Wohin gei.6rt die ‚ sirtschaft?
Van Gerichtsassessor A. Lütke. Saarbrücken
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Das Jahr 1928 hal der Saarwirlschaft zwei wichtige
Ergebnisse beschert, auf deren Zustandekommen sie
seit langem geharrl hat: Die Saarzollfirage hat mit
der dem deutsch-Iranzösischen Handelsvertrag vom
August 1927 machfolgenden Saarzollvereinbarung von
23. Februar 1928 ihre abschließende Lösung gefunden,
die voraussichllich nur noch durch Ergänzungen und
Verbesserungen und nicht mehr durch eine Umgestaljung
verändert werden wird, und der französische
Franken ist am 23, Jani 1928 geselzlich stabilisiert
worden. Das leiztere Ereignis bedeutet zunächst und
unmittelbar, daß das Saargebiet, das nach der deutschen
Inflation auch noch die Inflation des ihm im
Jahre 1923 kurz vor dem Zusammenbruch der Mark
aufgezwungenen französischen Franken hat durchmachen
müssen, die daraus enlspringenden Leiden
endlich hinler sich hal, weil nunmehr — der deutschen
Slabilisierung von 1923 und der Stabilisierung
der übrigen zerrütlteten europäischen Währungen folgend
—- der französische Franken menschlichem Ermessen
nach seine endgültige Festigung erfahren hat.
Wie man hier einfügen darf, läßt sich zurzeit ein
abschließendes Bild über die Schädigungen der Saarwirlschaft
durch ‚die Inflationszeit noch nicht gewinnen,
sondern dazu bedarf es noch der Wegräumung
des Inflationsschutts, worunter die Bereinigung der
durch die Inflation völlig in Unordnung gebrachten
Bilanzen hervorzuheben ist. Die Tatsache. daß die
Französische Währung den Reigen der europäischen
Stebilisierung schließt und künftig in Kuropa nur
mehr mit stabilen Währungen zu rechnen ist, bedeutel
weiler einen auch dem Saargebiet zugute kommenden
erheblichen Fortschritt in der Konsolidierung
der europäischen Verhältnisse, wenn sich dieser Fort
schritt auch erst allmählich mit der stärkeren Auswirkung
der Stabilisierung in den einzelnen Ländern
zeigt und noch viele Zeit vergehen muß, ehe alle
Inffalionswirkungen verschwunden sind. Endlich ist -—
und das ist für die zukünflige Stellung der Saarwirt
schaft von besonderer Bedeutung — die französische
Stabilisierung, wenn man ihre Bedeutung an den Grün
den mißt, die zur Einführung der französischen Währung
im Saargebiel geführt haben, ein endgültiger
Abschluß der Polilik Frankreichs, durch Eingliederung
des Saargebietes in das französische Währungsgebiet
die von ihm beabsichtigte Umpflanzung des
Saargebietes aus dem deutschen in den französischen
Wirtschaftskörper zu fördern, eine Politik, die entsprechend
auch auf dem Zollgebiet durch die Lösung
des Saarzollproblems im wichtigsten Teil ihr Ende
gefunden hal. Wenn die Währungen in Deutschland
und Frankreich in gleicher Weise stabil sind, dann
kommt der Tatsache, daß das Saargebiet die französische
Währung hat, für den Warenaustausch des
Saargebietes mit dem übrigen Deutschland und mit
Frankreich so gul wie überhaupt keine Bedeutung zu.
Anders lagen die Dinge. solange Inflationszeiten
herrschien, denn damals zeigte sich ein starker Einfluß
der inflationierten Währungen auf den Warenaustausch,
ein Einfluß, der sich als Valutadumping und
als Valutaschutzmauer charakterisiert.
