwirklicht seien. Es komme vielmehr daraut
an, zunächst die verbilligten Tarife bereitzustellen, zu
deren Ausnutzung die Großabnehmer sich alsdann zwangsläufig
sowohl in technischer als auch in organisatorischer
Hinsicht umstellen würden. Keineswegs bedeute aber die
Lösung des Rationalisierungsprcblems eim grundsätzliches
Aufgeben des Kanalprojektes, das nach wie vor nachdrücklichst
zu fördern sel.
Herr Generaldirektor Tgahrt, Neunkirchen, verweist
auf die Vorteile der mit Frankreich vereinbarten beson
ders ern;äßigten Erztarife und die Notwendigkeit eine,
gleichmäßigen Regelung der Kohlenfrachten. De Auzdeh
nung der dargelegten Tarifverbilligungen auf den Verkehi
mit dem übrigen Reichsgebiet erscheine ihm sowohl hin.
sichtlich der Kohlentransporte als auch der umfangreicher
Eisentransporte unerläßlich, um in Südeutschland
dem natürlichen Absatzgebiete der saarländischen Industrie
die frühere Wettbewerbsfähigkeit wieder zu erlangen.
Herr Syndikus Korten regt an, die von der Wirtschaft
seit Jahren verlangte und von der Eisenbahndirektio:
vor längerer Zeit zugesagte Neuregelung der Anschlulßfrachten
bei der Eisenbahndirektion nochmals in Erinacrung
zu bringen, da eine weitere Hinauszögerung der
Regelungy für die Wirtschaft nicht mehr tragbar sei
Punkt 7 der Tagesordnung: „Die Neuweriversicherung‘.
Ueber diese Frage ist nunmehr eine Einigung
zwischen den beteiligten Interessenten, insb2sondere
dem Reichsverbard der Deutschen Industrie und der Arbeitsgemeinschaft
privater Feuerversicherungsgesellschaften
erzielt worden. Ueber die Bedingungen im einzelnen
berichtet Herr Dr. Zirkler sehr ausführlich (siehv
hierzu die Ausführungen in der heutigen Nummer der
„Saar-Wirtschaftszeitung‘‘). Die Vereinbarung, die der Genehmigung
des Reichsaufsichtsamtes für Privatversicherungen
bedürfe, sei noch nicht in Kraft, jeloch sei in
allernächster Zeit damit zu rechnen.
Herr Hans Hausen, Saarlouis, begrüßt es dankbar,
daß diese wichtige Angelegenheit hier in gründlicher und
übersichtlicher Weise erörtert worden sei, da leider bisher
seine Bemühungen, über diese Frage etwas Positives 7uU
erfahren, vergeblich gewesen seien.
Herr Trapp, Neunkirchen, bringt Wünsche hinsichtlich
der Versicherungspflicht für das Holzgewerbe vor.
Die Geschäftsführung wird mit der weiteren Verfolgung
der Angelegenheit beauftragt.
(Schluß folgt.)
Erleichterung in der statistischen Anmeldung der Einfuhr
von Kohlen und Koks aus dem Saargebiet und
Lothringen,
Der Präsident des Statistischen Reichsamtes hat unter
dem 13. Dezember 1928 folgendes Rundschreiben Nr. 19
an die Hauptzollämter Trier-Römerbrücke, Trier-Johanniterufer,
Bad Kreuznach, Kaiserslautern und Karlsruhe gerichtet:
„Die Anmeldung des Grenzwertes für die Einfuhr von
Kohlen und Koks aus dem Saargebiet und aus (Elsaß-)
Lothringen erfolgt künftig unmittelbar beim Statistischen
Reichsamt durch die Importeure.
