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die Frachtsätze der Abteilung 1 tür 53 t solange angewendet,
bis die Frachtberechnung für mindestens 10 t
nach den 10-t-Sätzen eine billigere Fracht ergibt. Wesentlich
ist auch, daß der im übrigen deutschen Verkehr
übliche Zuschlag für Beförderung in gedeckt gebauten
Wagen nicht erhoben wird. Ein weiterer Frachtnachlaß
wird außerdem noch gewährt, wenn bei Auflieferung
bestimmter Mindestmengen innerhalb einer Frist von 30,
90 oder 180 Tagen von ein und demselben Absender oder
an ein und denselben Empfänger aufgeliefert werden.
Erläuternd fügen wir hierzu folgende Aufstellung bei:
Aufgelieferte Mindestmengen innerhalb
30 Tagen ' 90 Tagen 180 Tagen
Frachtnachlaß
100 - 200 t | 300 —600 t |] 600— 179200
iber 200—300 t | über 600—900 t über 1200: _c
300 + 000 +4 1800 +
„HH.
„HH.
„H
Auf die Mindestmengen können alle zu den Frachtsätzen
der Abteilungen I und II dieses Ausnahmetarifes abgefertigten
Sendungen angerechnet werden.
Der Frachtnachlaß wird auf Antrag im Rückvergütungswege
durch die Reichsbahndirektion Köln erstattet, wenn
binnen drei Monaten nach Ablauf der oben angeführten
Fristen von 30, 90 und 180 Tagen durch Vorlage der
Original- oder Duplikatirachtbriefe nebst Frankaturrechnungen
und eines Verzeichnisses, in dem die Sendungen
einzeln unter Angabe der deutschen Grenz-Ein- und Aus
trittstationen, der deutschen Frachten und des Gewichtes
aufgeführt sind, der Nachweis über die beförderten
Mindestmengen erbracht wird, Forderungsberechtigt
ist bei frankierter deutscher Fracht
der Absender, im übrigen der Empfänger.
Wir schließen gleichzeitig einige Beispiele an, die die
Frachtvorteile des Durchfuhr-Ausnahmetarifs D 20 (Haupt-Klasse)
gegenüber den Normalklassen A—C erkennen
lassen”
S&
E, Frachtsatz des Durchfuhrausnahmetarifs D 20
= Z {Hauptklasse) ist pro t billiger als die
ZZ Normalklasse (Haupiklasser
<< Rn
Ram +
zz
8
CC
‘iD
_ ———-— | -_ _-Dahlheim
-— Taben |258l I moesei 7.304.30/1.--|
Dahlheim -— Taben IL 1283.40.18.20118.90110 20:7 20 300110
ir FlG
Dahlheim -- Türkismühle..........
Dahlheim -- Türhismühle
......0.
Kaldenkirchen —
Taben..........
Kaldenkirchen ---Taben.........
Kaldenkirchen —- |
Türkismühle .... [827
Kaldenkirchen —
Türkismühle ...
l | { | |
802! 1 a a S405 180
| !
II [27.00 20.80 15.00 11.70'8.30'4.60'1.3
l
987:
|
| | ;
I ao 0166011.50 zw
! '
Hl ba 19.70 14.9011. 7.604.101 —
| :
] ze 1000 0 8.30B—120
H A a a 8.60.4.70.1.30
i ! ld
Cranenburg—Taben 347: I 26.40 19.90 14.20 9.70 5.80 1.70
Cranenburg—Taben: II 29.50 23.00. 17.30.12.80.8.90.4.80:1.,20
Cranenburg — | | | |
Türkismühle. 28.90 21.80 15.70 10.80 6.70 2,80
Cranenburg — LO | | | | | |
Türkismühle . ı II 132.00 24.90 18.80 18.909.860 5.40 1.50
Zu dieser Aufstellung ist noch zu bemerken, daß bei
denjenigen Gütern, die der Tarifklasse G des Deutschen
Eisenbahn-Gütertarifs Teil IB und der Abteilung I des
Durchfuhr-Ausnahmetarifs D 20 angehören, die Frachtsätze
des Normaltarifs billiger sind. Ferner muß bei der Frachtberechnung
darauf geachtet werden, daß schließlich die
Durchrechnung der Fracht von der niederländisch-deutschen
Grenzstation bis zu den saarländischen Empfangsstationen
unter Umständen billiger als die Fracht des
Durchfuhr-Ausnahmetarits D20 ist. Namentlich bei den
ütern der Klassen F und G wird dies vielfach zutreffen.
