Full text : 33.1928 (0033)

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Die elsässischen Kaligruben
unter französischer Verwaltung.
Von Dr. W. Cartellieri. Saarbrücken

Ein neuer französischer Parlamentsbericht.
Die Entscheidung über die endgültige Form der
verwallung der dem {französischen Staat zugefallenen
elsässischen Kaligruben steht noch immer aus. Jahrelang
 haben Kammer und Senat heftig über diese Frage
diskutiert, Gesetzentwürfe sind angenommen üund von
der Gegenseite wieder verworfen worden. Private
Ausbeulung wurde auf der einen, Staatsmonopol auf
der anderen Seite gefordert, Mehr und mehr ist jedoch
ein Ausgleich der Meinungen erzielt und die Lösung
der Frage nähergerückt worden, Die Grundzüge eines
Gesetzeniwurfes, der von dem Senator Perrierl; entworfen
 und nach mancherlei Abänderungen von dem
Senalor Peytral weilerentwickelt worden ist, stehen
fest, nämlich Ausbeutung durch den Staat und Errichtung
 einer gemeinsamen Verkaufsgesellschaft, Der
Entwurf Peytral?) ist im November 1927 vom Senat
durchberaten und mil verschiedenen Modifikationen
schließlich angenommen worden, Er ist darauf wieder
der Kammer zugegangen, die abermals dazu Stellung
zu nehmen hatte. Berichlerstatiter der Kammer ist
der Abgeordnete Charlot. übrigens auch der Ver
fasser eines Parlamentsberichtes über die Saargruben
Nachdem die Kammerkommission für Grubenwesen im
Januar Februar 1928 sich mil der Sache beschäfligt
hat ‚unter Wiederaufnahme einiger von der Kammer
seinerzeit angenommener und vom Senat abgelehnter
Bestimmungen), ist Charlots Bericht niedergelegt wor
den und mitlerweile im „Journal Offieiel® erschie
nen, Dem umfangreichen Bericht entnehmen wir zunächst!
 die Darlegungen über die Vorgeschichte der
elsässischen Kaligruben und ihren Uebergang an
Frankreich

4.
Der Uebergang der Kaligruben an Frankreich.
Das elsässische Kalibecken ist, wie Charlot eingangs
hervorhebt, nach angestellten Untersuchungen in der
Lage, 1800 Millionen Tonnen nutzbare Erzeugung
 zu liefern, die elwa 300 Millionen Tonnen
Reinkali entspricht. Die Ausbeulung hal erst im Jahre
1910 begonnen. Bei Beginn des Weltkrieges zählte
man 17 Schächte in Tätigkeit mit einer Förderung
 von 350000 1 Rohsalzen jährlich. Die Konzessionen
 des Kalivorkommens gehörten vier verschiedenen
 Finanzgruppen. Jede von ihnen
hatte sich Tochtergesellschaften in Gestalt von „Gewerkschaften“
 geschaffen, eine besondere ÄArl
von Gesellschaften mit veränderlichem Kapital, das
eingeteilt ist in 100 oder 1000 Grubenanteile oder
Kuxe, Die Kuxe sind namenllich und übertragbar,
jede gipt ihrem Inhaber einen Quoten-Anteil am
Besitz der Grube. Eine dieser Finanzgruppen bildele
die Gesellschaft der Kaligruben Sainte-Therese,
 die ausschließlich französische und elsässische
Interessen vertrat, Ihr Kapital betrug im Jahre 1914
22 Millionen Franken ‘8 Millionen Goldmark, Berichtigung
 des Verfassers), sie beutete 4 Schächte von
den 17 insgesamt vorhandenen aus. Die drei anderen
Gruppen bildeten zusammen ein Kapital von 68
Millionen Franken im Jahre 1914 und waren in ganz
überwiegender Mehrheit deutsch. Französische und
elsässische Interessen waren wenig verlreiten. In der
Gesamtheit der elsässischen Kaligruben zählte man
nach Chartot im Jahre 1914 47,5% deutsche Kapitalien,
 25% französische Kapilalien, 20% elsässische
Kapitalien und 3,5% Kapitalien des elsaß-lothringischen
 Staales,
Der Artikel 4 des Versailler Vertrages gab der französischen
 Regierung das Recht zur Einbehaltung und
Liuidalion aller Besitztümer, Rechte und Interessen.
!) S. „Saar-Wirtschaftszeitung‘‘ Nr. 45 v. 5. 11. 1025.
2) S. „Saar-Wirtschaftszeitung‘‘ Nr. 30 v. 30. 7. 1927.

