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die Notwendigkeit ciner Aussprache unter den Interessenten,
so wird die Handelskamuner hierzu unverzüglich durch
die Tagespresse einladen. Es wird deshalb empfohlen,
die Tagespresse in der nächsten Woche daraufhin genauestens
zu verfolgen, um die in Betracht kommenden
Termine nicht zu versäumen.
Bei dieser Gelegenheit sei bereits bemerkt, daß für
die Verteilung des Kontingents für Spielwaren und
Christbaumschmuck eine Einladung zu einer Aussprache
an die Interessenten in jedem Falle ergehen wird.
(Pressenotiz der Handelskammer vom 27. Oktober 1928.)
Verteilung der Kontingente des Saarzollabkommens für
Spielwaren und Christbaumschmukk.
Die Handelskammer fordert hiermit alle an der Einfuhr
des Kontingents zu den Positionen 646 und 646 bis tür
Spielwaren und Christbaumschmuck interessierten Firmen
auf, sich zu eirer Besprechung der Verteilung des Kon-Ängentes
für das 1. Halbjahr 1920 am Mittwoch,
den 31. Oktober, um 4 Uhr nachmittags, im
Sitzungssaale der Handelskammer, Könlgin-Luisenstraße
33, einzufinden. Bei der Anfstellung
des neuen Verteilungsplanes werden die ÄAusnutzungszahlen
des jetzigen Kontingentsjahres bis 1. Oktober
und die Abschlüsse, die für die Zeit vom 1. Oktober
bis 31. Dezember getätigt worden sind, zugrunde gelegt
werden,
Firmen, denen es nicht möglich sein sollte, an der
äitzung am kommenden Mittwoch teilzunehmen, wollen
bis zu diesem Zeitpunkte die vorstehend aufgetührten Unterlagen
bei der Handelskammer einreichen.
(Pressenetiz der Handelskammer vom 27. Oktober 1928,)
Auslegung des französischen Zolltarifs bei der Postzollstelle
des Postamtes 2 in Saarbrücken.
Auf Grund einer Anregung der Handelskammer liegt
nurmehr bei der Postzollstelle des Postamtes 2 (Bahnhof),
Saarbrücken, im Deklarationsbüro ein französischer Zolltarit
zur Einsichtnahme für die Interessenten aus.
Versandvorschriften und Zollbehandlung von Kartoffeln
bei der Einiuhr in das Saargebiel.
Die Zollabteilung der Handelskammer teilte am 27. Ok-‚ober
1928 durch die Tagespresse folgendes mit:
Wie aus zahlreichen an uns gerichtete Anfragen und
Reklamationen hervorgeht, herrschen über die den Karoffelsendungen
beizugebenden Versandpapiere und die
‚ollamtliche Behandlung derselben noch recht große Un-<larbeiten.
Im Interesse einer reibungslosen Kartoffelversorgung
des Saargebietes sei deshalb auf folgendes
hingewiesen:
Gemäß Position 83 des französischen Zolltarifes werden
Kartoffeln, die außerhalb der Zeit vom 1. März bis
31. Mai "einschließlich eingeführt werden, grundsätzlich
mit 3 Fr. pro 100 kg verzollt. Außerdem wird eine
Finfuhrumsatzsteuer von 2 Prozent des Wertes zuzüglich
Zoll und Fracht bis zur Grenze, ferner eine statistische
\jebühr von 0,90 Fr. pro 1000 kg erhoben, sowie kleinere
Zoll- und Stempelabgaben,
Diese Gebührenbelastung trifft nicht nur die durch den
dandel eingeführten Kartoffeln, sondern auch jene, die
lurch Privatpersonen auf eigenem Grund und Boden geerntet
worden sind.
Lediglich den Bewohnern der Grenzbezirke (CGeländetreifen
10 km breit beiderseits der Grenze), die von
ıhrer in dem einen Grenzbezirk Kegenden Betriebsstätte
as ihre im anderen Grenzbezirk liegenden Grundstücke
bewirtschaften, ist es nach den Bestimmungen des „Kleinen
“renzverkehrs‘*‘ möglich, frei von allen Zöllen und sonaigen
Abgaben die auf diesen Grundstücken geernteten
Zrzeugnisse, mithin auch die Kartoffeln, aus- und ein-‚uführen,.
