Full text : 33.1928 (0033)

y

den im Einzelhandel üblichen Preisen nur Fr. 1600.-betrug.

Darum nochmals: Kauft am Platze bei ortsansässigen
Geschäften!

yerlängerung der Bestimmungen
über das Wohnungswesen.
Verordnung betr. Verlängerung der Gellungsdauer
der Verordnung vom 27, Juli 1926 betr. Abänderung
 der Besiimmungen über das Wohnungswesen
in der Fassung der Verordnung vom 16. Dezember
1927 belir. die Regelung des Wohnungswesens.
(Amtsbl d. Reg.-Komm. Nr. 45 vom 15. November 1928.)
Gemäß Artikel 2 der Verordnung vom 27. Juli 1926
in der Fassung der Verordnung vom 16. Dezember 1927
betreffend die Regelung des Wohnungswesens wird folgendes
 angeordnet:
Artikel 1.
Die Geltungsdauer der Verordnung vom 27. Juli 192€
in der Fassung der Verordnung vom 16. Dezember 1027
betreffend die Regelung des Wohnungswesens wird hierdurch
 bis zum 30. Juni 1929 verlängert.
Artikel 2.
Diese Verordnung tritt in Kraft am 1. Januar 1929
Saarbrücken, den 24. Oktober 1028.
Im Namen der Regierungskommission.
Der Präsident: gez. E. C. Wilton.

Ladenschluß in der Lebensmittel- und Tabakbrandhe;
Geschäftsverkehr am Lichtiestsonntag.
Das Amtsblatt der Regierungskommission Nr. 45 vom
i5. November 1928 veröffentlicht folgende Bekanntmachungen“‘


Bekannimachung
belir. Ladenschluß im Handelsgewerbe.
Auf Grund des 8 130e Abs. 2 Ziffer 2 und Abs. 3
der R.G.Ordg. in der Fassung der Verordnung der Re:
gierungskommission vom 17. Oktober 1928 wird nach
stehendes bestimmt:
1. Im Kalenderjahr 1928 dürfen an den Samstagen die
offenen Verkaufsstellen der Lebensmittel- und Tabak
5ranche bis 20 Uhr geöffnet sein.
2. Im Kalenderjahr 1928 dürfen die offenen Verkaufsstellen
 der Bäckereien werktags von 5 bis 7 Uhr früh
geöffnet sein.
3. Vorstehende Bestimmung tritt mit dem Tage ihrer
Veröffentlichung im Amtsblatt der Regierungskommission
in Kraft.
4. Die Regelung des Ladenschlusses für 1929 erfolg!
später

Saarbrücken, den 8. November 1928.
Der Polizeidirektor:
vez. Dr. Mathern.

Bekanntmachung
betr. Sonntagsruhe im Handelsgewerbe,
Auf Grund des 8 105b Abs. 2 RGO. und des Ab:
schnittes 5 Abs. 2 der Bekanntmachung der Polizeidirektion
 vom 24. März 1928 betr. die Sonntagsruhe im
Handelsgewerbe wird bestimmt:
Der Sonntag des 2. Dezember 1928 (Lichtfest) wirc
für den erweiterten Geschäftsverkehr (von 14 bis 18 Uhr!
ireigegeben.
Saarbrücken, den 8. November 1028.
Der Polizeidirektor:
gez. Dr. Mathern.

Beschluß
befr. Inverkehrbringen von Schuldverschreibungen.
Amtsbl. d. Reg.-Komm. Nr. 45 vom 15. November 10928.)
Auf Grund des 8 795 BOB. und des Artikels 8 der
susführungsbestimmungen zum BGB, vom 16. November
18990, zemäß der Verordnung der Regierungskommission
vom 2. August 1921 (Amtsblatt S. 126) wird der Hypo-;hekenbank
 Saarbrücken die Ermächtigung erteilt, im Saarzebiet
 Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zu einer
Gesamthöhe von 8 Millionen Franken (Goldwährung der
französischen Republik vom gegenwärtigen Gewicht und
Feingehalt; 500 Franken entsprechen 32,75 g Rauhgold
von 900-1000 Feingehalt == 29,475 g Feingold) in einer
Serie I F, eingeteilt in 4 Unterabteilungen mit der Bezeichnung
 Lal, Il, Mi und IV in Stückem von 500 Fr
Nominalwert in Verkehr zu bringen.
Die Ausgabe einer jeden Unterabteilung von je 2000 006
Franken ist der vorherigen Zustimmung des Mitgliedes der
Regierungskommission für die wirtschaftlichen Angelegen:
1eiten unterworfen,
Saarbrücken, den 7. November 10928.
Im Namen der Regierungskommission
Der Präsident: gez. E. C. Wilton.

Inhalt des Amisblattes der Regierungskommission
Nr. 45 vom 15. November 1928.
Amtliches.
Verwaltung des Innern.
Verordnung betr. Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung
 vom 27. Juli 1926 betr. Abänderung der Bestimmungen
 über das Wohnungswesen in der Fassung
der Verordnung vom 16. Dezember 1927 betr. die
Regelung des Wohnungswesens (s. heutige „Saar-Wirtschaftszeitung“).

Bekanntmachung betr. Bestellung zu Mitgliedern der Disziplinarkammer.

Bekanntmachung betr. Verlust von Führerscheinen (10 1853.
3724, 4487, 9168).
Bekanntmachung ‘betr. Verlust von Zulassungsbescheinigungen
 (3673, 10418, 10583, 7843, 4680).
Verwaltung der Finanzen.
Bekanntmachung betr, Verlust eines Dienstausweises
Oeffentliche Arbeiten,
Eisenbahn- und Postwesen.
Bekanntmachung betr. Verlust von Straßenbenutzungs
gebührenkarten,
Wirtschaftliche Angelegenheiten.
Beschluß (s. heutige „Saar-Wirtschaftszeitung“‘).
Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über Feingoldhypotheken
 (s. heutige „Saar-Wirtschaitszeitung“‘).
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Bekanntmachung betr. Ladenschluß im Handelsgewerbe
(Ss. heutige ‚„Saar-Wirtschaftszeitung“‘).
3Zekanntmachung betr. Sonntagsruhe im Handelsgewerbe
(s. heutige „Saar-Wirtschaitszeitung‘‘). ;
3Zekanuntmachung betr. Eintragung in die Liste der beim
Landgericht Saarbrücken zugelassenen Rechtsanwälte.
Jekanntmachung betr. Eintragung in die Liste der beim
Amtsgericht Lebach zugelassenen Rechtsanwälte.
Nachweisung von offenen, den Versorgungsanwärtern vor
behaltenen Stellen

Konkurseröffnung im Saargebiet.
Kaufmann Nikolaus Reinert, Saarlouis. Eröffnungstermin
13. November 1928, nachmittags 3,30 Uhr. Konkursverwalter:
 Geschäftsführer Jakob Iuda, Saarlouis.
            
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