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Oder soll man im Gegenteil zu einer anderen Verwaltungsmethode
greifen? Das ist die Frage, auf die
näher einzugehen sein wird.
Der parlamentarische Streit
um die Verwaltungsform der Kaligruben.
Seit dem Jahre 1920, fährt der Abgeordnete Charlot
in seinem Parlamentsbericht fort, hat sich die Kammer
mit drei Gesetzesvorschlägen über die Verwallungsform
der elsässischen Kaligruben beschäftigt. Der
ersie Vorschlag, von Hackspill, wollte das
Kalivorkommen in einem einzigen Los an eine einzige
Gesellschaft verpachten, die die landwirtschafllichen,
industriellen und elsässischen Interessen unter Boleiligung
des Siaates verlreien sollte, Der zweite
Vorschlag, von Lesach6e, empfahl die Gründung
einer einzigen Gesellschaft, deren Kapilal gezeichnet
werden sollte zu einem Drittel durch den Staat, einem
Drittel durch die landwirtschaftlichen Verbände und
zu einem weiteren Drittel durch die kalierzeugende
oder kaliverarbeitende Industrie. Der dritte Vorschlag,
von Mistral, sah die Ausbeule der Gruben
durch den Staat vor unter Mitwirkung der landwirtschaftlichen
Körperschaften sowie der Departemente
und Gemeinden Flsaß-Lothringens. Die Regicrung
ihrerseits legic einen Entwurf vor, der
die Gruben in vier verschiedene Lose aufteilte und
jede an eine Gesellschaft mit Beteiligung der Arbeiterschaft
verpachtete, Die vier Gesellschaften sollten
eine einzige Verkaufsorganisation besitzen.
Nach langen Debatten verwarf die Kammer
das Regierungsprojeckt bezüglich der Ausbeute
durch vier verschiedene Stellen und sprach sich
Für die Ausbeute durch eine einzige Gesellschaft
aus. Am 23, Februar 1923 nahm sie
schließlich einen Gesetzentwurf an, der die
Verpachtung der slaatlichen Kaligruben
auf 75 Jahre an eine Gesellschaft mit Beleiligung
der Arbeiterschaft — wobei mindestens cin
Zehntel des Kapilals den Arbeiter-Aktien vorbehalten
bleiben sollte -— vorsah. Die Kapitalien sollten aufgebracht
werden zu 50% durch die landwirtischaftlichen
Verbände, zu 10% durch die chemische Indusirie,
zu 500 durch die Geschädigten der drei
wiedergewonnenen elsaß-lothringischen Departements,
zu 15° durch die Departemenis und Gemeinden,
Sozialversicherungsanstalten und Handelskammern des
Ober- und Unter-Elsasses und Lothringens, zu 15%
durch die Inhaber der Grubenanteile ‘Kuxe) und zu
530 durch die Belegschaft der Gruben. Der Verwal.
Lungsrat sollte gebildet werden im Verhältnis zur
Aklienzahl jeder Gruppe, der Staat sollte durch drei
Kommissare vertreten sein, die auch zu den Generalversammlungen
zugelassen sein sollten. Der Entwurf
suh ferner ein einziges Verkaufskontor vor, das jedes
Jahr den französischen Landwirten die Gesamtmenge
der von ihnen benötigten Kalisalze zu vergünsligien
Bedingungen vorbehalten sollte. Der Staal sollte nach
einer etwas umständlichen Formel am Reingewinn
leilnehmen, nachdem die elsaß-lothringischen Deparlements
und die Gruppe der Kuxe-Inhaber den ihrer
Beteiligung entsprechenden Anleil erhalten hätten. Von
seinem Gewinnanteil sollte der Staat den landwirtschaftlichen
Syndikaten und Vereinigungen 25% ZUrückvergüten,
ferner 8% an das landwirtschaftliche
Kreditamt und weitere 5% an die Organisationen der
Kriegsteilhnehmer und Kriegsbeschädigten abführen.
Die Verkaufspreise im Innern sollten die für die
Ausfuhr festgesetzten nicht überschreiten können,
Schließlich wurde den Parlamentariern untersagt, in
irgendeiner Eigenschaft an der Leitung und Verwallung
der Gesellschaft teilzunehmen.
Die Senatskommission für Finanzen
verwarf am 23. Dezember 1924 dieses
Projekt, und ihr Berichterstatter, Leon Perrier,
erseizte es durch ein neues, das die
Schaffung eines „Office des mines domaniales de
polasse“, eines staatlichen Kaligrubenamtes,
vorsah. Als Gründe der Senatskommission
für die Ablehnung des Kammerprojektes führt Charlot
an die Ueberlassung eines seltenen und volkswirl-II
schafllich wichtigen Mineralvorkommens an die Pri
valindustrie ohne Kontrolle des Staates angesichts
ainer siraffen Organisalion in Deutschland, die Ab-‚reiung
von 50% des gesamten Aktienkapitals an dic
Landwirtschaft, die versucht sein könne, ohne Rücksicht
auf das Gedeihen des Unlernehmens die Preise
zu senken, die Entzichung eines wertvollen National
‚eichtums zum Nachleil der Staalskasse, die Beschrän:
sung der Regierung auf eine einfache Aufsichtspflichund
das Fehlen einer Staatskontirolle und die daraus
sich ergebende Unmöglichkeit, eine nationale Dünge
nillelpolilik durchzuführen.