Die Verfrachter werden darum zur Sicherung der billig-;ten
Fracht neben der vergleichsweisen Ermittelung der
Fracht über die ausländischen Strecken auch die Fracht
nach den durchgerechneten Frachtsätzen der Sondertarife
jerechnen und diesen die Frachtsätze des Durchfuhr-Ausnahmetarifs
D20 zuzüglich der Saarbahnfracht gegenüberstellen
müssen, um ein zuverlässiges Bild der günstigsten
Fracht zu erlangen. ;
Zur Ermittelung dieser Frachtsätze steht das Verkehrsund
Taritbüro der Handelskammer den Verkehrsinteressenten
gern zur Verfügung.
Deulsche Güterlarife.
Am 1. November dieses Jahres ist zum Reichsbahn-GütertariE
Heft CIEB (Ausnahmetarife) der Nachtrag %
in Kratt getreten. Er enthält in der Hauptsache Aenderungen
und Ergänzungen verschiedener Ausnahmetarife,
von denen lediglich die ab 1. Oktober 1028 gültigen
neuen Rückverpütungssätze des Ausnahmetarifs 7i (Eisenerz)
und die Aenderungen des Ausnahmetarifs 35 (Eisen
und Stahl usw.) bei der Dosition Bleche und Platten
interessieren.
Am 1. November 1928 ist auch eine Neuausgabe des
Reichsbahn-Gütertariis Heft CIc, betr. örtliche Gebühren
auf den Strecken der Deutschen Reichsbahn und an
schließenden Saarbahnen. neu herausgegeben worden.
Eröffnung der Strecke Saales—St. Die.
Am 22. Oktoher dieses Jahres ist die Strecke Saales--5t.
Die in Betrieb genommen worden. Mit der Eröffnung
dieser Strecke sind die Entfernungen für die Stationen
Bourg-Brouche, Saales und St, Blaise-la-Roche-Poutay nach
den Uebergängen Dillingen (Saar) und Merzig (Saar) er:
mäßiet worden.
Der polnische Tarif
im Freistaalgebiet Danzig eingeführt.
Am 1. November dieses Jahres ist im Freistaatgebiet
Danzig der polnische Gütertarif für den Binnenverkehr
und den Wechselverkehr zwischen Danzig und Polen
eingeführt worden. Die Fracht wird in den vorgenannten
Verkehrsverbindungen in der polnischen Währung durchgerchnet.
Die Erhebung erfolgt im Freistaatgebiet Danzig
in Danziger Gulden zum Umrechnungskurs von 100
Zioty = 58 Gulden.
Erhöhung der öslerreichischen Tarife.
Nach verschiedenen Meldungen beabsichtigen die österreichischen
Bundesbahnen, in Kürze eine Aenderung der
Personen- und Gütertarife eintreten zu lassen,
Aller Voraussicht nach wird es sich um eine grundsätzliche
Umgestaltung des österreichischen Tarifwesens,
und zwar sowohl im Personen- als auch im Güterverkehr,
handeln. Im Güterverkehr wird man die im Jahre 1924
begonnene Reform fortführen, während man im Personenverkehr
völlig neue Wege der Tarilbildung einschlagen
wird. Vor allem werden im Güterverkehr Massengüter,
wie Kohlen, Steine, Sand, Zement, Ziegel und Holz,
der Erhöhung unterworfen. Man rechnet allgemein im
Güterverkehr mit einer durchschnittlichen Erhöhung von
11 Prozent,
Auf nähere Einzelheiten der Tariferhöhungen werden
wir demnächst noch zurückkommen.
Uebersicht über die am 5. November 1928 gültigen
Verkehrssperren.
Dieses Sperrverzeichnis tritt an Stelle der bisher be-<anntgegebenen
Sperren und ist an Hand der neu erscheinenden
Sperranogrdnungen und Aufhebungen auf dem laufenden
zu halten. Alle in diesem Sperrverzeichnis nicht
mehr aufgeführten Sperren gelten als aufgehoben.