Full text : 33.1928 (0033)

liche Behandlung beim Eingang durch die französischen
Zollbehörden, Da auch französische Ausfuhrverbote auf
der anderen Seite jede Import- und Exporttätigkeit verhinderten,
 wäre die Sägeindustrie und der Holzhandel
bald zum Erliegen gekommen, wenn es nicht den unablässigen
 Bemühungen des Vereins von Holzinteressenten
an der Saar gelungen wäre, hüben und drüben gewisse
Ein- und Ausfuhrerleichterungen durchzusetzen, .
Besonders hart traf die politische Umstellung den
Grubenholzhandel, Während die Belieferung der Gruben
vor und während des Krieges in den Händen weniger
prominenter Firmen lag, ging die französische Grubenverwaltung
 bald dazu über, mit einer Vielzahl von saarländischen,
 französischen und deutschen Firmen ihre Holzverträge
 abzuschließen, Zeitweise, besonders in den Jahren
1922 und 1923, deckte dieselbe überwiegend sogar ihren
Holzbedarf in der Tschechoslowakei, Oesterreich und
Frankreich, und zwar, was komisch anmutet, zu Preisen,
die weit höher lagen, als dem saarländischen Handel
jemals bewilligt wurden; ja zeitweise betrieb die Grubenverwaltung,
 weil sie Ueberfluß an starken Hölzern hatte,
einen Eigenhandel an die benachbarten lothringischen Berywerke,
 wodurch auch dort dem saarländischen Holzhandel
noch die wenigen Verkaufsmöglichkeiten beschnitten wurden,
 Eingehende Untersuchungen, welche im Auttrag der
französischen Deputiertenkammer der Abgeordnete Uhry
an Ort und Stelle über diese Mißstände bei der CGirubenholzzuteilung
 mit Erfolg angestellt hatte, waren von einer
durchgreifenden Aenderung leider nicht begleitet,
Während bis zum 10. Januar 1925 für eine fünfjährige
UVebergangszeit noch einigermaßen ein Verkehr zwischen
den früheren Bezugs- und Absatzgebieten möglich war,
bedeutete die völlige Zollangliederung des Saargebietes
am 10. Januar 19253 in das französische Zollsystem einen
neuen Wendepunkt, Für die Sägeindustrie, deren Hauptbezugsgebiet,
 wenigstens von Weichhölzern, von jeher die
benachbarten Grenzgebiete der Eifel, des Hunsrücks, des
Hochwaldes und der Pfalz bildeten, mußten nunmehr
sämtliche Hölzer zum französischen Generaltarif verzollt
werden, Dazu traten weitere Einfuhrschwierigkeiten und
Belastungen (Zollschikanen, Einfuhrumsatzsteuer etc,),
Der Währungsdualismus, die größere Kaufkraft der Mark,
trat weiter hindernd jeder Geschäftsverbindung entgegen,
Ersatzbeschaffung in Elsaß-Lothringen kam nur in sehr
geringem Umfang in Frage, weil diese Waldgebiete ebenfalls
 an Weichhölzern Mangel haben,
Wie liegen die Verhältnisse zur Stunde? Dank den unablässigen
 Bemühungen der Saarwirtschaft auf allgemeine
Zollerleichterungen kamen in der Zwischenzeit die einzelnen
Saarzollabkommen zustande, die auch für die Holzwirtschaft
 für bestimmte Positionen des französischen Einfuhrzolltarifs
 im Rahmen von Kontingenten gewisse Erleichterungen
 brachten, Auf die einzelnen Abkommen näher
einzugehen, darf ich mir an dieser Stelle versagen, Durch
den deutsch-französischen Handelsvertrag vom 17, August
1927 wurde eine endgültige Regelung festgelegt, die die
Einfuhr der für die saarländische Holzwirtschaft in Frage
kommenden Holzarten grundsätzlich dem alten Minimaltariıf
 unterwirft, Nachdem auch französischerseits die in
der Vergangenheit erlassenen Ausfuhrverbote für gewisse
Holzarten, soweit sie saarländischen Ursprungs sind, aufgehoben
 wurden, wären die Voraussetzungen für ein
gedeihliches Weiterarbeiten gegeben, wenn nicht gewisse
Umstände, welche in der allgemeinen Wirtschaftslage begründet
 sind, Einschränkungen nötig machten,
Da die saarländische Sägeindustrie, beeinträchtigt durch
gewisse Einfuhrerleichterungen von Schnittholz im.deutschfranzösischen
 Vertrag einerseits, durch die starke Konkurrenz
 der elsaß-lothringischen Sägewerke andererseits
an der Ausfuhr von bearbeitetem Holz ein starkes Lebensmnter:sse
 hat, eine zufriedenstellende Regelung nach diese:
Richtung hin in der Vergangenheit nicht zu erreichen war,
wurcen für die endgültigen Saarzollverhandlungen entsprechende
 Ausfuhrkontingente beantragt, die nach den gewordenen
 Mitteilungen auch in voller Höhe Berücksichtigung
 gefunden haben.
Zusammenfassend muß festgestellt werden, daß die saarländische
 Holzwirtschaft wohl am meisten durch die politische
 und wirtschaftliche Abschnürung und Umstellung
gelitten hat, Nachdem das Deutsche Reich Frankreich
im allgemeinen Handelsvertrag vom 17. August 1927 für
Holz die Meistbegünstigung in der sogenannten Liste F
eingeräumt hat, ist zu hoffen, daß mit einer zukünftigen
vernünftigen Handelsvertragspolitik der europäischen Staaen

 eine Wendung zur Besserung und Wiederbelebung der
‚aarländischen Holzwirtschaft eintreten wird, dazu „Glück
auf!

