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Nach Mitteilung im „Bulletin Douanier‘“ Nr. 608 vom
23. November 1928 ist folgende Antwort erteilt worden:
Der Zolltarif läßt zur Zollbehandlung von nicht bearbeiteten
Haaren (Z. T. Nr. 28) nur rohe Haare zu,
d.h. solche, die nach dem Abschneiden gesammelt werden
oder die einfach entfettet sind. Jede iortgeschrittenere
Bearbeitung bewirkt, daß die Erzeugnisse dieser Art in
die Gruppe der zugerichteten oder bearbeiteten Haare
(Z. T. Nr, 649) eingeordnet werden, ohne daß es nötig
st, besonders zu untersuchen, ob die Haare der Bearbeitung
des „Einziehens der Kettenfäden in die Litzen“
unterworfen worden sind oder nicht. Geglättete Haare
sind diejenigen, die in glattem Zustand vorgeführt werden
die gekräuselten sin] diejenigen, die einen gewellten Anblick
bieten, der entweder auf dem natürlichen Zustand
des Haares oder einer industriellen Bearbeitung beruht
Beide sind von Unreinigkeiten und Fremdkörpern befreit
Umsatzsteuer in Frankreich.
Berücksichtigung der Transportkosten,
An das Finanzministerium ist von dem -Deputierten
Maurice Berger die Anfrage gerichtet worden: 1. ob
die Umsatzsteuer von dem Bruttobetrag der Rechnungen,
die ohne Abzüge vorgelegt werden, zu entrichten ist,
wenn diese Rechnungen die Bemerkung tragen „unsere
Waren werden auf Risiko und Gefahr des Empfängers
befördert; unsere Preise verstehen sich für die Ware ab
Abgangsbahnhof; auf den Rechnungsbetrag wird ein der
Höhe der Transportkosten entsprechender Abzug gewährt“
2. ob im Gegenteil, wie es richtiger erscheint, die Steuer
nur von dem Nettobetrag der Rechnung geschuldet wird,
da der Abzug den Charakter eines Rabatts hat, der zu
diesem Zwecke in den Büchern des Verkäufers geführt
wird und da die Transportkosten in diesem Falle eine
Ausgabe des Käufers darstellen, da die Lieferung vo
dem Transport erfolgt; 3. auf welchen Gesetzespara
graphen die Besteuerung nach dem Bruttobetrag der
Rechnungen beruht,
Auf diese Anfrage ist nach dem „Bulletin Douanier“
Nr. 610 vom 50. November 1923 folgende Antwort erteilt
worden: Die Tatsache, daß der Verkäufer dem Ankäufer
die von ihm bezahlten Transportkosten in Anrechnung
bringt, beweist, daß der Verkauf zu einem
Preis unter der Verkaufsbedingung „franco‘* abgeschlossen
worden ist und daß die Parteien einen Preis vereinbarl
haben, der unter anderm diese Kosten in sich schließt,
Nach den Bestimmungen des Artikels 62,1, des Gesetzes
vom 25, Juni 1920 (Artikel 3, Nr. 1 des Kodifikationsdekretes
vom 28. Dezember 1926) ist die Umsatzsteueı
für Personen eingeführt worden, die Waren verkaufen,
und zwar ist sie von dem Betrag der tatsächlich und
endgültig verwirklichten Verkäufe zu berechnen. Dieseı
Betrag besteht in dem Preis, der zwischen dem Verkäufe:
und dem Bezieher vereinbart worden ist, d.h. in deı
(jesamtsumme, die der letztere als Gegenwert für die
ıhm gelieferten Waren entrichten muß. Folglich müssen
wenn der Verkäufer seine Ware zu einem Preis „fre
Hafen‘ verkauft, anders ausgedrückt, wenn die Transportkosten
einen Teil des Preises bilden, diese Kosten bei deı
Entrichtung der Steuer in Betracht gezogen werden. Das
gilt auch, wenn die Ware von dem in Frage kommenden
Hafen versandt würde, da durch Bezahlung der Transportkosten
in diesem Falle bei der Einfuhr der Käufer
sich entsprechend von der Schuld befreit, die er gegenüber
dem Verkäufer vereinbart hat.
(„Journal Ofßeiel.‘)
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27. Nov. |
Fr.
4, Dez.
Fr.
Mühlenfabrikate:
Tendenz: behauptet.
Weizenmehl, Basis fleur
Weizenmehl, Super.
Weizenmehl, innerfr. .
Roggenmehl 0
Roggenmehl 01
Weizenkleie, fein
Weizenkleie, grob
Roggenkleie .
Weizenfuttermehl
Roggenfuttermehl
239
231
239
231
m.Sach
200 209
194 194
93 93
97 97
97 97
112—117 111-116
115—122 116—120
Getreide:
Tendenz: behauptet.
Weizen, einheimischer
Weizen, französischer ,
Roggen, einheimischer
Roggen, französischer
Roggen, deutscher . .
Braugerste, elsässische
Futtergerste _
‘after, neuer, .
Auslandshafer
Auslandsweizen
Platamais .
Pfälzer Roggen
149
156
128
186
148
154
128
186
o. Sach
”
14
130 135
127—1584
168-176
146
148 Q. Sad
180135 m.
127—184 0°
168—176
146
Rauhfutter, Kartoffein usw.
Tendenz: unverändert.
Wiesenheu, lose . .
Wiesenheu, gepreßt
Luzerneheu, lose
Luzerneheu, g=pr.,
Getreidepreßstroh
Kartoffeln, weiße
Kartoffeln, rote. .
Kartoffeln, Industrie
Zwieheln
68
72
75
Qmr
72
TS
SC
Al)
+2
45
46
LM
H)
42
45
46
30)
*) Die angegebenen Tendenzen beziehen sich imme:
auf die letzte Börsennotierune‘.
„Dungen.
Belgien.
17. Dezember: Commandant des Troupes
des Chemins de Fer, Anvers-Borgerhout, Caserne 5:
203 759 Stück Fichtenholz; rundzs Winkeleisen, halbrundes
Winkeleisen; 4 Stahlbleche; 425 kg Nietez U-Stücke und
Flachstahl; 175 messingne Rauchröhren, 260 kg rote
Kupferröhren, 400 m Hanftaue. Lastenheit durch die Ausschreibungsbehörde
oder das Bureau des Adiudications.
Brüssel, rue de Loxum 16.
18. Dezember: Service du Charroi Automobile
et des Carburants, Brüssel, rue du
Meridien 10: 30000 kg Benzin A, 30000 kg Benzin C
und 30000 kg Benzin V für Motoren. Lastenheft Nr, 1897
183-184 durch die Ausschreibunzsbehörde.