juristisch der Fall durchaus klar liege, insbesondere auch
durch früher schon ergangene oberinstanzliche Urteile,
Es komme nicht darauf an, hier Rechtsgrundsätze in Anwendung
zu bringen, sondern Billigkeitsgründe, Auch die
von der Reichsbahnverwaltung anerkannten Richtlinien
gehen von dem Grundsatz aus, daß der formale Rechtsstandpunkt
des 8 6 RGO. den heutigen Verhältnissen
nicht gerecht werde, Es wird deshalb empfohlen, erneut
an die Eisenbahndirektion heranzutreten und sie zu bitten,
sich die gleichen Richtlinien zu eigen machen zu wollen,
In der Aussprache werden von den verschiedenen Veriretern
des Einzelhandels die bisher vorgebrachten Klagen
und Beschwerden in vollem Umftange bestätigt, Die Vollversamnılung
beschließt einstimmig, mit der Eisenbahndirektion
im vorgeschlagenen Sinne Verhandlungen aufzunehmen,
Punkt 7 der Tagesordnung: „Aenderung der
Satzungen des Schiedsamtes gegen unlauteren Wettbewerb‘“,
1Mierzu weist Herr Dr. Rutsch auf die in
der letzten Handelskammersitzung über diesen Punkt stattgefundenen
Beratungen hin, in welchen die von der
Geschäftsführung vorgeschlagenen Satzungsänderungen genehmigt
worden scien und man lediglich eine nochmalige
Nachprüfung der Frage, ob Rechtsanwälte zur Vertretung
vor dem Amt zugelassen werden sollen, für notwendig
gehalten habe, Dementsprechend hätten sich in der
Zwischenzeit die interessierten Kreise erneut mit diesem
Punkt befaßt, ferner sei in einem in der Nr, 3 der
„Saar-Wirtschaftszeitung‘‘ erschienenen Artikel über das
Einigungs- und Schiedsverfahren in Fällen des unlauteren
Wettbewerbs das Für und Wider in dieser Frage in eingehender
Weise einander gegenübergestellt worden, Es
handle sich jetzt darum, einen Ausweg aus der zutage
getretenen Verschiedenheit der Auffassungen in der Weise
zu finden, daß das „Prinzip der kollegialen Verhandlung
unter Standesgenossen“ für die Regel gewahrt bleibe und
auf der anderen Seite doch die Möglichkeit für eine Inanspruchnahme
von Rechtsanwälten gegeben werde, wenn
eine Partei besonderen Wert auf spezial-juristische Behandlung
der Materie lege, Eine solche Möglichkeit
eröffne die Erweiterung des in Frage kommenden Paragraphen
um den nachfolgend wiedergegebenen DPassus:
„Es ist auch gestattet, sich durch einen Rechtsanwalt
vertreten zu lassen, jedoch muß dies von der klagenden
Partei bei der Einreichung der Klage und von der
beklagten Partei bei der Abgabe der Unterwerfungserklärung
(gemäß & 9) bekanntgegeben werden,‘
Die nachfolgende Beratung ergibt das Einverständnis
der Versammlung zu dem gekennzeichneten Vorschlag
der Geschäftsführung, so daß damit auch diese Satzungsänderung
genehmigt Ist,
Punkt Sder Tagesordnung : „Stellungnahme zu
der Bedeutung der Abrede: franko verzollt‘‘, Es ist Streit
darüber entstanden, wer bei der Abrede „franko verzollt‘““
bei der Lieferung nach dem Saargebiet die Einfuhrumsatzsteuer
zu tragen hat, Hierbei ist zu beachten, daß
die Umsatzsteuer an sich kein Zoll, sondern eine Steuer ist,
Nach der Umfrage, die die Geschäftsführung abgehalten
hat, steht die saarländische CGeschäftswelt ganz überwiegend
auf dem Standpunkt, daß bei der Abrede „franko
verzollt Saarbrücken“ der Lieferant die Einfuhrumsatzsteuer
zu zahlen hat, weil in diesem Falle der Abnehmer mit
irgendwelchen Fracht-, Zoll- oder ähnlichen Spesen nichts
zu tun haben will, Lieferanten, die ins Saargebiet hinein
liefern, stehen natürlich auf einem anderen Standpunkt,
Herr Dr. Zirkler gibt dann näheres über das Ergebnis
der Umfrage bekannt, mit der die Handelskammer bei den
in Frage kommenden Kreisen Material für die Feststellung
erbeten hatte, Auf Grund dieser Unterlagen und der
daraufhin erfolgten Aussprache stellt die Vollversammlung
folgendes fest:
„Es besteht ein Handelsbrauch dahingehend, daß bei
der Abrede „franko verzollt“, wenn zwischen Lieferant
und Empfänger weitere Abmachungen nicht stattgefunden
haben, die Einfuhrumsatzsteuer von dem Lieferanten zu
tragen ist“
Zu Punkt 9 der Tagesordnung: „Die Holz-Wirtschaft
des Saargebietes‘*, erstattet Herr Dr, Pfeil
ein übersichtliches Referat, wobei er seinen Ausführungen
folgende 3 Teile zugrunde legt:
1. die Vorkriegsverhältnisse;
2, die Zwangswirtschaft während des Krieges;
3. die durch den Versailler Vertrag geschaffene Lage.