Zu Punkt 10 der Tagesordnung: „WVerkehrsınd
 Tariffragen‘‘ berichtet Herr Wallacher über die
Zinladung der Eisenbahndirektion zu der am 6, Februar
lieses Jahres bei der Eisenbahndirektion wie alljährlich
;tattfindenden Besprechung über Verkehrsragen
 und über die 7u dieser Besprechung anzuneldenden
 Verkehrswünsche, Die Eisenbahnverwaltung
vünscht, daß ihr die zur Erörterung zu stellenden Fragen
us zum 27, dieses Monats bekanntgegeben werden, Darum
1abe die CGeschättsführung bereits die wichtigsten zur
Zeit vorliegenden Verkehrswünsche festgestellt, zu denen
surz Stellung genommen werden solle, Es sei zunächst
1o{twendig, sich nochmals mit den Zollschwierigseiten,
 die für die in Saarbrücken zu ver-'ollenden
 Sendungen bestehen, zu befassen, Die
äumlichen Beschränkungen des hiesigen Ortsgüterbahn-10is
 und die Maßnahmen des französischen Zolles haben
ı1ach der Zeit des vertragslosen Zustandes die Eisenbahn-'‚erwaltung
 veranlaßt, einen großen Teil der in: Saarrücken
 Hgbf, zollamtlich zu behandelnden Sendungen den
irenzzollstellen zur Erledigung /zuzuweisen, Waren auch
ıngesichts der drohenden Veberfüllung: des Ortsgüterbahn-10fs
 die vorübergehenden Maßnahmen verständlich, so
scheine jedoch nunmehr der Zeitpunkt gekommen zu
jein, den früheren Zustand wieder herzustellen, d, h, auch
lie heute noch übliche, in beschränktem Umfange geibte
 Uceberweisung von Zollgütern nach den CGrenzbahn-1öfen
 aufzugeben, um die vielen Klagen über diese äußerst
aachteilige Zollabfertigung zu beheben, Ferner erforlere
 die Zollabfertigung von Eil- und Exreßgut
 und der Gepäcksendungen in Saarrücken
 hesondere Aufmerksamkeit, Aus
‚ahlreichen Klagen gehe hervor, daß aus der Ueberweisung
lieser Güter zur Zollgüterabfertigung Saarbrücken Hgbf.
;ich derartige Verzögerungen ergeben, daß von einer eilzutmäßhigen
 Beförderung nicht mehr gesprochen werden
Gnne, Dazu kämen noch die Erschwerungen aus
len am 1, Januar dieses Jahres in Kraft getretenen Abertigungsbeschränkungen
 der Saarbrücker
Zahnhöfe, die undurchführbar erscheinen und baldiger
\enderung bedürfen, Eine endgültige Besserung der heutizen
 unhalthbaren Zustände sei nur mit der Wiedereinrichung
 der in früheren Jahren aufgehobenen Zollabfertigungstelle
 bei der Eilgutabfertigung Saarbrücken Hbf, möglich,
Im Wagenladungsverkehr wirken sich die Dienstbechränkungen
 der Saarbrücker Bahnhöfe ebenfalls nacheilig
 aus, indem die in Saarbrücken Hgbf. zu verzollenlen
 Wagenladungen nur nach diesem Bahnhof gerichtet
ein. dürfen, Die Einlösung der Frachtbriefe, die evtl,
rforderliche Bereithaltung eines Frachtstundungskontos, die
Jeuauflieferung der Sendungen nach den Vorbahnhötfen
erursache wesentliche Mehrausgaben an Personal und
onstigen Unkosten, die noch durch die zur Erhebung
relangende Umstellgebühr von 35,50 Fr. pro Wagen erjeblich
 vermehrt werden, Auch hier sei umgehende Abtellung
 der Erschwerungen dringend geboten,‘
Ferner sei auch die wiederholt eisenbahnseitig in Ausicht
 gestellte Ermäßigung der Zollabfertizebühren
 in Erinnerung zu bringen, da zahlreiche
<lagen über die den Ausfuhrverkehr hemmenden Zolljebengebühren
 geführt werden, die besonders aus den
<reisen der Wirtschaft laut wurden, die ihre Ausfuhr in
<leineren Sendungen bewirken,
Weiterhin soll in der Besprechung auf die baldige Ernäßigung
 der Anschlußfrachten hingewirkt
verden, die, ganz abgesehen von der vorteilhafteren Staffeung
 bei der Deutschen Reichsbahn schon in der kleinsten
iruppe derjenigen Anschlüsse, die einen Wagenverkehr bis
u 3000 Wagen pro Jahr erzielen, erheblich höher sind als
ei der Deutschen Reichsbahn, Man dürfe wohl mit
Zecht annehmen, daß eisenbahnseitig dieser seit Jahren
ırhobenen Forderung angesichts der jüngst verlautbarten
zünstigen finanziellen Entwicklung der Eisenbahn in Bälde
»natsprochen werden könne.
Auch sei im der Besprechung der Antrag zu stellen, die
”"rachtstundungsgebühren, die gegenwärtig 4
ro Tausend betragen, zu ermäßigen, da festyestellt
 worden sei, daß der sich aus der heutigen Höhe
der monatlichen Frachtstundungsgebühr ergebende Jahreszinsfuß
 4 bis 3»9o über den üblichen Bankzinsen läge
            
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