Full text : 33.1928 (0033)

zu bedenken, daß nicht nur der zusätzliche Absatz Frankreichs
 im Saargebiet, sondern darüber hinaus auch sein
anderer Absatz nur auf dem Umstand beruhe, daß Deutschland
 über die Bestimmungen des Versailler Vertrages
hinaus dem Saargebiet für die Dauer der Zollabgliederung
durch die zollfreien Kontingente den deutschen inneren
Markt geöffnet und die Saarwirtschaft dadurch lebensfähig
erhalten habe. Wäre das nicht geschehen, so wäre die
Saarwirtschaft zum Erliegen gekommen und als Absatzmarkt
 für Frankreich so gut wie völlig ausgeschieden,
Betrachte man die Dinge von all diesen Gesichtspunkten
aus, dann könne man wirtschaftlich nicht davon sprechen,
daß Frankreich Anspruch auf irgendwelche Vergütungen
anläßlich der Rückgliederung des Saargebietes geltend
machen könne. Wohl aber sei es notwendig, bei der
Rückgliederung handelspoli:ische Abmachungen zu treffen,
die den Warenverkehr zwischen Saargebiet und Frankreich
 auf einer sicheren, für die Dauer berechneten
Grundlage regeln. Dies sei möglich im Rahmen des
deutsch-Iranzösischen Handelsvertrages, der alsdann ja
unter allen Umständen revidiert werden müsse, weil er
in seiner jetzigen Gestalt das Saargebiet als Teil des
französischen Zollgebietes berücksichtige. Man hoffe in
dieser Beziehung es als ein günstiges Symptom werten zu
können, daß Herr Serruys in einem vor wenigen Tagen
gegebenen Interview die Notwendigkeit besonderer handelspolitischer
 Abmachungen anläßlich der Rückgliederung
des Saargebietes hervorgehoben habe. Solche Abmachungen,
 die durchaus im Rahmen des Möylichen lägen, würden
 die gegenseitigen Interessen Frankreichs und des
Saargebietes für ihren Warenaustausch in gerechtem Abwägen
 lösen können, Leider habe man kürzlich von hoher
französischer Stelle, nämlich aus dem Munde des Ministerpräsidenten
 Poincare (siehe seine unten zitierte Rede bei
der Eröffnung der Straßburger Messe), hören müssen,
wie sehr Frankreich aus innerpolitischen Gründen sich für
die elsaß-lothringischen Wünsche betreffend den Absatz im
Saarpebiet einsetze, was besonders bei den Saarzollverhandlungen
 zutage getreten sel. Auch Poincare werde sich
aber bei der Rückgliederung überzeugen müssen, daß
eine Durchsetzung der elsaß-lothringischen Wünsche nur
denkbar sei nach dem Grundsatz: „Wer nehmen will,
muß auch geben‘. Dieses Gesetz jeder Wirtschattspolitik
werde sich durchsetzen. Demgegenüber könne unbeachtet
bleiben, wenn die französische Propaganda neuerdings —
wie es z. B. der bekannte Propaganda-Schriftsteller Jean
Revire im „Journal de VEst‘‘ vom 11. Oktober 1928
tue — ohne viele Umschweife die These vertrete, ein
Absatzwunsch der von Frankreich neu erworbenen Ciebiete
müsse dazu führen, daß man auch den betreffenden
Absatzmarkt unter die französische Wirtschaftskontrolle
bringe, Dies sei eine Beweisführung, die stark an die
Begründung erinnere, die die Reunionkammern Ludwigs
 XIV. ihren Annexionsbeschlüssen gegeben hätten.
Mit dieser Begründung, mit der Jean Revire zunächst die
Beibehaltung des französischen Zollregimes im Saargebiet
fordere, käme man logisch weiter dazu, daß man nun
noch die Eingliederung des Absatzmarktes, den das Saargebiet
 im übrigen Deutschland habe, verlangen könne usw.
ad infinitum. Es verlohne sich nicht, näher auf diese
Propagandatätigkeit, die sich besonders mit Argumenten
zugunsten der kleineren Unternehmungen im benachbarten
Elsaß-Lothringen betätige, einzugehen, da man als sicher
erhoffen dürfe, daß ernsthafte französische Kreise die dargelegten
 Zusammenhänge der Dinge einsähen und eine
auf gegenseitigem Entgegenkommen beruhende Lösung
als das einzig Mögliche erkennen würden
Punkt 5 der Tagesordnung: „Zollfragen; Unregelmäßigkeiten
 in den Zolbegleitpapieren beim Versand
 nach dem Saargebiet‘“. Anknüpfend an die Ausführungen
 von Herrn Assessor Liütke unterstreicht der
2. Syndikus die Bedeutung der Ausführungen des
französischen Ministerpräsidenten gelegentlich der Eröffnung
der Straßburger Messe am 8, September dieses Jahres über
die Saarzollirage, an denen die Handelskammer nicht
vorübergehen könne. Herr Poincare habe den Standpunkt
 der französischen Regierung bei den Saarzollverhandlungen
 wie folgt gekennzeichnet:
„Wir haben uns bemüht, den elsässischen und lothringischen
 Erzeugern das Absatzgebiet zu erhalten,
das für sie der Saarmarkt bedeutet, ferner zu Vvermeiden,
 daß denjenigen saarländischen Industriezweigen,
 die mit elsässischen und lothringischen

