Full text : 33.1928 (0033)

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statislischen Warenverzeichnisses ein besonderer Kontingenischein
 ausgestellt wird, z. B.:
7852 .... Grenzwert RM. ....
785b .... Grenzwert RM. ....
Es empfichlt sich daher, zu jeder statislischen Nummer
einen besonderen Schein auszustellen.
Handelt es sich um die Einfuhr von Waren aus dem
Saargebiet, die nicht unter die Kontingente fallen, so
hat die statistische Anmeldung nach dem allgemeinen
Verfahren zu erfolgen. Verwendung von Anmelde
scheinen).
Die saarländischen Hersteller werden auch diese
Maßnahmen der Reichsbehörden, die ihnen die Aulrechlerhaltung
 und Wicdererlangung des deutschen
Absalzmarktes zu erleichtern bestimmt sind, dankbar
besrüßen.“

Die Wahrung saarländischer Interessen beiden Iranzösischpolnischen
 Handelsvertragsverhandiungen
Die Handelskammer hat das französische Handelsministerium
 darauf aufmerksam gemacht, daß an den
zurzeit in Gang befindlichen Handelsvertragsverhandlungen
 mit Polen auch bei einzelnen Firmen des Saargehietes
 Interesse besticht. Das Handelsministerium
hal sich bereit erklärt, etwa vorhandene Wünsche
für den Export nach Polen entgegenzunchmen. Die
Handelskammer bittet, ihr diese Wünsche mit 1unlichster
 Beschleunigung zu übermitteln, da, wie bereits
erwähnt. die fraglichen Verhandlungen schon begannen
haben

Ausnutzung des saarländischen
Reparationslieferungskontingentes
Wie der Service des prestations en nature,
 Paris, rue de VUniversite 21, mitteilt, soll
das Saarkontingent für Reparationslieferungen in Höhe
von 7,5 Millionen Reichsmark schon sehr stark in Anspruch
 genommen sein. Soweil daher noch Aufträge
laufen, ist die Einreichung beim französischen Sachlieferungsbüro
 nach Möglichkeit zu beschleunigen, da
andererseils Gefahr besteht, daß die betreffenden Aufträge
 wegen Erschöpfung des Kontingents nicht mehr
venchmigt werden können

Kombinierte Reparationslieierungen unter Beteiligung
des Saargebieles.
Ein Sonderfall gibt dem Reichsfinanzminister Veranlassung.
 auf die Ziffer 1 ues Schreibens des chemaligen
 Reichskommissariats für Reparalionslieferungen
 vom 6. April 1927 — A2 — hinzuweisen, wonach
es erforderlich ist, daß die von deutschen Firmen abgeschlossenen
 Verträge über Reparationslieferungen.
bei deren Ausführung saarländische Firmen beteiligl
sind, eine Angabe darüber enthalten müssen, inwieweil
der Bezug saarländischer Erzeugnisse in Unterlieferungen
 beabsichtigt ist. Nur durch eine solche An
gabe kann die Anrechnung aller zur Lieferung kom
menden saarländischen Erzeugnisse auf das Saarkontingent
 sichergestellt werden.
Eine gleiche Angabe ist selbstverständlich. auch für
den Fall erforderlich, daß etwa französisches Eisen be;
der Ausführung eines Reparalionsvertrages Verwendung
 finden soll.

Diensistunden der Landstraßenzollämter
an der deulsch-saarländischen Grenze.
Die Handelskammer hatie sich mit Schreiben vom
19. Oktober 1928 an das Landesfinanzamt Köln
nit der Bitte gewandt, die Dienststunden der Landstraßenzollämter
 an der deutsch-saarländischen Grenze

;o zu legen, daß sie dem Verkehr auf diesen Straßen
>ntsprechen, Mit Schreiben vom 12. November 1928
leilt das Landesfinanzamt mit, daß die Landstraßenzollämter
 seines Bezirkes, d. h. die den Hauptzoll
imlern Trier und Kreuznach unterstellten Zollämter
voni 1. Dezember 1928 an folgendermaßen geöffnel
sind: Für die Monate ‚April bis Seplember: von 7—1%
und 14—19 Uhr, für die Monate Oktober bis März
von 7—12 und 11—18 Uhr.

