Full text : 33.1928 (0033)

.
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Wirtschafi

Ru

Die Indexziifern der Stadt Saarbrücken
und des Saargebieles im Monat November 1928,
Nach Mitteilung des Statistischen Amtes der Regierungs:
kommissicn hatten die Indexziffern der Stadt Saarbrücker
und des Saargebietes im Monat November 1928 folgende
Höhe:

Stadt
Saarbrücken

Saargebiet
614

Gesamtlebenshaltungskosten
Gesamtlebenshaltung ohne
Wohnung
Ernährung
Wohnung
Heizung und Beleuchtung
Bekleidung
Sonstiger Bedarf einschließlich
Verkehr
Ernährung, Wohnung, Heizung,
Beleuchtung und Bekleidung

625,4

698,7
654,7
3887
611,1
860,5

6833
651
338,7
610
765

835,4
6C2,9

839
391

Verkehr:

esen.

Eisenbahn.
Fahrplanänderung auf Saarbahnstrecken.
Im Interesse der Schüler- und Arbeiterbeförderung verkehrt
 versuchsweise ab Samstag, den 15. Dezember
dieses Jahres werktags ein neues Personenzugpaar wie
Folgt:
Pz. 705 W Dillingen (Saar) ab 5.29 Uhr, Nalbach ab
5.40 Uhr, .Bilsdorf ab 5.46 Uhr, Primsweiler an 5,53 Uhr;
Dz. ‘706 W, Primsweiler ab 6.00 Uhr, Bilsdorf ab 6.07 Uhr,
Nalbach ab 6.14 Uhr, Dillingen (Saar) an 6.25 Uhr.
Vom gleichen Zeitpunkt ab verkehrt Pz 715 zwischer
Dillingen und Nalbach eine Minute früher, mithin Dil
ingen ab 6.00 Uhr und weiter wie bisher.

Bekannimachurgen der Regierungskommission
beir. den Eisenbahnverkehr.,
Das Amtsblatt der Regierungskommission Nr. 48 vom
3. Dezember 1928 enthält folgende drei Bekanntmachungen:
1. Internationaler Eisenbahntarif für die Beförderung
 von Personen, Reisegepäck und Hunden
zwischen Stationen des Saargebietes und belgischen
Stationen. .
Mit Gültigkeit vom 1. Dezember 1928 ist der vorbezeichnete
 Tarif neu erschienen. Hierdurch wird der Tarif
vom 15. Mai 1927 aufgehoben und ersetzt.
2. Güterverkehr der Saarbahnen. Anhang zum
‚Eisenbahngüteriarif Teil I.
Mit Gültigkeit vom 1. Dezember 1928 ist der Anhang
zum Eisenbahngütertarif Teil I ausgegeben worden, enthaltend:

Vorschriften über die Verpackung und Verladung bestimmter
 Güter,
Vorschriften über die Verladung der Wagen
= und
Vorschriften über die Verladung von Fahrzeugen (auch
fahrbaren Maschinen) auf offenen Wagen.
Der Anhang kann zum Preise von 3,50 Fr. bei der
Drucksachenverwaltung der Eisenbahndirektion des Saargebiefes
 käuflich bezogen werden.
3. Internationaler Eisenbahntarif für die Beförderung
 von Personen und Reisegepäck zwischen
Bahnhöfen der Saarbahnen und Bahnhöfen der
tschechoslowakischen Staatsbahnen.
Das Heft 2 -— Fahrpreise und Gepäckfrachtsätze —
für den oben bezeichneten Verkehr ist mit Gültigkeit vom

:, Dezember 1928 nen erschienen. Hierdurch wird das
Adeft 2 vom 1, Mai 1927 nebst Nachträgen I-—1H auifgeı1oben
 und ersetzt. Die in dem Heit 2 in Reichsmark
angegebenen Preise werden bei der Abfertigung bei den
Saarbahnen zum Kurse von 1 RM. == 6,10 Fr. umge-;echnet
 und in Franken erhoben.
Der Tarif ist bei der Drucksachenverwaltung ‚der
Zisenbahndirektion in Saarbrücken zum Preise von 34,89
Franken erhältlich.
Zu näheren Auskünften ist das Verkehrs- und Tarifbüro
 der Handelskammer gerne bereit.