Zu ı, Im Rahmen der allgemeinen Holzwirtschaft der
‚orkriegszeiten spielte die Forstwirtschaft des Saargebietes
ine große Rolle, so daß zum besseren Verständnis der
3Zedeutung der Holzwirtschaft auf diese näher eingegangen
verden muß, Der Waldreichtum des Saargebietes stellte
‚on jeher im Haushalte der einzelnen Fürstengeschlechter
zw, für den Staatsfiskus einen bedeutenden Aktivposten
lar, Die Waldfläche des heutigen Saargebietes einschließich
der geschätzten Fläche der Privatwaldungen beträgt
‘und 57700 ha = 31% der gesamten Saargebietsfläche,
lie mit rund 192 130 ha anzusetzen ist, Von diesen Waldlächen
waren ursprünglich 96 % bestockt mit Laubhölzern
ınd hier in erster Linie mit Buchen und Eichen, daneben
n geringerem Ausmaße mit Birken, Eschen, Linden,
Weiden, Pappeln etc, Erst im 19, Jahrhundert, mit dem
Aufblühen der Bergwerke, wurde der Anpflanzung des
Vadelholzes eine besondere Bedeutung beigemessen, Heute
jeträgt der Bestand an diesen Holzarten: 75% Laubholz,
larunter 4300 Buchen, 27 % Eichen, 25% Nadelholz,
1er die Fichte vorherrschend,
Hauptabnehmer der Saarhölzer war in den ersten An-Äängen
die Eisenindustrie des Saargebietes, die zu den
3lanzzeiten des Hauses Nassau-Saarbrücken im 18, Jahrıundert
rund 100000 cbm Holz als Kohlholz jährlich
‚erarbeitete, Nach der Umstellung der Eisenindustzie in
ler Mitte des 19, Jahrhunderts auf die Kohlenbasis schied
lieser Abnehmer aus, An seine Stelle trat der Bergbau,
jer für die Zukunft als Hauptkonsument, allerdings in
»rster Linie für Nadelhölzer, in Frage kommen Sollte,
Daneben spielte früher der Export von Buchen- und
Zichenstämmen erster Qualität nach Holland mittels
7]lößerei auf der Saar, sowie der Brennholzbedarf der
Zevölkerung eine gewisse Rolle, Die jährlich in den
/orkriegsjahren gefällten Holzmengen in den Staatsforsten
yetrugen rund 150 0C0 fm,
Während in den ersten Anfängen der Charakter des
jaargebietes als Holzexportland für seine Harthölzer vorviegend
war, wurde dasselbe mit der Entwicklung des
/erkehrs auf der Eisenbahn infolge des riesigen Bedarfs
tier Gruben an den hier mangelnden Nadelhölzern bald
:in Importland für diese Sorte, der gegenüber die Einfuhr
ın anderen Holzarten in den Hintergrund trat, So betrug
lie normale Holzeinfuhr des Saargebietes in seinen heutigen
3renzen nach einer Statistik der Eisenbahn vor dem
<riege Jährlich rund 560000 cbm. An dem Gesamtholzjedarf
des Saargebietes beteiligten sich die Steinkohlenzruben
mit rund 490000 cbm. Daneben kamen als Abıehmer
in Frage: die Eisenbahn für ihren Schwellenbedarf,
lie ‘Post für den Bezug von Telegraphenstangen, die
veiterverarbeitende Holzindustrie, das Bauhandwerk und
chließlich die Bevölkerung mit ihrem Brennholzbedarf,
Die eigentliche Sägeindustrie spielte in den Vorkriegseiten
gegenüber den Schlüsselindustrien eine unterge-»rdnete
Rolle, Von rund 70 Holzfirmen betrieben zirka
» Sägewerke, gleichzeitig auch damit verbunden den
Aolzhandel, ;
In der weiterverarbeitenden Holzindustrie waren die
stuhl- und Kistenfabriken sowie die Möbelschreinereien
4ls Abnehmer und Verarbeiter am Platze,
Zu 2. Durch Senken der Kohlenförderung wegen
dersonalmangels ging in dem ersten Kriegsjahren die
Jolzeinfuhr in das Saargebiet stark zurück, Die Schwierigzeiten
der Holzzwangsbewirtschaftung, die sich in der
‚weiten Hälfte der Kriegsjahre einstellten, wurden durch
lie von den Holzinteressenten gegründete „Westdeutsche
lolzlieferervereinigung‘“ teilweise behoben, welche dem
<riegsamt und den Intendanturen bei der Holzzuteilung zur
seite stand und einigermaßen reibungslose Verhältnisse
ıerbeiführte, Letztere Vereinigung wurde nach Beendizung
des Krieges stillschweigend aufgelöst, Die Holznteressenten
des Saargebietes schlossen sich dem im Dez‚ember
1919 gegründeten Verein von Holzinteressenten an
der Saar an,
Zu 3, Die Veränderung der politischen und wirtschaftichen
Verhältnisse durch die Sonderbehandlung des Saarzebietes
im Vertrag von Versailles schuf für die Holzwirtschaft
eine vollständig neue Lage, Welche Schwie-‘igkeiten
durch die Anwendung des Friedensvertrages
ınd die Bestimmungen der Ein- und Ausfuhr für die
Folgezeit zu überwinden waren, soll hier nicht näher
largelegt werden; erinnert wird nur an das im Jahre
‚920 eingetretene Ausfuhrverbot für Holz seitens des
Deutschen Reiches, das schwerfällige Verfahren bei Er-'angung
der Ausfuhrbewilligungen sowie die unterschied-