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30 Millionen Franken auskommen würde, auf 30 Jahre
verpachten, Das Kapital wäre zu zeichnen zur Hälfle
durch die Landwirlschaftskammern und landwirtschaftlichen
Syndikate, zu einem Viertel durch die lokalen
Körperschaften Elsaß-Lolhringens, zu einem Achtel
durch die Kuxeinhaber und zu einem weileren Achte]
durch die Kaliindustrie und den Kalihandel, Die
Gesellschaft habe dem Staat eine jährliche Pachtsumme
und einen entsprechenden Gewinnanteil zu bezahlen.
Auf diese Weise hälle der Staal alle Vorteile
des Besitzers ohne unmiltelbare Geschättsführung, und
die Landwirtschaft nähme den ihr versprochenen Anleil
an der Entwicklung des Unternehmens.
Damil zeigt Charlot, daß er im Grunde auch heute
noch Verlechter des Gedankens der privaten Ausbeute
der Kaligrupen ist. Sein Vorschlag entspricht in manchem
der Form, wie sie bei Verpachtung der dem
französischen Staatl zugefallenen Pechelbronner Erdöltelder
lalsächlich gewählt worden ist. Aber Charlot
giht sich keiner Täuschung darüber hin, daß seinem
Vorschlag keine aktuelle Bedeutung zukommt, denn
selbst wenn die Kammer entsprechende Abänderungen
des Geselzentwurfes beschließen würde, so würden
diese unzweitfelhaft am Widerstande des Senates
scheitern, So gehl er zur eingehenden Besprechung
des Projekles Peyiral über, um die einzelnen Artikel
com, Standpunkt der Kammer ays zu beleuchten
Jepartements für 1002 Kuxe 11% und die privaten
<uxeinhaber für 645 Kuxe 6,5%. Auf Grund des
‚erschiedenen Wertes der Kuxe begründet Charlot eine
Verteilung von 81% an den Staat, 12% (zu je einem
Drittel) an die drei Departements und 7% an die
privaten Kuxeinhaber. Er schlägt ferner vor, daß der
Staat von seinem Kuxebesitz 1000 Stück an die land:
wirtschaftlichen Kammern und Verbände abtreten
nöge, um diese für die geringe Beleiligung am Veryaltungsrat
der Gruben zu entschädigen. An der
Bestimmung des Arlikels 10. daß der Staat nach
25 Jahren zum Rückkauf der in Privathänden befind:-ichen
Kuxe berechtigt ist. wird nichts geändert ‚jetz!
Artikel ©.
Ucbergehend zu den in Artikel 11 bis 13 enthaltenen
Bestimmungen über den Kaliverkauf, die auf die
Errichtung eines staatlichen Verkaufsmonopols
hinauslaufen, bemerkt Charlot, daß anjesichts
der siraffen Organisation der deutschen Kaliinduslrie
kein anderer Weg übrigbleibe. Die provisorische
Verwaltung habe bereits eine Handelsgesellschaft
gegründet und ein Kaliabkommen mit Deutschland
abgeschlossen. Der durch den Einspruch der
Vereinigten Staalen hervorgerufene Zwischenfall sei
inzwischen beigelegt. Die vom Senat vorgeschene
Umwandlung der Handelsgesellschaft in ein Verkaufs
konlor wird daher gebilligt. Die Frage der Konlingenticrung
der Erzeugung ist dagegen
noch umstritien. Gegenwärtig sind nur zwei Kaliarzeuger
vorhanden, die staallichen Gruben, die drei
Vierlel der Gesamlerzeugung, und die Gruben von
St Therese, die ein Viertel der Erzeugung hKefern
\ber inzwischen sind die Kaligruben von Blodelsheim
>nislanden, die nicht vor 1931 Kalisalze liefern werlen,
und vielleicht kommen neue Unternehmen dazu.
