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Der Redner bespricht dann noch die Einwirkung der
Französischen Stabilisierung auf die Saarwirtschati
und betont die Abhängigkeit, die das Saargebiet in dieseı
Beziehung von der Entwickelung in Frankreich habe. Be:
sonders interessiere die Frage, ob nicht Krisenerscheinun:
gen im Anschluß an die gesetzliche Stabilisierung eingetreten
seien. Der Redner betont, hierüber lasse sich ein abschließendes
Bild noch nicht gewinnen. Die beiden Vorfälle
auf dem Finanzgebiet, die in der letzten Zeit die
Oeffentlichkeit beschäftigt hätten, nämlich der Fall St. Ing:
bert und der Fall Bank für Saar- und Rheinland, hingen
nicht mit der gesetzlichen Stabilisierung ‚zusammen. Der
Fall St. Ingbert, dessen baldige Lösung man im allseitigen
Interesse, wünsche, habe überhaupt keinen Zusammenhang
mit der Währungsfrage. Der Fall der Bank für
5aar- und Rheinland hänge dafür stark mit der Währungsfrage
zusammen, aber nicht mit der gesetzlichen
Stabilisierung, sondern mit der de facto Stabilisierung und
den Währungsschwankungen, die dieser vorangegangen
sei. Wenn man den Dingen auf den Grund gehen wolle
so Kege ein Hauptgrund zum Zusammenbruch der Bank
darin, daß sie Fraukenkredite mit der einseitigen Dollar:
klausel zu Gunsten der Bank gegeben habe und daß
ihre Kunden notleilend geworden seien, weil sie sich
bei den Schwankungen des Franken gegen das Risiko
der einseitigen Dollarklausel nicht abdecken konnten und
dadurch vor allem bei der Deflation, die der de factc
Stabilisierumy voranging, große Verluste erlitten hätten.
Die Bank habe den notleidenden Kunden dann noch
weiter Kredit zewährt und die spätestens mit der de facto
Stabilisierung fällige Krise der Kunden auf den jetzigen
Zeitpunkt vertagt. Es sei notwendig, diesen Zusammenhang
klarzustellen, um für den Fall, wenn jetzt im Zusammenhang
mit der Bank für Saar- und Rheinland eine
Reihe Firmen sich als notleidend ergeben, ein falsches
Bild über die Gesamtlage zu vermeiden. Die Lage im ganzen
Saargebiet sei zwar angespannt, besonders, da man
die Entwickelung des französischen Kapitalmarktes nicht
übersehen könne.
Der Redner weist zum Schluß noch kurz darauf hin,
daß das Saargebiet mit großem Interesse der Entwicklung
der Reparationsfrage entgegen sehe. Bei der
Lösung der Reparationsfrage müsse noch die Zukunlt
des Saargebietes eine Rolle spielen. Die Saarwirtschatt
habe die gute Hoffnung, daß dabei eine Lösung im Rahmen
der von ihr immer verfolgten Politik herauskommen
müsse
Zu Punkt 4 der Tagesordnung: „Steuerfragen‘“
weist der Synlikus Assessor Lütke darauf hin, daß die
Frage der Bilanzbereinigung und der Wegräumung
der sonstigen Inflationserscheinungen im Steuerwesen der
Angelpunkt für eine saarländische Steuerreform sei, Er
nimmt Bezug auf seine diesbezüglichen Ausführungen in
der Hauptversammlung des Wirtschaftlichen Vereins und
gibt in großen Zügen ein Bild, wie sich eine Steuerreform
auswirken müsse, wobei er insbesondere auch den
Einfluß der Aufwertung und der Mietpreisbildung
hervorhebt. Unter Zustimmung der Versammlung
stellt er fest, daß an die Aenderung der Steuergesetzgebung
unter allen Umständen herangetreten werden müsse,
auch wenn man eine Rückgliederung des Saargebietes
vor dem im Versailler Vertrag vorgesehenen Termin annehme.
In der Aussprache fragt Herr Richard Becker an, ob
die Kammer schon nähere Kenntnis über den geplanten
Abbau der Luxussteuer in Frankreich habe,
da eine solche Maßnahme für das Saargebiet, wo man
schon lange allerseits die gänzliche Abschaffung der Luxussteuer
fordere, die. Lösung ‘beschleunigen könne. Herr
Martin erwidert, daß die Geschäftsführung mit
größter Aufmerksamkeit die Entwicklung dieser Angelegenheit
in Frankreich verfolge und einen entsprechenden
Antrag an die Regierungskommissiom bereits im Vorbereitung
habe. Er macht ferner einige Mitteilungen über den
dem Landesrat zugegangenen Entwurf einer Verordnung
betr. die Erhebung einer die Umsatzsteuer
für Zuckerlieferungen ersetzenden
Umsatzabgabe und bemerkt, daß man dieser Verordnung,
durch die der am 1. Oktober eingetretene Zustand
seine gesetzliche Regelung erhalte, zustimmen könne.