lie am 11. Novemper 1918 die deutschen Staatsangehörigen
 oder von Deutschland kontrollierte Gesellschaften
 besaßen und die ihrerseits für die Enteignung
von Deutschland zu entschädigen waren. Die Gruben
ler drei deulschen Gruppen wurden durch die Entscheidungen.
 des Mülhauser Gerichts vom ‘6. und 19
Tanuar 1919 unter Sequesier gestellt. Von
len Kuxen der 10 unter Sequester gestellten Konzessionen,
 d.h. insgesamt 10000 Kuxen, gehörten
53353 Kuxe deutschen Staalsangehörigen, Am 19, Febr.
wurde der Senator P. A. Helmer zum Generalliquidatior
 ernannt. Seine Amtsführung dauerte
°und drei Jahre, hatle jedoch nur provisorischen Charakter.
 Unter diesen Umständen war die Ausbeute
ler sequeostierilen Gruben sehr schwankend!.
m Jahre 1919 betrug sie 502000 tt Kalisalze, im
Jahre 1920 1067000 t und im Jahre 1921 758 009 1.
Cs ergaben sich Kinanzschwierigkeiten, die durch eine
srise im Jahre 1921 Streik, der Verf.) verstärkt wurlen.
 Die Rohgewinne betrugen 1919 25 Millionen
"ranken und 1920 120 Millionen Franken, im Jahre
1921 verblieben 16 Millionen Franken Verlust. Der erste
Liquidator wurde seines Amtes entseizt und durch
>inen technischen und einen juristischen Liquidator
örseizt ‚die Herren Ernst Helmer und Pierre de Retz’.
lenen ein technischer und finanzieller Rat von drei
\lilgliedern beigegeben wurde, Die neue Verwallung
jemühte sich, die finanzielle Lage zu verbessern
lurch Beschneidung der Ausgaben für Neuanlagen und
für unproduklive Zwecke, Die Gewinnung erhob sich
m Jahre 1922 auf 942000 t. 1923 auf 1139000 1
ind 1924 auf 1229000 tt, Die Rohgewinne berugen:
 1921 21 Millionen Franken, 1923 36 Millionen
Franken und 1924 .40 Millionen Franken.
Trotz dieser Ergebnisse hatte die Sequesterverwaltung
 alle Nachteile eines provisorischen
 Zustandes. Obwohl ein Gesetz vom
26. März 1921 den Staat ermächligte, die sequestierten
Gruben zurückzukaufen, kam der Verkaufsakt
arst am 24. Mai 1924 in Ausführung eines Mülhauser
 Gerichtsurleils vom 22. April 1924 zustande
Diese Verzögerung war gerechtfertigt durch die Sorge,
len französischen Staat nicht mit den Folgen der
wirtschaftlienen Depression in den Jahren 1920 und
1921 und denen der ersten Sequesierverwaltung zu
»elasten. Der Zessionspreis wurde auf 208
Millionen Franken festgesetzt, zahlbar in 17 Jahres--aten
 ohne Zinsen, d.h. eine Rate von 12 Millionen
Franken im Jahre 1924, zehn Ralen zu 10 Millionen
Franken von 1925 bis 1934, fünf Raten zu 15 Millioı1e"
 Franken von 1935 bis 1939 und eine Rate von
24 Millionen Franken, die den Saldo ergibt, im Jahre
1940. Der Staat übernahm die Lagerbestände und
Vorräte, die Banknoten, Wertpapiere usw., ebenso die
)bligationsschulden zu Lasten der Liquidation.
Dem Rückkauf folgte cine neue, noch immer provi-;orische
 Organisation, die durch Dekret vom 22
\ugust 1924 verwirklicht wurde. In Erwarlung der
Volierung eines endgültigen Gesetzes wurde durch
len Minister der Oocffenllichen Arbeiten ein Direk-:or
 ernanni und ihm untersielli. Die Geschäftsfühung
 blieb der Kontrolle des Rechnungshofes und
ler Prüfung der Finanzinspektion unlerworfen. Ein
Rechnungsbeamter hatte den Eingang der Einnahmen
und die Zahlung der Ausgaben zu überwachen. Ein
vorläufiger Rat ohne Vollmacht der Entscheidung war
nit der Abgabe von Gutachten an den Minister beauftragl.
 Diese Verwalilung dauert seit drei Jahren
an. Ihre Ergebnisse sind folgende: 1924 1230000 t
Kalisalze, 1925 1441000 t und 1926 1673000 t.
Ist der Augenblick nicht gekommen, fragt Charlot,
nach 10 Jahren vorläufiger Verwaltung eine endgültige
Verwaltung einzurichten? Soll man diejenige des Dekreis
 von 1924 beibehalten? Oder sie verbessern“
            
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