Industrien im Wettbewerb stehen, übertriebene Versorgungsmöglichkeiten
 gegeben wurden, und schließlich
 zu verhindern, daß den saarländischen Erzeugern
zum Schaden der eisässischen und lothringischen besondere
 Vorrechte für ihre Austuhr nach Deutschland
gewährt wurden.“
Wenn die Aeußerung für uns auch nichts Neues enthalte,
;o sei sie doch insofern von ganz besonderer Bedeutung,
ıls hier zum ersten Male von höchster amtlicher Stelfe
ı;fen dargelegt werde, in welchem Ausmaße auf fran-‘Ösischer
 Seite die Rücksicht auf elsaß-lothringische Wirt-;chaftsbelange
 bei Führung der Saarzollverhandlungen
naßgebend gewesen sei. Die Listen A, C1 und C2
ijeßen diese Einflüsse deutlich genug erkennen. Besonders
yedauerlich sei, daß eine sehr große Anzahl von Verzünstigungen
 mit dem Eintritt der Meistbegünstigung für
lie gesamte deutsche Einfuhr hinfällig geworden sel.
der neuerdings auch von anderer Seite ausgesprochene
jedanke, das auf diese Weise zweifellos gestörte Gleichzewicht
 des Abkommens durch neue Vergünstigungen für
lie Einfuhr deutscher Erzeugnisse wiederherzustellen, sei
laher eine bare Selbstverständlichkeit, deren Erfüllung man
1ach wie vor mit Nachdruck anstreben müsse. Die im
uni dieses Jahres abgehaltenen Bereinigungsverhandlungen
ätten leider die Hoffnung auf Behebung der dringendsten
Mängel des Saarzollabkommens enttäuscht. Es sei indes
verständlich, wenn bei den beteiligten Stellen zu größeren
\bänderungen eines erst vor 'kurzein abgeschlossenen Absommens
 wenig Neigung bestanden habe. In dieser Bezehung
 sei die Lage heute eine andere. Auch lägen
aunınehr ausreichende Erfahrungen vor, um die noch
ut behebenden Mängel des Saarzollabkommens in ihren
Auswirkungen richtig übersehen zu können. Die Praxis
1abe u. a. gelehrt, daß Zugeständnisse, die nur zum
sleinsten Teil das vorhandene Bedürfnis befriedigten, veryiltnismäßig
 wertlos seien. Es erscheine richtiger, an
lie Stelle einer größeren Anzahl kleinerer Zugeständnisse,
leren gerechte Verteilung stets auf die größten Schwierigseiten
 stoße, eine ausreichende Berücksichtigung dringiche:!
 Erfordernisse treten zu lassen, um auf diese Weise
len unliebsamen Auseinandersetzungen und Einsprüchen,
lie sonst bei jeder Kontingentsverteilung unvermeidlich
;‚eien, ein Ende zu machen. Die Geschäftsführung werde
»s sich angelegen sein lassen, in dieser Richtung an der
/ervollkommnung des Saarzollabkommens mit Nachdruck
veiterzuarbeiten,
Der Berichterstatter gibt weiterhin einen Ueberblick
iber die nächsten Aufgaben der französi-;ichen
 Handelspolitik, wobei das unmittelbare Ineresse
 der Saarwirtschaft an den mit einer großen Anzalıl
on Staaten bevorstehenden Verhandlungen besonders beont
 wird. Da die diesbezüglichen Ausführungen bereits
n Nr. 42 Seite 755 der „Saar-Wirtschaftszeitung‘‘ veröffenticht
 wurden, kann von ihrer Wiedergabe an dieser Stelle
ıbgesehen werden.
Ein Schriftwechsel mit der Eisenbahndirektion des Saarszebietes
 gibt ferner Veranlassung, erneut auf die Frage der
Behebung der Unregelmäßigkeiten in den
Zollbegleitpapieren zurückzukommen. Die Eisen
bahndirektion habe zu diesem leider nie von der Tagesrdnung
 verschwindenden Thema einige höchst beachtliche
;tatistische Feststellungen getroffen. Danach seien in einem
ler letzten Monate aus dem Reichszollgebiet auf dem
3Zahnwege insgesamt 14413 Sendungen in das Saargebiet
:ingeführt worden, Bei 1687 dieser Sendungen, also 11,7 %,
;eien die Zollpapiere nicht in Ordnung gewesen, und
zwar fehlten:
bei 301 Sendungen = 3,49 0% die Versenderdeklarationen,
„ 3804 » == 5,58 % die Ursprungszeugnisse,
„135 » := 0,93 0, die Kontingents- oder Be:
rechtigungsscheine,
„ 2 = 1.69 00 sonstige Papiere (Rechnun«
gen usw.).
In 159 von 1687 Frachtbriefen = 9,4% waren die Zoll:
japiere im Frachtbrief richtig vermerkt, so daß angenom:
nen werden muß, daß sie durch eisenbahnseitiges Verschulden
 verloren gegangen sind, Dagegen waren
nm 9533 von den 1687 Frachtbriefen — 56,5%
„die Zollpapiere überhaupt nicht vermerkt.
Die Fisenbahndirektion knüpft an diese Zahlen folgende
jemerkungen: .
„Aus diesen Zahlen geht hervor, daß auf eisenbahnseitizges
 Verschulden nur ein geringer Bruchteil der Unregelmäßigkeiten
 zurückzuführen ist. Die meisten

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