daß das beim Bezug vorliegende empirische Ergebnis
durchaus nicht in seiner Gesamlheit für die Entscheidung
verwerlel werden kann, weil es nicht
frei von Fesseln erfolgt ist. Der Bezug aus
Deutschland unterliegt cben, wie schon dargetan, nach
wie vor einer Zoallbelastung. Es hat zwar einmal eine
Zeit gegeben, wo der Bezug aus Deutschland und
aus Frankreich gleichermaßen von Zollbelastungen
frei war, nämlich in der durch das Saarstatut vorgeschrichbenen
Zollübergangszeit, die am 10. Januar 1925
abgelaufen ist, Die Bezugszahlen aus dieser Zeit sind
aber überhaupt nicht zu verwerlen, weil damals der
Bezug durch die InMationserscheinungen zunächst in
Deutschland und dann in Frankreich und ferner durch
den passiven Widerstand und seine Folgen beein-Hußt
waren, Vor eine so unbeeinflußte Wahl, wie
sie bei seinem Absatz in der lelzten Zeit gegeben
war, ist das Saargebiel hinsichtlich seines Bezuges
nic gestellt worden.
Wenn man danach überhaupt mit den Bezugszahlen
für die Frage der Zugehörigkeit der Saarwirtschaft
zu dem deutschen oder französischen Währungsgebiet
etwas anfangen will, dann muß man die
Zusammensetzung dieses Bezuges elwas
näher beleuchten. Dabei könnte sich theoretisch ergeben,
daß sich durch die besondere Stellung, die
das Saargebiet seit dem Waffenstillstand einnimmt,
eine struklurelle Veränderung seines Bezuges ergeben
hälle in der Art, daß ein notwendiger
Bezug aus dem übrigen Deutschland durch ein
anderes Bedürfnis des Bezuges aus Frankreich
abgelöst worden wäre. Damit wäre für den ÄAugenblick
und solange bis eine, vielleicht langwierige
Rückumstellung durchgeführt wäre, eine Verbundenheit
der Saarwirtschaft mit dem französischen Wirtschaftskörper
neuentstanden. Eine solche Erscheinung
ist! aber so gut wie garnicht eingetreten. Das, was das
Saargebiet von Frankreich bezieht, sind durchweg
Waren, die man als „vertretbar“ bezeichnen und
die der Bezieher ohne wesentliche Nachteile heute
hier und morgen da kaufen kann. Es ist vornehmlich
die große Masse der Lebensmittel, in denen
Frankreich den saarländischen Markt beherrscht. Da:
gegen bezieht das Saargebiet aus Deutschland vornehmlich
Fertigerzeugnisse, hei deren Wahl besondere
Qualitäts- oder Geschmacksbedürfnisse in Frage kom
men. Es handelt sich dabei zunächst um die mannig
Falligsten Waren Ges täglichen Bedarfs, wozu vor allem
Möbel, Textil- und Schuhwaren sowie Markenarlikel gehören.
Ferner ist besonders der Bezug des Saargebiets
für seine industrielle Ausrüstung hervorzuheben. Hier
spielt neben der Einordnungsnotwendigkeit in die vorhandene
Ausrüstung und dem Umstand, daß der Arbeiterstamm
an deutsche Maschinen gewohnt ist, vor
allem auch die Frage eine Rolle, daß man cine
Umstellung auf französische Industrieausrüstung nicht
wagt, weil der gegenwärlige Zustand mit Sicherheit
nicht als ein dauernder erkannt wird. Zusammenfassend
kann man sagen, daß dem übrigen Deutschland
durchgängig trotz der Zollgrenze diejenigen
Lieferungen verblieben sind, deren Neugewinnung
durch Frankreich den strukturellen Charakter des
snarländischen Bezugs verändert hätte.
Ein besonderes Wort ist nun noch zu sagen hinsichtlich
der Erzbezüge des Saargebietes aus
Vrankreich. Die Saarhütten bezichen im Jahr über
1 Millionen Tonnen lothringisches Erz in einem Gesamiwert
von eitwa 200 Millionen Franken. Der Bezug
von lothringischem Erz durch die Saarhütten hat
auch Irüher stattgefunden und wird auch in Zukunft
voraussichtlich stattfinden. Dasselbe gilbt übrigens
auch für eine Reihe anderer von der Saarindustrie
benötigter industrieller Rohstoffe. An sich ist also
eine Aenderung der Bezugswirtschaft des Saargebietes
nicht eingelreten. Eine Aenderung liegt nur insofern
vor, als das früher deutsche Elsaß-Lolhringen,
aus dem ein großer Teii dieser Rohstolflieferungen
stammt, französisch geworden ist
Zweifellos isl also hier ein saarländisches Bezugsbedürfnis
--—- und zwar beim Erzbezug ein überaus
wichtiges, weil die Saareisenindustrie auf die Verhüllung
lothringischen Erzes eingestellt ist — gegeben.
