aß
Tabelle 2. Allgemeine Abzugstabelle für Arbeitnehmer mil erhöhtem Abzug.
Der erhöhte Abzug beträgt:
für Verheir. | Verheir. mit
Unverheirat. ! ohne Kind 1 Kind
Verheir. mit
9 Kindern
Verheir. mit
3 Kindern
Verheir, mit
. Kindern
Verheir. mit Verheir. mit
5 Kindern 6 Kindern
pro Jahr ....... 4 080.—
pro Monat ..... 340.—-pro
Woche ..... 81.60
pro Tag. ....... 13.60
pro 2 Stunden - 3.40
6 240.— a 480,- 11 640.—
520.— 790.— 970.—
124.80 | 189.60 232.80
20.80 31.60 38.80
5.20 | 7.90 9.70
Auf Grund der beiden Tabellen lassen sich die Erwerbsbeschränkung richtet und der aus den in der
steuerfreien Beträge je nach Beschäftigungsart und srsten Rubrik der Tabelle 1 bzw. 2 stehenden Be-Familienstand
ohne weiteres ablesen. Man braucht 'rägen errechnet wird.
die in der entsprechenden Rubrik stehende Zahl nur Wie hoch dieser Sonderabzug ist, geht aus der
vom Bruttolohn abzuziehen und von der sich er- Tabelle 3 (Sonderabzugstabelle für Arbeitnehmer mit
gebenden Differenz 6% zu rechnen. So war es bisher, normalem Abzug) bzw. (für Untertagarbeiter usw.)
and so wird es auch weiler bleiben bei allen Arbeit- aus Tabelle 4 (Sonderabzugstabelle für Arbeitnehmer
aehmern, die nicht oder weniger als 25% erwerbs- mit erhöhtem Abzug) hervor, in denen der Erhöhungsbeschränkt
sind. Alle höher erwerbsbeschränkten Ar- betrag, welcher rechnerisch, genau angegeben ist, nach
beilnehiner aber haben nunmehr das Recht eines unten auf volle, durch 10 teilbare Centimesbeträge
Sonderabzuges, der sich nach dem Grade der abgerundet wird.
Tabelle 3. Sonderabzugstabelle für Arbeitnehmer mit normalem Abzug.
Der Sonderabzug wird von den in der ersten Rubrik der Tabelle 1 stehenden Beträgen ermittelt. Er beträgt
bei einer Erwerbsbeschränkung von:
5—*
30%
1.609
En
81—90% | 91—100%
90% 100%
LS
Dr
30%
V/aA
pro Jahr .......
pro Monat .. ..
pro Woche.....
pro Tag ....... |
pro ? Sahden .
i 044.-87.—
20,88
3.48
087
a NQC
6.96
174
2436.-203.—
48.72
8.12
203
7QA
32.—
55.68
9.28
9209
3132.—
261.—
62.64
10.44
° 61
3 480.—
290.—
69.60
11.60
290
aA
1.16
dd.
An
Tabelle 4. Sonderabzugstabelle für Arbeitnehmer mit erhöhtem Abzug.
Für Arbeitnehmer mit erhöhtem Abzug gemäß Tabelle 2 (erste Ruhrik) beträgt der Sonderabzug bei
einer Erwerbsbeschränkung von:
95—
ll
- -50%o
a09/a
" 51—60%
BO9/a
ey
109 7a
GI /n
30%
490% ! 91—100%
90°/0 100%
A097 6
pro Jahr ....... 1 224,—
pro Monat ..... 102.—
pro Wodche..... 24,48
pro Tag ....... 4.08
dro Z Stunden. . 1.02
* 632.-136.—
32.64
5.44
1.86
? 040.—
170.—
40.80
6.80
1.70
2 448.
204.—
48.96
8.16
9204
2 856.-238.—
57.12
9.52
988
2%4.— 3672— 4080.—
272,— 806.— 340.—
65.28 73.44 ; 81.60
10.88 | 1224 | 13.60
9.79 3.06 3.40
Um den steuerpflichtigen Nettolohn zu erhalten, muß
also zunächst der steuerfreie Abzug aus Tabelle 1
oder 2 um den steuerfreien Abzug aus Tabelle 3 oder 4
erhöht und der sich ergebende Gesamtbetrag vom
Bruttolohn in Abzug gebracht werden. Von diesem
Nettolohn ist die Steuer zu errechnen.
Steuerfreier Abzug gemäß Tabelle 1............134.40
Sonderabzug gemäß Tabelle 3 (abgerundet) .. 27.80
Gesamtabzug.........0...0001000 0004400000400: ,162.20
diese von 300.— Fr. abgezogen ....... .....="*137.80
6°% von Fr. 137.— = 8.20
(statt 8.22)
Sonderabzug ab Monat März
(Tab. 3) 145,—
verbleiben zur Versteuerung 795,— 6% = 47,70
Steuer für 7 Monate also
(März bis September)
Gesamtsteuer (112,80 + 333,90 Fr.)
Beispiel (aus der Anlage 1 zur Anleitung entnommen):
Ein Arbeitnehmer ist verheiratet und ha!
2 Kinder unter 14 Jahren. Er ist laut Bescheinigung
der Gemeindeverwaltung 32% erwerbsbeschränkt
Wochenlohn 300 Fr.:
Ein zweites Beispiel ebenfalls aus Anlage 1 der
Anleitung entnommen):
Ein Handlungsgehilfe ist verheiratet, hat 2 Kinder
unter 14 Jahren und verdient ab 1. Januar 1929
monatlich 1500 Fr., zahlbar am Schlusse jeden Monats.
Am 15, März 1929 hat er sich bescheinigen hassen,
daß er 420% erwerbsbeschränkt ist. Ende September
1929 gibt er seine Beschäftigung auf. Frage: Wieviel
Steuern sind vom Arbeitgeber einzubehalten und abzuführen
Probe:
Verdienst in 9 Monaten
Allgem. Abzug in 9 Monaten
(Tab. 1} 9 x 560,— Fr. = 5040.—
Sonderabzug in 7 Monaten Rn
(Tab. 3) 7 X 145,— Fr. = 1015,— 6055,—
zur Versteuerung verbleiben * 7445,—
60% davon == 446,70
Fr.
Gehalt pro Monat 1500,—
Abzug für Januar (Tab. 1) 560,—
verbleiben zur Versteuerung 940,—
Steuer für 2 Monate also ‘Jan.
und Februar)
Fr.
600 = 56,40
112,80