Die Neuregelung. der Umsatzsteuer für Zucker . bedeute
insofern eine Verbesserung, als die für den Großhandel
bisher. bestandenen Härten beseitigt würden, bei gleichzeitiger
Erhöhung der. Einnahmen der Landeskasse. Auch
der im Amtsblatt der Regierungskommission vom 8. Dezember
1928 veröffentlichten Bekanntmachung hbetreffend
die Vergütung der Zuckerumsatzabgabean
die gewerblichen Hersteller von
zewissen Zuckerwaren und zuckerhaltigen
Waren könne zugestimmt werden, Die Bestimmungen
seien einfach gehalten und berücksichtigten in weitgehendem
Maße die seitens der Handelskammer im Einver
rnehmen mit den Interessenten gemachten Vorschläge.
Herr Direktor Lazard betont erneut die Notwendig-<eit
des Abbaus der Habenzinssteuer, die eine steuerolitisch
völlig verkehrte Steuer sei, weil sie die Kapitalanlagen
nach außerhalb des Saargebietes dränge. Der
Syndikus teilt mit, daß man in der Angelegenheit ununterbrochen
Schritte getan habe und daß man hoffe.
bei einer Gesamtrevision der saarländischen Stempelsteuer,
bei der vor allem die Einführung des deutschen Kapitalverkehrssteuergesetzes
als Ersatz des völlig veralteten hicı
zeltenden Reichsstempelgesetzes verlangt werde, auch die
Frage der Habenzinssteuer ihrer endgültigen Lösung ont:
zegenzuführen.
Punkt 5 der Tagesordnung: „Zollfragen‘‘. Deı
2. Syndikus berichtet über die Arbeiten der Zollabteilung
seit der letzten Vollsitzung, soweit diese von allgemeiner
Bedeutung sind, nachstehendes:
Die Verteilung der Kontingente‘ des Saarzollabkommens
für die nächste Kontingentsperiode vom
1. Januar bis 30. Juni 1929 sei in den letzten Wochen
ordnungsgemäß durchgeführt worden. Seitens der Direk-‘ion
für wirtschaftliche Angelegenheiten seien hierbei in
veitgehendem Maße die Ausnutzungsziffern zugrunde geegt
worden. Man müsse sich allerdings darüber klaı
ein, daß die Ausnutzung der Kontingente durch vine
zeihe wirtschaftlicher Faktoren maßgebend beeinflußt
verde, wie z. B. durch die Konjunktur, die Preisverhält-Hsse
usw., und jedenfalls nicht erzwungen werden könne,
Ein möglichst elastisches Verfahren mit weitgehender Beücksichtigung
des jeweiligen Einzelfalles müsse daheı
;tets oberstes Prinzip jeder Verteilungsarbeit bleiben, wenn
man die Nachteile, die nun einmal mit der Kontingents:
virtschaft überhaupt unvermeidlicherweise verbunden seien,
Mnigermaßen auszugleichen bestrebt sei. Bei den Ein-;prüchen
ergebe sich das gleiche Bild wie bisher: es seien
vor allem dieselben, viel zu niedrig bemessenen Kontinzente,
um die gekämpft werde. Bei der zu erhoffenden
zevision des Saarzollabkommens müsse man bemüht sein,
Kesen und anderen Mängeln abzuhelfen. Um Mißverständısse
auszuschließen, sei ausdrücklich zu ‘betonen, daß
2s sich bei dieser Revision nur um einzelne Erzänzungen
und Berichtigungen, nicht aber um
nen völligen Umbau des Abkommens handeln könne, an
len im übrigen niemand denke. Das Saarzollabkommen
1abe sich in seiner jetzigen Form im großen und ganzen
bewährt. Es sei zu hoffen, daß seitens der beteiligten Rezierungen
einer solchen Revision keine Schwierigkeiten in
ien Weg gelegt würden, zumal die im Laufe eines Jahres
zesammelten wertvollen Erfahrungen auf die Dauer nicht
unberücksichtigt bleiben könnten. Völlig unverständlich
;jei es, wie man auf gewisser Seite und wohl nicht ohmne
Absicht lediglich auf Grund leicht rückläufiger Ausfuhrzahlen
der Eisenindustrie, die sich ohne weiteres aus
jem deutschen Konjunkturabstieg erklärten, vom einer
iallenden Bedeutung des Saarzollabkommens sprechen
<önne, das doch die Grundlage der Existenz der gesamten
jaarwirtschaft sei und bleibe, solange das augenblickliche
degime andauere,
Erfreulicherweise sei es auch gelungen, in der wichtigen
Frage der Umtarifierungen von Waren durch autoı10me
Verordnungen der deutschen Zollverwaltung, sofern
ür diese Waren Kontingente bestehen, zu einem durchaus
jefriedigenden Ergebnis zu gelangen, so daß nach dieser
Richtung irgendwelche Befürchtungen unbegründet seien.
Neuerdings sei die Saarwirtschaft in gewisse Beunruhizung
durch Pressemeldungen versetzt worden, wonach gewisse
deutsche Industriezweige sich durch die Auswirkungen
des deutsch-französischen Handelsvertrages so stark
jenachteiligt fühlen, daß ihrerseits eine Kündigung des
Abkommens für erforderlich gehalten werde. Bei der Ileenswichtigen
Bedeutung, die dem deutsch-französischen
Jandelsvertrag für die Saarwirtschaft zukomme, müsse
nan dringend hoffen, daß es im Wege der Verständigung
nöglich sei, einen billigen Ausgleich zu finden bei grundsätzlicher
Auvfrechterhaltung des für den Ciüteraustausch