das ohne Umstellungsmaßnahmen der Saarwirtschaft
nur im heute französischen Wirtschaftszebiet
gedeckt werden kann. Aber die Dinge liegen
loch so, daß die neue Grenze zwischen den Saarıülten
und den Erzgruben im früheren deutschen
Lolhringen nicht nur den Abnehmer vom Lieferanten,
sondern auch den Lieferanten vom Abnehmer trennt,
and daß dem Bezugsbedürfnis der Saarhütten ein
>benso starkes Absatzbedürfnis der lothringischen Erzzruben
gegenübersteht. Und besonders ist zu beachten,
laß für die Kohle die Sache umgekehrt liegt
und daß hier cin Bezugsbedürfnis Frankreichs und
larunter vornehmlich des heute französischen Elsaß-‚othringens
immer gegeben sein wird, wenn es auch
»rheblich kleiner sein wird, als die heute vom französischen
Staat durchgesetzten Lieferungen nach
Frankreich, Die Erzfrage und die Kohlen-'rage
drängen zu einer Verständigung,
Jei der beide Fragen ausbalancierft würden und
»inen Einfluß in der Richtung, daß das Saargebiel
n das französische Wirtschaftsystem hinübergezogen
würde, nicht ausüben könnten. Bei diesen beiden
“ragen ist noch zu betonen, daß die künftige ZoHzestaltung
keine Rolle spielt. weil Erze und Kohlen
ind die anderen in Frage kommenden Rohstoffe
durchgängig zollfrei sind.
Eine Sonderbetitrachtung verdienen endlich noch
liejenigen Bezüge aus Frankreich, die dieses nur im
Pransil passieren. Die meisten Bezüge des Saargejietes
von Uebersce — hauptsächlich Rohstoffe und
Lebensmittel -— gehen heute über Frankreich in das
Saargebiet ein und erscheinen, wenn sie in Frankveich
umgeschlagen werden, als saarländischer Bezug
aus Frankreich. Der Weg ist zwangsweise vorge-‚schrieben,
weil ein Bezug, der nicht über franzö-;jiche
Häfen (darunter auch Straßburg) oder nich!
‘ber Antwerpen mit belgisch-französischem Grenzibergang
erfolgt. eine besondere Zollbelastung /suraxe)
mit sich bringt. Für die Darlegung dessen, was
las Saargebiet aus Frankreich bezicht, dürfen diese
Fransitbezüge höchstens mit der Handelsmarge und
nit den Transportkosten eingesetzt werden. Auch
liese fallen aber Frankreich nur zu infolge der Einzliederung
des Saargebietes in das französische Zollsvelem
Aus dem Dargelegien ergibt sich zwingend, daß
lie Saarwirischaft trotz der Einwirkungen, die sie im
Verlauf der ihr im Versailler Vertrag zugewiesenen besonderen
Stellung erfahren hat, in ihrer Gesamtheit
2in Glied der deutschen Wirtschaft geblieben ist und
laß die von Frankreich versuchte Umpflanzung keinen
Erfolg gehabt hat. Die Untersuchung weist allerdings
andererseits darauf hin, daß starke Verbundenheiten
des Saargebietes mit der französischen Wirtschaft bestehen,
Dieser Umstand erklärt sich großenteils allein
lurch die geographische Lage des Saargebietes an der
ürenze Frankreichs; es spielt bei ihm ferner die lange
Verbundenheit des Saargebietes mit Elsaß-Lothringen
nit. Bei der Rückgliederung des Saargebietes, die
nach dem Vorstehenden keine Umstellung der Saarwirtschaft
erfordern und daher keinerlei Lebens-{ragen
berührende Schwierigkeiten mit sich bringen
wird, ist die Möglichkeit gegeben, den wirtschaftlichen
Beziehungen des Saargebietes mit Frankreich
Rechnung zu tragen. Der deutsch-französische Hanlelsvertrag
bedarf dann unter allen Umständen einer
Ergänzung, weil er in seiner jetzigen Form das Saar.
zebiet nicht als Teil des deulschen Zollgebietes berücksichtigt.
Wenn dabei Frankreich einen Teil des ihm
ı1cute im Saargebiet zusätzlich durch die Zolleingliederung
zugewachsenen Absatzes wieder verlierl, so
auscht es dafür eine Dauerlösung für diesen Teil
seines Wirlschaftsverkehrs ein, die wertvoller ist, als
der heute ihm nur für kurze Frist mögliche Vorleil,
Ss muß ja auch bedenken, daß dem Saargebiet auf
ler anderen Seite ein zusätzlicher Vorteil im Verkehr
nit Frankreich zugewachsen ist, auf den es ebenfalls
wieder teilweise verzichten muß. Wenn man die
Dinge vom Interesse des Saargebietes aus allein berachtet,
dann ist natürlich das Interesse an der
Dauerlösung noch ‚größer, denn heute leidet im Saarzebiet
alle und jede wirtschaftliche Betätigung unter
lem Unsicherheitsfaktor des heutigen VUebergangs:
zustandes