Der Senat hatte ursprünglich eine Quotenverleilung
nach Schächten ins Auge gefaßt, ist jedoch aus er
därlichen Gründen verschiedene Leistungsfähigkeit
ler Schächte, Nichtverücksichtigung neuer Schächte
lavon wieder abgekommen und hat schließlich eine
Juotenverteilung festgelegt, nach der den bisher in
\usbeute befindlichen Gesellschaften 90% ihres jährichen
Fördermaximums vorbehalten bleiben sollen
Zharlot beantragt, statt „Fördermaximum“‘ „‚Verkaufsnaximum‘“
zu setzen. Laut Artikel 11 soll der Minister
ler Oeffentlichen Arbeiten im Einvernehmen mit dem
Landwirtschaftsminister die Höchstverkaufsreise
für Innerfrankreich festsetzen. Als Ergänzungsbestimmung
schlägt Charlot vor, daß diese nich!
über den Exporipreisen liegen dürlen. Das Verkaufsnonopol
soll sich auf ganz Frankreich und das Ausand
erstrecken, eine Beschränkung auf das Ausland
allein, die bereits der Senat abgelehnt hatte, erscheint
ıuch Charlot undurchführbar. Ferner beantragl die
arubenkommission, die Zahl der Mitglieder des Verwaltungsrates
des Verkaufskontors von 10 auf 12 zu
erhöhen, davon 9 Sitze für die staatlichen Gruben
Schließlich schlägt sie eine Zusatzbestimmung vor
wonach vom verfügbaren Reingewinn 10% für soziale
Zwecke und Gewinnbeteiligung der Beleg
schaft abgeführt werden sollen.
Alles in allem ist cin bemerkenswerler Ausgleich
ler Meinungen zwischen Kammer und Senat festzustellen,
wenn auch noch in einzelnen Punkten, wie
Zusammensetzung des Verwaltungsrates und Verteilung
les Reingewinns, keine völlige Uecbereinsiimmung erzielt
ist. Die Ueberführung der jetzigen provisorischen
vera in eine endgültige erscheint jedenfalls gesichert.
HT.
Die Stellungnahme der Kammerkommission
zu dem Senatsprojekt Peytral.
Die Stellungnahme des Abgeordneten Charlot als des
Berichlerstalters der Kammerkommission für Grubenwesen
und Kraftwerke zu dem vom Senat angenommenen
Geselzentwurt Peytral über die Verwaltungsform
der elsässischen Kaligruben ist, in den Hauptpunkten
zusammengefaßt, folgende: Die in Artikel 1
vorgesehene \usbeulung der Gruben durch
den Staat in Form eines öffentlichen Unternehmens
mit der Eigenschafl als juristische Person und mıt
Hinanzieller Selbsländigkeit wird gebilligt. Dagegen
besteht in der Frage der Zusammensetzung
des Verwaltungsrates (Art. 3) noch
keine VUebereinstimmung, Im Projekt Peytral waren
vorgesehen 10 Vertreter der Ministerien, 3 für die
Landwirtschaftskammern und landwirtschaftlichen Verbünde
und je 1 Vertreter für die Handelskammern.
die drei elsaß-lothringischen Departements, die chemische
Industrie, sowie für die privaten Kuxeinhaber
und das Verkehrswesen, insgesamt 18 Mitglieder.
Charlot wünscht indessen 24 Mitglieder und beantragt
eine Umänderung der. Zusammensetzung dergestalt.
daß der Staatl 12 und die übrigen Interessenten eben:
Falls 12 Sitze erhalten, darunter 1 Sitz für die Beleg
schaft. Kein Abgeordneter oder Senator darf für die
Dauer seines Mandats in den Verwaltungsrat eintrelen,
Soweit die Verwaltungsfragen, Bezüglich der Finanz
Tragen wird der in Arlikel 4 bis 6 festgesetzten
Regelung (Rechnungsführung durch einen vom Finanzministerium
beauftragten Beamten, Aufstellung einer
jährlichen Bilanz per 1. April durch den Verwaltungsral)
zugeslinmmt, Iinsichtlich der Verteilung des
Reingewinns und der Abfindung der
Kuxeinhaber gehen die Meinungen, die gerade
in diesen Punkten am heftigsten aufeinander geprallt
sind, noch immer auseinander, Nach dem Projekt
Peytral sollten vom Reingewinn erhalten der Staat
für 8353 Kuxe 82.500. die drei elsaß-lothringischen
DRUCKSACHEN - HERSTELLUNG
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TEL. AMT VOLKL. 123. SAADRDR 11824