Tarlierhöhung im Holzverkehr Oesterreich — Saargebiet.
Zwischen der Deulschen Reichsbahn-Gesellschaft und
den Oesterreicnischen Bundesbahnen schweben zur
Zeit Verhandlungen, um den seit Jahren geführten
scharfen Kampf um die aus Oesterreich nach dem
Westen gehenden Holztransporlte zu beenden.
Die Frachtsätze des Durchfuhr-Ausnahmetarifs D 83
ler Deutschen Reichsbahn, gültig für den Holzverkehr
aus Oeslerreich und von den bayrischen Umschlag
lätzen nach dem Saargebiel, Frankreich und Luxem
yurg, werden voraussichtlich ab 1, Februar 1929 er
ıeblich erhöht werden, Immerhin werden die neuer
“rachtsätze unler denen des österreichischen und deut
schen Normaltarifs pleiben. Angeblich soll aber, wi
ler A. T. A. Wien meldel, auch diese Neuregelung
ler Frachtsätze keine endgültige Lösung darstellen
\lit einer weileren Erhöhung der Frachtsätze bis zum
Stande der Normalfrachten glaubt man in der ersten
Tällte des kommenden Jahres rechnen zu müssen.
Wir hoffen, in Kürze auf Grund der von uns an
zuständiger Stelle. eingeleitelen Erhebungen über das
\usmaß der Erhöhungen weitere Milteilungen macher
zu können.

Beschlüsse der Ständigen Taritkommission.,
Nebengebührenlarif.
Auf Einspruch des Ausschusses der Verkehrsinteressenter
1at die - Ständige Taritkommission in ihrer 133. Sitzung
vom 14. 15. November 1928 die allgemeine Aus
lehnung der am 1. Oktober eingetretenen llprozentiger
Tariferhöhung auch auf die Nebengebühren im Deutscher
Eisenbahn-Gütertarif Teil I Abt. B und die Nebengebühren
des Tiertarifs Teil I abgelehnt. Dagegen wurde beschlossen,
 folgende Nebengebühren im Hinblick
auf die gesteigerten Selbstkosten der Eisenbahn zu er
höhen:
ILL. Im Deutschen Eisenbahn-Cütertarif Teil I Abt. B
a) im Abschnitt I1— Wiegegeld —:
1, die Gebühr in Zitfer 1a — Verwiegung von Stück:
gütern (Eil- und Frachtgut) auf der gewöhnlicher
Waage — von 8 auf 9 Rpfg.;
die Gebühr in Ziffer 2a — Wagenladungsgüter,
bei Verwiegung der einzelnen Frachtstücke für
100 kg — von 8 auf 9 Rpfg.;
die Gebühr in Ziffer 1b — Verwiegung von Stückgütern
 auf der Gleiswaage — von 1,60 auf 2 RM.
die Gebühr in Ziffer 2b — Verwiegung von Wagen:
ladungsgütern auf der Gleiswage — von 1,60 au!
2 RM.;
die Gebühren in Ziffer 3 — Verwiegung des leerer
Wagens — von 1,60 auf 2 RM.;
die Gebühr tür die Verwiegung von vier- und
mehrachsigen Eisenbahnwagen oder Eisenbahnfahrzeugen,
 ferner vom einem Schemel-. oder Kuppelwagenpaar
 von 2,40 auf 3 RM,.;
b)im Abschnitt IIIb — Zählgebühr
1. die Gebühr für die Feststellung der Stückzahl bei
Stückgütern, die. nicht am Güterschuppen gezählt

L.
            
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