Der geschilderte innere Zusammenhang der Währungsfrage
mil dem Saarzollproblem. das seinerseils
den Warenaustausch mit dem übrigen Deutschland und
mit Frankreich 'unmiltelbar angeht, führt nunmehr
nach geschehener Lösung beider Fragen zu der Betrachlung,
wie sich dieser Warenaustausch heute geslaltet
und ob und inwieweit ein Umpflanzungsvorgang
sich vollzogen hat. Wenn man dabei die Zahlen
der vergangenen Jahre mit heranzieht, dann ist zunächst
zu beachten, daß der gesetzlichen Währungsstabilisierung
schon scit Herbst 1926 eine de facto Stabilisierung
vorausgegangen war. Ferner ist bei der Zollirage
zu bedenken, daß für die Ausfuhr des seit dem
10. Januar 1925 in das französische Zollgebiet einzegliederten
Saargebietes nach dem übrigen Deutschland
eine Zollbelastung praktisch nur kurze Zeit bestanden
hat. Nicht lange nach dem 10. Januar 1925
(rat nämlich das System der deutschen Zollstundungen,
las praklisch Zollfreiheil bedeutete, in Wirksamkeit,
ınd mil diesem System wurde solange geholfen, bis
vertragliche Abmachungen zwischen Deutschland und
“rankreich vorlagen, die zuerst im August und No-‚ember
1926 erfolgten. Sie sind schließlich in dem
eizt vorliegenden Saarzollabkommen dahin ergänzt
ınd zusammengefaßt, daß für alle saarländischen Inlustrieerzeugnisse
-—- mil einigen bedauerlichen Ausı1ahınen
— im Rahmen ausreichender Konltingente
Zollfreiheit nach dem übrigen Deutschland bewilligt
vorden isl. Für die umgekehrte Richtung. für den
3Zezug des Saargebieles aus dem übrigen Deutschland
st darauf hinzuweisen. daß der heule vorliegenden
„Ösung eine Zeit der Belastung mil den französischen
Maximalzöllen voranging, die .- von einigen Ausnahnen
abgesehen — erst mit dem Abschluß des deutsch-'ranzösischen
Handelsvertrages im August 1927 durch
lie Minimalzölle ersetzt wurden, und daß Sondervoreile
für das Saargebiet erst seil dem Inkraftireten
ler verschiedenen Saarzollabkommen gegeben sind,
also erstmalig seit August und November 1926. und
laß diese Sonderzugeständnisse sich nur in einem
bescheidenen Rahmen bewegen, Festzuhalten ist dabei,
daß die Belastung des saarländischen Bezugs aus
lem übrigen Deutschland durch Zölle, wenn auch
in abgemilkderter Form und durchbrochen durch einige
Zollfreiheiten, der heute gegebene Zustand ist.
Die Zahlen für den Warenaustausch des Saargebietes
mit dem übrigen Deutschland ergeben sich aus der
deuischen Außenhandelsstatistik und zeigen folgendes
Bild:
Einfuhr in das Reichszollgebiet [Ausfuhr a, d, Reichszollgebiet
t RM. t RM.
i. Halbjahr 1928 1252 913,5 108 539 000) 533 510,5 49 288 000
|. Halbjahr 1927 12183 800,4 109519 000| 470 518,6 36116 000
Wenn man die Zahlen für das erste Halbjahr 1928
verdoppell und für den Warenbezug des Saargebietes
aus dem. übrigen Dealtschland noch eine Sleigerung
lurch das Weihnachtsgeschäft hinzurechnet, kommt
nan darauf, daß im laufenden Jahr das Sargebiel
für rund 220 Millionen Reichsmark nach dem übrigen
Deutschland liefert, während cs von dort eiwa für
L10 Mill. Reichsmark bezieht. Die entsprechenden Zahlen
des Vorjahres sind 230 Millionen Mark Lieferung
ınd 80 Millionen Mark Bezug. Das Nachlassen der
Lieferung nach dem übrigen Deutschland gegen
las Vorjahr hängt damit zusammen, daß das Jahr
1927 ein Jahr guter deutscher Konjunktur war und
ijaß in diesem Jahr eine Abschwächung dieser Konjunktur
erfolgt ist. Die Sleigerung des Bezuges ist
vornehmlich cine Folgeerscheinung der eingetretenen
Zollerleichterungen infolge des deutsch-französischen
Handelsvertrages und des Saarzollabkommens.
Für die Richtung des saarländischen Warcnverschrs
mit Frankreich liegen nur Schätzungen
vor. Die richtige Schätzung ist meines FErachens,
daß die Einfuhr Frankreichs nach dem Saarzebiel
etwa 200 Millionen Reichsmark und die Aus->Xıhr
des Saargebietes nach Frankreich elwas Über
100 Millionen Reichsmark ausmachl. Von französischen
Propagandastellen, die gegen jede Rückglicderung
des Saargebietes arbeiten, wird die erstere Zahl
auf 200 Milliarden Franken = 333 Millionen Reichsmark
und neuerdings sogar noch höher angegeben
Wegen der weiten Verbreitung, die diese Propagandavehauptung
gefunden hat, ist es notwendig — wie