An Versandpapieren sind erforderlich: 1 internationaler
Urachtbrief bzw. ein deutscher Frachtbrief mit Duplikat;
ı internationale Zolldeklarationen mit genauer Gewichtsınd
Wertangabe, sowie bei der Einfuhr aus dem Reichszollgebiet
1 grüner statistischer Ausfuhranmeldeschein.
Zur Vermeidung von Verzögerungen bei der zollamtichen
Abfertigung und die mit Rücksicht auf den baldigen
Zintritt der Frostperiode dadurch möglichen starken Beschädigungen
empliehlt es sich dringend, auf die Ausstelung
der Versandpapiere die allergrößte Sorgfalt zu ver:
wenden.
Leider ist diese Sorgfalt nach Feststellungen der Eisenjahnverwaltung
vielfach bei Sendungen aus dem Reichs-‚ollgebiet
und Polen nicht aufgewendet worden, Sehr
»ft kommt es vor, daß die internationalen Zolldeklarationen
nit Wertangabe fehlen, so daß die Sendungen durch
Zückfragen bei dem Empfänger stark verzögert werden
der aber daß der Name des Absenders auf dem Frachtjriefe,
besonders bei Sendungen aus Polen, sehr schlecht,
a sogar überhaupt nicht lesbar ist und die übrigen
Papiere vollkommen fehlen, so daß eine Rückfrage vollständig
unmöglich ist,
Unter diesen Umständen sind natürlich Klagen über
ange Beförderungsdauer der Kartoffelsendungen unbe-‚echtigt,
was auch verschiedene saarländische Händlerfirmen
und Empfänger veranlaßt hat, die Versandpapiere
;elbst auszufertigen und dem Absender ausgefüllt zur
Verfügung zu stellen.
Niederschrift über die 6. Voilsitzung der Handelskammer
am 16. Oktober 1928.
(Schluß 1X
Punkt 6 der Tagesordnung: „Verkehrs- und
Tarifiragen“. Hierzu teilt Herr Dr. Zirkler mit, daß von
den Spediteuren die Uebernahme der allgemeinen deutschen
Speditevrbedingungen auch tür das Saargebiet, wie Sie
für das deutsche Zollinland nach Vereinbarungen mit den
deutschen Spitzenverhänden seit 10. August 1927 in Kraft
sind, gewünscht worden sei, Dieser Wunsch erscheine
gerechtfertigt, wenn man sich die Zustände vor und nach
diesen allgemeinen Bedingungen ins Gedächtnis zurück:
rufe,
Die seit dem 1. Januar 1924 geltenden CGeschättsdedingungen
wurden von den Auftraggebern der Spediteure
als durchaus einseitig vom Interesse der Spediteure diktiert
und wegen der schr weitgehenden Haftungsbeschränkungen
als unerträglich empfunden, Auch die Spediteure
fühlten sich bei diesem Zustand keineswegs wohl, da mehr-‘anche
reichsvericht!iche Entscheidungen einzeine Bestimmunzen
der Geschättsbedingungen für nichtig erklärt hätten,
Die in Frage kommenden Spitzenverbände der deutschen
Xirtschaft stellten dann im Frühiahr und Sommer 1927
nen Entwurf fertig, der am 10. August des gleichen
Jahres in Kraft trat. Zur Beurteilung dieser Bedingungen
zei kurz auf folgende hauptsächlichen Aenderungen hinzewiesen:
Im Mittelpunkt der Erörterungen stand der Wunsch der
Nirtschaft, eine wesentliche Milderung der. haftungsbe-;schränkenden
Bestimmungen zu erreichen. Die Spediteure
»rklärten, eine wesentliche Erhöhung ihrer Haftung angesichts
der niederen Tarife für ihre Leistungen nicht überıehmen
zu können, Eine Erhöhung der Tarife kam jeloch
nicht in Frage, Der Ausweg wurde durch die Schafung
einer eigenen Versicherung getunden. In Zukunft
‚ollten alle Schäden, die einem Auftraggeber erwachsen
ınd wegen welcher der Spediteur auf Grund eines Ver.