Was Perrier vorschweble, war ein Industrieami{i
ihnlich wie das für die Saargruben oder die sım
Ihelische Ammoniakfabrik in Toulouse vorgeschene
las, nach industriellen Grundsälzen geführt und mit
>iner gewissen Sclbsländigkeit ausgestattet, die den
Staalsbelrieben sonst anhaltenden Mängel vermeiden
solle. Die parlamentarische Kontrolle sollte jedoch
nicht von vornherein ausgeschaltet werden. Der Bericht
Perriers kam gleichwohl nicht zur
Diskussion vor den Senat Die Finanzkomnission
wollte sich eingehender informieren, sie prüfe
les näheren die Bilanzen der Verwaltung seil dem
Dekret von 19241 und prüflte das Arbeilen der Versuaufsgesellschaft,
Sie stellte fest. daß die neue Or
zanisalion der staatlichen Verwaltung in indastriehler.
sxommerzieller und sozialer Hinsicht zur Zufriedenheit
ırbeite und daß es zur Erzielung eines vollen Ergebhaisses
genüge, die seil 1921 in Kraft befindliche provisorische
Organisalion zu vervollkommnen und ein
>ndgülliges Statut aufzustellen. In diesem Sinne legle
berriers Nachfolger in der Berichterstaltung, Victor
Peytral, am 38. April 1927 einen Bericht vor.
Die von Perrier entworfe Formel des Siaalamftes
wurde aufgegeben und der Grundsatz aufgestellt, daß
lie staatlichen Kaligruben ein öffentliches Unternehnen
mil der Eigenschaft als juristische Person und
mit finanzieller Autonomic darstellen und nach Verwvaltungsregeln
ähnlich wie bei den Staatseisenbahnen
verwaltet werden sollten. Dieser Beschluß wurde rali-‘ziert
ohne irgendwelchen Widerspruch von seiten
ler Gegner der Siaatsmonopole. Im November
1927 wurde der Geselzenitwurf nach vier
Sitzungen, in denen vor allem die Frage der Kuxe
arörtert worden war, einstimmigangenommen.
Die gute Leitung des Unternehmens seit 1924 und die
Notwendigkeil, dem französischen Staal, ähnlich wie
n Deutschland, die unmiltelhare Kontrolle über Erzeugung
und Verkauf des Kali zu geben, hatten nach
Charlot ihren Eindruck auf den Senat nicht verfehlt
Charlot gibt zu, daß gegenüber dem neuen Senatsprojekt
das Kammerprojekt von 1923 verschiedene
Lücken aufweise, Seit 1923 habe sich die Lage
zugunsten des Staates verschoben. und durch die
Regelung der Zahlungen für den Kauf der Gruben);
in 17 Jahresratep, die bisher ohne Schwierigkeiten aulfsebracht
worden seicn, sei das finanzielle Problem
gelöst, Man hatte nämlich damals die Verpachtung der
Gruben an eine Privalgesellschaft auch unter dem Gesichtspunkt
befürwortet, daß der Staat durch den
xaufpreis sein Budget nicht allzu schr belasten dürfe.
Stalt dessen verblieben nach den Ergebnissen der
:jer letzten Jahresbilunzen nach Abzug der jährlichen
Rate noch rechtanschnliche Veberschüsse
"ür Abschreibungen und Neuanlagen sowie
angemessene Reingewinne für säml:
iche Kuxeinhaber, den Staat einbegrifen.
Den Vorschlag gewisser Leute, unler Hinweis
ıuf den Kursstand der Aktien von Sainte-Thör6se die
arubenanteile des Stautes zu verkaufen und damil
»inen. Erlös von 3 bis 4 Milliarden Franken zu erzielen,
der für die nalionale Amortisationskasse zu
verwenden wäre, iul Charlot als nicht ernstzunchmendr
’hanlasien von Börsenspckulanlen ab.
Ehe er jedoch zu dem Senatsprojekt Stellung nimmt
<ommt er nochmals auf den Kammerentwurf von 1923
zurück, der zweifellos verbessert werden könne. Und
er erlaubt sich einen kleinen Seitensprung, indem
>r folgenden persönlichen Vorschlag untervreilet,
der ein Kompromiß zwischen der These des
Senats und der Kammer sehr soll: Der Staat könne
las Eigentum der Gruben behalten und die Ausbeute
ainer Pachtsgesellschaft, die mit einem Kapital von