Full text : 33.1928 (0033)

Uebersicht über die Täligkeit des Arbeitsnachweises
der Stadt Saarbrücken im Monat Oktober 1928,

Rest des
Jormonats |

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Oktober
962
Septemb.
544
mehr
115
weniger

509

51

Die saisonmäßige Abschwächung des Arbeitsmarktes
trat im Berichtsmonat stärker in Erscheinung. Der im Berichtsmonat
 ausgebrochene Streik im Buchdruckergewerbe

Ve

sowie die teilweise Arbeitsniederlegung im Asko blieben
ohne besonderen Einfluß auf den Arbeitsmarkt. Di«<
Zahl der unterstützten Erwerbslosen ist im Berichtsmona!
erheblich gestiegen.
Die Landwirtschaft hatte nur geringen Bedarf. In deı
Schwerindustrie ist der Beschäftigungsgrad ebenfalls zu
rückgegangen. Ein Werk nahm größere Arbeiterentlassun:
gen vor. In der Beschäftigungslage des Holzgewerbe:
machte sich ein Rückgang bemerkbar. Ein Betrieb nahır
Entlassungen vor. Im Nahrungsmittel- und Bekleilungsgewerbe
 war die Lage wenig verändert. Der Kräftebedari
war unbefriedigend. Der Baumarkt zeigte einen weiteren.
nicht unerheblichen Rückgang. Maurer, Maler, Zimmerer.
Dachdecker und Pflasterer sind stellenlos gemeldet. Aul
dem kaufmännischen Stellenmarkt ist eine Besserung wede'
eingetreten noch zu erwarten.
Weibliche Abteilung. Die Nachfrage nach gutem
Hauspersonal hielt auch im Berichtsmonat weiter an,
während die Unterbringungsmöglichkeiten für ungeschultes
Personal äußerst schwierig sind. Auf dem kaufmännischen
Stellenmarkt hat sich die Lage weiter verschlechtert. Vermittelt
 wurden besonders Anfängerinnen. Der Beschäftigungsgrad
 für Arbeiterinnen wechselnder Art hat sich
leicht gebessert

‚en.

Eisce -*hahkhnı.

Personen- und Gepäckverkehr zwischen Stalionen der
Saarbahnen und österreichischen Statienen.
Mit Gültigkeit vom 153. November 1928 ist ein neucı
Tarif erschienen, durch den der Tarif vom 1. Mai 10928
aufgehoben und ersetzt wird. In den Tarif ist die Station
Saarbrücken Hbf. mit Schnittsätzen nach den süddeutschösterreichischen
 Grenzpunkten aufgenommen, Die im Tarii
in Reichsmark angegebenen Preise werden bei der Abfertigung
 bei den Saarbahnen zum Kurse von 1 RM. =
6,10 Fr. umgerechnet und in Franken erhoben. Der
Tarif ist zum Preise von 30,50 Fr. bei der Drucksachenverwaltung
 der Eisenbahndirektion in Saarbrücker
käuflich zu haben.
Weitere Auskunft über diese im Amtsblatt der Regierumgskommission
 Nr. 47 vom 1. Dezember 1928 erschienene
 Bekanntmachung erteilt auf Verlangen das Verkehrs-
 und Tarilbüro der Handelskammer.

Deulsch-Ischechoslowakischer Personen- und Gepäckverkehr.

Mit Gültigkeit vom 1. Dezember 1928 ist ein neuer
Tarif erschienen, in dem wie bisher der Bahnhof Saarbrücken
 Hbf. enthalten ist. Hiernach können Personen
und Reisegepäck nach Karlsbald, Marienbad und Prag
direkt ahgefertigt werden

Tariimäßige Bezeichnung von Eisen und Stahl,
und Eisen- und Stahlwaren im Frachthriel
Die Eisenbahndirektion ersucht uns, die der eisen- und
metallverarbeitenden Industrie angehörenden Firmen zu
verständigen, daß bei allen Sendungen aus Eisen und
Stahl, Eisen- und Stahlwaren die nähere Inhaltsbezeichnung
 „Eisen‘* nicht fehlen darf, wenn die entsprechenden
Tarife angewendet werden sollen. Die Inhaltsbezeichnungen
 müssen also beispielsweise lauten:
Eisendraht, nicht Draht (Kupferdraht),
eiserne Gußstücke., nicht Gußwaren (Gelbguß).

eiserne Röhren, nicht Röhren (Kupferrohre),
eiserne Maschinenteile,
Eisen-Schrott, nicht Schrott (Metallschrott)
USW.
Den nur eisenschaffenden oder nur eisenverarbeitenden
Betrieben wird bei Neudruck von Frachtbriefen der Vordruck
 „Eisen‘‘ im Frachtbrief empfohlen.
Wir machen die Firmen auf die Beachtung dieser
Tarifbestimmungen ausdrücklichst aufmerksam, da nur da:
durch falsche Tarifanwendungen und zahlreiche Erstat
‘ungsanträge vermieden werden können.

Beschlüsse der Ständigen Tarifkommission.
Die Ständige Tarifkommission hat in ihrer 153. Sitzung
om 14,15. November 1928 in Stuttgart folgenden Beichluß
 gefaßt:
1. Aenderungenin der Tarifstelle „Bleche
und Platten“,
Es wurde beschlossen:
a) Förderwagenbleche, Well- und Dachpfannenbleche,
sämtlich auch verzinkt oder verbleit, nach Klasse C
zu versetzen;
Hochglanzbleche den übrigen Schwarzblechen dadurch
 gleichzustelien, daß sie in der Anmerkung
zu Ziffer 3 der Kiasse C nicht mehr besonders aufgeführt
 werden;
in Ziffer 2 der Klasse D das Wort „warm‘‘ vor
„gewalzt‘“ zu streichen, also auch die kalt gewalzten
Bleche nach Klasse D zu tarifieren, sowie dieser
Beschluß als dringlich zu hehandeln.
2. Röhren.
Angenommen wurde der Antrag, die verbleiten unc
mit einem geringwertigen Asphaltlack versehenen Röhren:
verbindungs-, -befestigungs- und -verankerungsteile in di«
ermäßigte Stückgutklasse aufzunehmen.
In die Klasse B soll an hesonderer Stelle aufgenommer
werden:
„Röhren, Nutenröhren und Stäbe aus Eisen odeı
Stahl mit Mantel aus unedlen Metallen, auch ver
nickelt oder lackiert oder gefärbt.“
In einer Erläuterung dazu wird darauf hingewieser
werden, daß unter die Bezeichnung „Röhren“ auct
„Schlitzröhren“ fallen.
            
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