Ich gestatte daher auf Grund des & 69 der Ausführungsverordnung
vom 9. August 1928 zum Gesetz
über die Statistik des Warenverkehrs mit dem Ausland
folgendes Anmeldeverfahren:
Für die Anmeldung von Kohle und Koks aus dem
Saargebiet und aus Elsaß-Lothringen (nicht auch aus
dem sonstigen Frankreich) sind Doppelscheine nicht
auszustellen. Auch denjenigen Anmeldepflichtigen, die
nicht Importeure im Sinne des 8 30 der Ausführungsverordnung
vom 9. August 1928 sind (z. B. den Frachtführern),
wird gestattet, Importeurscheine nach Muster 1
zu verwenden. Eine Angabe des Grenzwertes finde{
nicht statt; die Spalte 6 des Imnorteurscheines ist un:
ausgefüllt zu lassen.
Es genug: die Ausstellung eines Importzurscheines
für die gleichzeitig von der Anmeldestelle abgefertigten
Waren (Zugladung, Schiffsladung); jedoch dürfen in
einem Schein nicht Kohlen oder Koks verschiedener
Herstellungsländer aufgeführt werden, Ein besonderer
Vermerk für die Berechtigung zur Verwendung des
(mporteurscheins ist nicht erforderlich.
Um Zweifel auszuschließen, wird darauf hingewiesen.
daß die statistische Abgabe nach dem Gewicht der Gesamtmenge
zu ‘berechnen ist, das nach dieser Verfügung
auf einem Importeurschein angemeldet werden
darf (8 77 [1] A. V).
verfügung beir. Ausg:be von Feingeidhypothekenpfand:
briefen in Frankenwährung.
/Amtsbl. d. Reg.-Komm. Nr. 49 vom 15. Dezember 1928.)
Auf Grund des Beschlusses der Regierungskommission
‚om 7, November 1928 wird der „Hypothekenbank Saarorücken‘“
die Genehmigung erteilt, zur Ausgabe der 4
Jnterabteilungen der Pfandbriefserie IF, unier der Be;
zeichnung La I 1, IH und IV, in Höhe von je 20090 00
Franken (8000000 Fr. insgesamt) nominell zu schreiten
Saarbrücken, den 20. November 1928,
Das Mitglied der Regierungskommission
für die wirtschaftlichen Angelegenheiten
gcz. Morize.
Vergleich zur Abwendung des Konkurses,.
cz. Mees Nachf., Inhaber Walter Schlonski, Saarlouls
Eröffnungstermin: 14. Dezember 1928, vormittags 9 Uhr
Vertrauensperson: Kaufmann Kurt Beaumont, Saar
louis, Ecke Lisdorfer und Ludwiystraße,
Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens
nebst seinen Anlagen und die Ergebnisse der bisherigen
Ermittelungen sind auf der Geschäftsstelle
des Amtsgerichts Saarlouis, Zimmer Nr. 9, zur Einsicht
der Beteiligten niedergelegt.
Bißmann & Co, Saarbrücken 1, Metzer Straße 8. Eröffnungstermin:
12. Dezember 1928, vormittags 10,45
Uhr. Vertrauensperson: Bücherrevisor Wilhelm Berg:
mann in Saarbrücken 2, St. Johanner Straße 36..
Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahren:
nebst seinen Anlagen und die Ergebnisse der bisherigen
Ermittelungen sind auf der Cjeschältsstelle
des Amtsgerichts Saarbrücken zur Einsicht der Be
teiligten niedergelegt.
A
Devisennolierungen in Berlin und Paris
vom 13. bis 19. Dezember 1928.
8
£
S
Berlin.
| Börse
2 Deerdi-) 7 1 ,
| Frankr, Ca London ‘New-York‘ Holland
A100 Fr '\ p _M 1 pra, Stern | 1 Dollar 100 Fi
Schweiz Belgien
100 Fr | Belgas
13. 12.16.39
14. 12.116,39
1 12.) —
6.12] --7
12.16.40
8. 12 16.41
19. 12.16.42
6.09%4| 124.15'/2/25.59'/
8.101741 124.15 95.59
1028. — 492,75 | 355.75
10928. * 493. — | 855.75
6.09% 4! 124.13’/2 25.58 '/2
6.10 |124.06'/2,25.57'/2
6.091/4! 124.081/2 25.543/4
1027.50/ 493,- 355.70
1026.75, 498. — | 355.77
1027. — 4992.50! 855.50