Gegen das Hausiererunwesen.
Teuere Papier- und Schreibwaren.
Der Einzelhandelsatusschuß unserer Handelskammer hat voı
äinigen Tagen in der Presse öffentlich davor gewarnt
jeı landfiremden, unbekannten Hausierern Ware anzu
<aufen (s. „Saar-Wirtschaftszeitung‘‘ Nr. 46). Wie be
echtigt diese Warnung ist, geht aus einem Fall hervor
ler uns durch besondere Unterlagen belegt worden ist:
Ein Hausierern, der sich als kriegsbeschädigter Ööstereichischer
 Offizier ausgab, verstand es auf CGirund per-‚önlicher
 Empfehlungen, sich bei zahlreichen Privatfirmern
Singang zu verschaften und namhafte Aufträge herein-‚uholen,
 Erstaunlich dabei ist, daß diesem Händler Preise
oewilligt wurden, die weit über den im regulären Hande
iblichen liegen, was aus folgender kurzen Zusammen
stellung hervorgeht:
Ware

Preis Regulärer
des Hausierers Ladenpreis
Fr. Fr.
1 Gros Bleistitte Nr. 1433 250—280 75
Kastellstift 3,50 2,75
Tinte 30—35 18—20
Kohlepapier 48 30
Der Einzelhandel hat gebeten, bei den großen Firmer
md Industriewerken darauf hinwirken zu wollen, daß sie ihn
n seinem schweren Existenzkampf dadurch unterstützen,
daß sie ihre Käufe nicht beim Hausierhandel tätigen. Es
yeschieht vielfach zım Schaden der betreifenden Firmen
wie aus dem angeführten Beispiel zu ersehen ist.
Wir kommen dieser Bitte gern nach und sagen darübeı
ınaus an, nicht nur die Einkaufsbüros mit entsprechender
Weisungen zu versehen, sondern auch durch entsprechende
Anschläge in den Betrieben ein für allemal den Hausierıandel
 jeder Art innerhalb der Betriebe und Büros zvt
ıntersagyen.

Kauft am Platze!
Diese Mahnung, die der Einzelhandelsausschuß unserer
landelskammer kürzlich an die saarländische Verbraucher-;chaft
 gerichtet hat, wird durch folgendes Tatsachennaterial,
 das uns der Textilverband des Saargebietes zuzestellt
 hat, schlagend illustriert:
Eine Frankfurter Wäschefabrik ließ vor kurzem das
5aargebiet bereisen und besuchte Privatkundschaft, die
sich vielfach zu Einkäufen verleiten ließ, weil man ihr
»rklärte, nur deutsche Qualitätsware zu führen, bei deren
zZinkauf der Zoll gespart würde. Die Nachprüfung eimer
Sendung hat jedoch ergeben, daß es sich zum großen
Teil um Ware französischen Ursprungs handelte. Dabei
varen die Verkaufspreise ganz erheblich höher als ir
egulären Handel. Hier nur einige Beispiele:
Ware Preise des Preise im
Wäschefabrikanten Saarbrücker
Einzelhandel

# Fr.
' Herrenhemd '— T2,—
Herren-Trikotgarnitur — 85,—
Damen-Schlupfhose ya,-- 22,—
Kaffeegedeck 168,— 70,—
ı Bettgarnitur 300,— 150,—
Daß auch bei dem Einkauf fertig zusammengestellteı
iextilpakete äußerste Vorsicht zu empfehlen ist, kann
Jaraus entnommen werden, daß eine Neunkirchener Fanilie
 ein Textilpaket zu Fr. 1560,— kaufte. Die gleiche
Ware hätte sie im. Ladengeschäft zu Fr. 900,— haben
<önnen. Ein ähnlicher Fall ereignete sich in Mittelbex-»ach.
 Dort wurden für das Textilpaket 2700 Fr. verangt,
 während der tatsächliche Warenwert entsprechend
            
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